Berlin Gericht entscheidet: Hostel mit bunter Fassade muss Wände grau oder beige überstreichen  

Fassade des "Happy go lucky"-Hostels in Berlin-Charlottenburg
Die bunte Fassade des Berliner Hostels kann man auch im Vorbeifahren mit der S-Bahn sehen – allerdings nicht mehr lange. 
© Joko / Imago Images
Weil es nicht zu den Häusern in der Umgebung passt, soll ein Hostel in Berlin seine kunterbunte Fassade nun übermalen – in grau oder beige.

Die knallbunte Fassade des "Happy go lucky"-Hostels in Berlin-Charlottenburg ist ein Blickfang. Smileys, Herzchen, regenbogenfarbene Linien und Muster zieren die Hauswand der Unterkunft. Damit sticht das Gebäude deutlich zwischen den sonst grau-weißen Nachbarhäusern hervor. Dem Ordnungsamt Charlottenburg-Wilmersdorf war dieser Anblick ein Dorn im Auge: Die Behörde forderte die Entfernung des Kunstwerks.

Hostel in Berlin soll zu Häusern in der Umgebung passen

Es folgte ein jahrelanger Rechtsstreit, den das Hostel nun endgültig verloren hat. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass die Fassade des Gebäudes überstrichen werden muss. Zur Begründung hieß es, die farbenfrohe Bemalung passe nicht in die Umgebung. Aus diesem Grund soll die Wand einen neuen Anstrich erhalten – in grau oder beige. Wird der Besitzer nicht selbst tätig, wird die Bemalung durch eine von der Stadt beauftragten Firma beseitigt, schreibt die "Berliner Zeitung". Die Kosten muss der Inhaber in jedem Fall tragen.

Die Fassaden-Gestaltung verstoße gegen den Denkmalschutz und das baurechtliche Verunstaltungsverbot. Deshalb habe der Rechtsstaat keine andere Möglichkeit, als das Urteil durchzusetzen, sagte der zuständige Bezirksstadtrat Christoph Brzezinski (CDU) dem Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb). Dabei handelt es sich nicht um den ersten Rechtsstreit um das Hostel. Bereits 2012 klagte das Ordnungsamt. Damals ging es um einen Schriftzug. "Weil man noch immer den Namen des alten Hotels lesen konnte, haben wir dann in derselben Größe unseren Namen angebracht", erzählt Inhaber Alexander Skora der "Berliner Zeitung".

Das Bezirksamt sah darin eine nicht genehmige Werbung und forderte eine Neugestaltung der Fassade, woraufhin der irische Künstler Dom Brown im Jahr 2016 der Fassade ihren aktuellen, (noch) bunten Anstrich verlieh. Die Rechte an dem Bild gehören inzwischen einem US-amerikanischen Marketingunternehmen, das bereits ankündigte, gegen die Entfernung des Werkes Einspruch zu erheben – auch vor US-Gerichten.

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