Via Uber gebuchte Autos müssen - anders als Taxis - nach der Fahrt sofort zum Betriebssitz zurückkehren. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe entschied in einem Rechtsstreit aus Köln am Mittwoch zugunsten der klagenden Taxigenossenschaft. Die im Personenbeförderungsgesetz für Mietwagen vorgesehene Rückkehrpflicht ist demnach rechtens. (Az. I ZR 123/25)
Betroffene wollen hunderte Millionen Euro vom TÜV Süd. Dem zweiten Verhandlungstag gehen Jahre des Rechtsstreits voraus. Eine zentrale Rolle dürfte die Auslegung brasilianischer Gesetze spielen.