Jahrzehntelang haben sich die Verantwortlichen für die Transrapid-Teststrecke im Emsland in trügerischer Sicherheit gewiegt. Jeder glaubte an die absolute Sicherheit und die Verlässlichkeit der Vorschriften. Eine Katastrophe mit 23 Toten, wie sie sich am 22. September 2006 ereignete, hielt niemand für möglich.
Dennoch sind in Lathen Fehler passiert - "und dies zum Teil mehrfach", entschied das Landgericht Osnabrück. Zwei Betriebsleiter wurden als Mitverantwortliche für die Tragödie wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässiger Körperverletzung zu Geldstrafen von 20.000 und 24.000 Euro verurteilt.
Sicherheitsbestimmungen missachtet
Richter Dieter Temming attestierte den beiden 50 und 67 Jahren alten Ingenieuren zwar, hervorragende Fachleute zu sein. Ihr "gesamtes Tun und Trachten war darauf gerichtet, es nicht zu einem Unglück kommen zu lassen", sagte er. Dennoch: Die Betriebsleiter hätten sich eigenmächtig über klare Sicherheitsbestimmungen hinweggesetzt - was umso schwerer wiege, weil jahrelang zahlende Gäste in dem Magnetzug mitfahren durften. Temming benutzte deutliche Worte in seiner Urteilsbegründung. Er sprach von "elementaren" Verstößen, "unzureichenden Umsetzungen" und von "windelweichen Formulierungen" in den Betriebsregeln.
Die Betriebsleiter hatten während der Verhandlung stets ihre Unschuld beteuert und die Verantwortung für die Katastrophe allein ihren Untergebenen zugeschoben. Richter Temming stellte jedoch klar: Hätten es die Angeklagten nicht versäumt, wie vorgeschrieben das Setzen einer Fahrwegsperre klar und deutlich anzuordnen, wäre der Unfall nicht passiert. Der Magnetschwebezug war mit Tempo 170 auf einen auf der Strecke vergessenen Werkstattwagen geprallt.
Lokführer schaute nicht aus dem Fenster
Zum Versäumnis der Betriebsleiter kamen laut Temming weitere Fehler mehrerer Mitarbeiter hinzu. So habe der diensthabende Fahrdienstleiter den Werkstattwagen auf der Strecke "einfach vergessen". Zudem setzte er die elektronische Fahrwegsperre nicht. Sie hätte verhindert, dass der Transrapid mit 31 Menschen an Bord überhaupt losgefahren wäre. Auch der Zugführer sei abgelenkt gewesen. "Er unterließ es, nach vorn aus dem Fenster zu schauen." Bei bestem Wetter hätte er das Hindernis sonst sehen müssen.
Die Angeklagten nahmen es ohne sichtbare Regung hin, als Temming ihnen ihre Versäumnisse attestierte: "Nicht weil sie böswillig waren, sondern weil sie überzeugt waren als Ingenieure, dass sie es besser können. Und das war ihr Fehler", sagte Temming dem langjährigen Betriebsleiter und seinem Nachfolger. Beide hätten jahrelang Hand in Hand gearbeitet. Der ältere der Beiden übergab die Betriebsleitung wenige Wochen vor dem Unglück seinem Nachfolger. Die Verteidiger kündigten Revision an.
Nebenklage kritisiert Revision
Nebenkläger-Anwalt Burkhard Remmers hoffte allerdings, dass es dazu nicht kommt. Seine Kanzlei vertritt einen Großteil der Opfer und Hinterbliebenen der Katastrophe. "Sie sollten es sich gut überlegen, ob sie den Angehörigen ein zusätzliches Verfahren vor dem Bundesgerichtshof tatsächlich zumuten wollen." Das Verfahren sei für die Angehörigen eine große Belastung gewesen. "Sie wollen im Rahmen des Möglichen nach vorne schauen, und da brauchen wir den Abschluss des Verfahrens und nicht eine unendliche Fortsetzung."
Zwar hatte eine Nebenklägerin gesagt, aus ihrer Sicht säßen die Falschen auf der Anklagebank. Mit dem Urteil - das Gericht war der Forderung der Staatsanwalt gefolgt - war Remmers dennoch zufrieden. Der Prozess habe die Hintergründe des Unglücks klar zutage gefördert.
Die juristische Aufarbeitung wird weitergehen. Das Verfahren gegen den Fahrdienstleiter, der als Hauptschuldiger an dem Unglück gilt, ist nur vorübergehend eingestellt. Er gilt als selbstmordgefährdet. Oberstaatsanwalt Hubert Feldkamp kündigte zudem an, Ermittlungen gegen weitere Transrapid-Mitarbeiter zu prüfen. Wann sämtliche Hinterbliebenen und überlebenden Opfer ihre Schmerzensgeldforderungen durchgefochten haben werden, ist auch noch offen. Das könne noch ein bis zwei Jahre dauern, sagte Remmers.
Das Urteil dürfte auch Einfluss auf die Zukunft der Transrapid-Teststrecke in Deutschland haben. Seit dem Unglück steht die Magnetschwebebahn auf der Versuchsanlage in Lathen still. Eine neue Betriebserlaubnis ist beantragt.