Alte Vereinbarung von 1968 Deutschland widerruft Lizenz zum Schnüffeln

Eine Verwaltungsvereinbarung von 1968 erlaubte bisher Briten und Amerikanern das Spionieren in Deutschland. Nun wurde sie aufgehoben. Abgehört werden darf aber weiter - das gestatten andere Gesetze.

Nach den Berichten über Spähprogramme der USA und Großbritanniens ist nun eine Jahrzehnte alte Überwachungs-Vereinbarung zwischen Deutschland und den USA sowie Großbritannien aufgehoben worden. "Im gemeinsamen Einvernehmen" sei die Verwaltungsvereinbarung aus den Jahren 1968/1969 außer Kraft getreten, teilte das Auswärtige Amt in Berlin mit. Außenminister Guido Westerwelle (FDP) erklärte, dies sei eine "notwendige und richtige Konsequenz aus den jüngsten Debatten zum Schutz der Privatsphäre".

Die Bundesregierung hatte sich nach Bekanntwerden der Berichte über die Spähprogramme seit Wochen um die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarung bemüht. Es handelt sich dabei um eine Art Ausnahmeregel vom deutschen Fernmeldegeheimnis. Die Bundesregierung hatte stets betont, die Vereinbarung habe faktisch keine Bedeutung mehr und sei nicht mehr angewandt worden.

Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut bindend

Dennoch dürfen die Geheimdienste der USA, Großbritanniens und Frankreichs nach Angaben des Freiburger Historikers Josef Foschepoth in Deutschland weiterhin völlig legal die Telekommunikation überwachen. Die Aufhebung der Verwaltungsvereinbarungen ändere daran nichts, sagte Foschepoth am Freitag der Deutschen Presse-Agentur (DPA) in Berlin. Die früheren Alliierten könnten "auf Grund des ihnen nach dem Zweiten Weltkrieg zugewachsenen Besatzungsrechts weiterhin in Deutschland abhören". Dieses Recht sei inzwischen in deutsche Gesetze eingegangen, sagte Foschepoth. "Und damit ist jede Bundesregierung verpflichtet, sich daran zu halten."

Die Grundlage der jetzt aufgehobenen Verwaltungsvereinbarungen, das Zusatzabkommen zum Nato-Truppenstatut vom 3. August 1959, sei nach wie vor gültig, erklärte der Historiker. "Im Klartext: Wir sind weiterhin verpflichtet, alle Informationen den Alliierten zur Verfügung zu stellen, auf engste Weise mit ihnen zusammenzuarbeiten. Aber auch die Alliierten sind weiter befugt, in Deutschland selbstständig nachrichtendienstlich tätig zu werden."

Die Verwaltungsvereinbarungen waren 1968 im Zusammenhang mit der Einführung des Gesetzes zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses (G-10-Gesetz) geschlossen worden. Die Abkommen hatten den früheren Alliierten unter anderem die Möglichkeit eingeräumt, Abhörergebnisse des Verfassungsschutzes oder des Bundesnachrichtendienstes zu nutzen oder in Auftrag zu geben, wenn es die Sicherheit der in Deutschland stationierten Truppen erfordert.

DPA
tkr/AFP/DPA

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