Am Mittwoch stimmte das Parlament in Wellington, der neuseeländischen Hauptstadt, einstimmig für einen neuen Gesetzesentwurf: Paare, die während einer Schwangerschaft ein Kind verlieren, bekommen drei Tage bezahlten Urlaub, berichtet unter anderem die britische Zeitung "The Guardian". Das betrifft nicht nur die Mütter, sondern auch ihre jeweiligen Partner:innen sowie Familien, die eine Adoption planten. Eine Eheurkunde spielt dabei keine Rolle. Die Labour-Abgeordnete Ginny Andersen hatte den Gesetzesentwurf präsentiert: "Die Trauer, die mit einer Fehlgeburt einhergeht, ist keine Krankheit, es ist ein Verlust. Dieser Verlust braucht Zeit – Zeit, um sich körperlich zu erholen und Zeit, um sich mental zu erholen; Zeit, um sich mit einem Partner zu erholen.“
Andersen erinnerte dabei an die neuseeländische Schriftstellerin Kathryn Van Beek, die den Abgeordneten ihres Wahlkreises nach ihrer eigenen Fehlgeburt angesprochen hatte: "Eine Fehlgeburt ist eine seltsame, geheime Geburt, die auch ein Tod ist", schrieb Beek damals.
Neuseeland ist erst das zweite Land mit einer vergleichbaren Gesetzgebung
Bisher konnten Angestellte in Neuseeland nach einer Fehlgeburt erst bezahlten Urlaub einreichen, wenn die Schwangerschaft mindestens 20 Wochen angedauert hatte. Das neue Gesetz ermöglicht diesen Schritt an jedem Punkt der Schwangerschaft, gilt jedoch nicht für Abtreibungen.
Nur wenige Länder haben eine vergleichbare Gesetzgebung. Beispielsweise stehen Frauen in Indien nach einer Fehlgeburt bis zu sechs Wochen Urlaub zu. Da viele der dort Beschäftigten allerdings in prekären Arbeitsverhältnissen sind, nehmen die wenigsten Frauen diese Gelegenheit auch wahr. Die dazugehörigen Partner sind ebenfalls ausgeklammert.
In der kanadischen Provinz Ontario kann eine Frau ab der 23. Woche unbezahlten Schwangerschaftsurlaub nehmen und in Großbritannien können Frauen ab einem ähnlichen Zeitraum in den gesetzlichen, bezahlten Mutterschutz gehen.
Das deutsche Gesetz unterscheidet zwischen Fehl- und Totgeburten
In Deutschland sind die Regelungen im Falle einer Fehlgeburt ähnlich wie in Großbritannien, hier wird allerdings gesetzlich zwischen Fehl- und Totgeburten unterschieden. Dies berühre jedoch nicht die Wertschätzung einer Frau in Person, so das Familienportal des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). In beiden Fällen sind die jeweiligen Partner:innen allerdings ausgeschlossen.
Eine Fehlgeburt gilt bei einem Abgang bis zur 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Gewicht des Fötus weniger als 500 Gramm beträgt. Ab der zwölften Woche dürfen Personen nicht einfach gekündigt werden, ihnen steht aber auch kein bezahlter Mutterschutz zu. Dennoch haben Familien jederzeit die Möglichkeit, bei entsprechenden psychischen oder auch körperlichen Beeinträchtigungen ein Attest vom Arzt zu erhalten. Bei einem Geburtsgewicht von mehr als 500 Gramm oder einer Geburt nach der 24. Schwangerschaftswoche wird die Entbindung gesetzlich als Totgeburt definiert. In diesem Fall gelten die Regeln des bezahlten Mutterschutzes und die Gebärenden dürfen ohne ärztliches Attest nicht vorher beschäftigt werden.
Quellen: "The Guardian" / "New York Times" / Familienportal