Österreichs Kanzler Sebastian Kurz hat radikale Reformpläne für Sozialleistungen angekündigt: Wer nicht Deutsch auf B1-Niveau kann, soll monatlich 300 Euro weniger erhalten.
Österreich will die Sozialleistungen für Kinder kürzen und einen Teil der allgemeinen Sozialhilfen künftig an Bedingungen knüpfen. Das hat die rechtskonservative Regierung am Dienstag beschlossen. Davon betroffen sind vor allem Ausländer: "Deutsch soll der Schlüssel zum Zugang zur Mindestsicherung sein", sagte Bundeskanzler Sebastian Kurz von der ÖVP. Vize-Kanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) hatte vorher von "explodierenden Kosten" gesprochen. Damit rückt die österreichische Regierung noch mal weiter nach rechts.
<blockquote class="twitter-tweet" data-width="540"><p lang="de" dir="ltr">Wir setzen die <a href="https://twitter.com/hashtag/Reform?src=hash&ref_src=twsrc%5Etfw">#Reform</a> der <a href="https://twitter.com/hashtag/Mindestsicherung?src=hash&ref_src=twsrc%5Etfw">#Mindestsicherung</a> um, wie wir es im Wahlkampf versprochen haben. In Zukunft wird jemand nur mehr Zugang zum vollen Bezug der Mindestsicherung haben, wenn er ausreichend Deutsch spricht. Mehr Info: <a href="https://t.co/NWRi5MmMaj">https://t.co/NWRi5MmMaj</a> <a href="https://t.co/ze30VQovkx">pic.twitter.com/ze30VQovkx</a></p>— Sebastian Kurz (@sebastiankurz) <a href="https://twitter.com/sebastiankurz/status/1001095153015193600?ref_src=twsrc%5Etfw">May 28, 2018</a></blockquote>
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"Wir müssen die Zuwanderung ins Sozialsystem bekämpfen"
In einem über das österreichische Bundeskanzleramt veröffentlichten Statement wird Kurz außerdem mit folgenden Worten zitiert: "Wir müssen die Zuwanderung ins Sozialsystem bekämpfen" und "Wer nicht Deutsch auf dem Niveau von B1 kann, wird nicht 100 Prozent der Mindestsicherung von 863 Euro bekommen, sondern um 300 Euro weniger". Ausländer müssten also fortgeschrittene Deutschkenntnisse oder fließende Englischkenntnisse vorweisen. Rechtsexperten halten das für heikel.
Ist die Reform mit EU-Recht vereinbar?
Nach EU-Recht stünde Asylberechtigten nämlich genauso Sozialhilfe zu wie Staatsangehörigen. EU-Bürger mit sehr geringem Einkommen konnten bisher auch Mindestsicherung beziehen. Künftig müssen sie nach dem Beschluss fünf Jahre warten, bis sie Ansprüche haben.