AfD ist rechtextremer Verdachtsfall: Was bedeutet das für die Partei?
Droht Verbot?AfD als rechtsextremistischer Verdachtsfall eingestuft – was heißt das für Partei und Verfassungsschutz?
Sehen Sie im Video: Gauland – AfD-Beobachtung durch Verfassungsschutz entbehrt jeder Grundlage.
Die AfD hat die jüngste Überwachungsentscheidung des Verfassungsschutzes kritisiert. Das Bundesamt hatte die Alternative für Deutschland bundesweit als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft. Ziel sei es, die Partei im Wahljahr 2021 zu schwächen, sagte der AfD-Fraktionsvorsitzende Alexander Gauland am Mittwoch in Berlin: "Ich bin persönlich der Meinung, keine Anpassung an den Verfassungsschutz. Wer einen Kotau macht, hat schon verloren. Am Ende wird in der Tat das Bundesverfassungsgericht darüber entscheiden müssen, ob in unserer freiheitlichen Demokratie eine Position, die grundsätzlich Kritik an der Regierungspolitik übt, erlaubt ist oder nicht." AfD-Co-Bundessprecher Tino Chrupalla sprach von politischer Einflussnahme: "Hier wurde ganz klar politisch instrumentalisiert, wie wir es auch immer wieder erwähnt haben. Gerade im Hinblick vor zwei anstehenden Landtagswahlen und vor der Bundestagswahl. Hier ist der Beweis klar erbracht worden, dass der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert wurde von wahrscheinlich den Ministerien." Die Behörde wollte sich am Mittwoch inhaltlich nicht zu der Entscheidung äußern. Laut dem im vergangenen Sommer vorgestellten Verfassungsschutzbericht wird seit 2019 erstmals sowohl die Jugendorganisation der AfD als auch der mittlerweile offiziell aufgelöste Zusammenschluss "Flügel" der Partei beobachtet. Die AfD war gegen den geplanten Schritt der Verfassungsschützer vor das Verwaltungsgericht Köln gezogen. Das Verfahren läuft.
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Wird es jetzt eng für die AfD? Mit der Einstufung als rechtsextremistischer Verdachtsfall können die Verfassungsschutzbehörden auf andere Wege der Informationsbeschaffung setzen. Was bedeutet das für die Geheimdienste – und die Partei?
Was viele im politischen Berlin und darüber hinaus schon geahnt haben, scheint jetzt amtlich: Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) führt die Alternative für Deutschland (AfD) als Verdachtsfall in Sachen Rechtsextremismus.
Nach übereinstimmenden Berichten mehrerer Medien – zuerst hatte der "Spiegel" berichtet – und Nachrichtenagenturen hat der Chef des Inlandsgeheimdienstes, Thomas Haldenwang, die Landesämter über die Entscheidung seiner Behörde informiert. Offiziell wollte sich das BfV auf Anfrage nicht dazu äußern.
Als Abgeordnete genießen die AfD-Politiker Alexander Gauland (l., Bundestag), Björn Höcke (Landtag Thüringen) und Jörg Meuthen (r., Europäisches Parlament) zunächst Schutz vor einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz
Durch Einstufung der AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall ändert sich im Jahr der Bundestagswahl der Umgang des BfV mit der Partei, die die größte Oppositionsfraktion im Parlament stellt. Bisher galt sie intern als sogenannter Prüffall. Damit konnte der Geheimdienst Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen, zum Beispiel aus Zeitungsberichten oder Reden, über die AfD zusammentragen und so klären, ob es Anhaltspunkte dafür gibt, dass die Partei verfassungsfeindlichen Bestrebungen nachgeht.
Die AfD hat sich in den acht Jahren ihres Bestehens von einer eurokritischen Partei mit wirtschaftsliberalem Profil zu einer zunehmend rechtsgerichteten Partei entwickelt. Nun gilt sie Berichten zufolge als rechtsextremistischer Verdachtsfall. Eine Übersicht:
April 2013: Die AfD hält in Berlin ihren Gründungsparteitag ab. Bernd Lucke, Frauke Petry und Konrad Adam übernehmen den Vorsitz. Der Hamburger Wirtschaftsprofessor Lucke ist zunächst der führende Kopf. September 2013: Bei der Bundestagswahl scheitert die AfD mit 4,7 Prozent nur knapp. Mai 2014:
Bei der Europawahl erreicht sie sieben Prozent. August 2014:
In Sachsen zieht die AfD unter Führung von Landeschefin Petry mit 9,7 Prozent erstmals in ein deutsches Parlament ein. Februar 2015:
In Hamburg gelingt mit 6,1 Prozent erstmals der Sprung in ein westdeutsches Landesparlament. Juli 2015:
Auf dem Bundesparteitag in Essen setzt sich Petry gegen Lucke durch, Ko-Parteichef wird Jörg Meuthen. Lucke tritt aus der Partei aus. Die AfD rutscht in Umfragen auf drei Prozent. September 2015:
Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) öffnet die Grenzen für Flüchtlinge, die in Ungarn festsitzen. Die AfD hat ein neues Thema und legt in Umfragen wieder zu. März 2016:
In Sachsen-Anhalt wird sie mit 24,3 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der CDU. April 2016:
Die AfD beschließt ihr erstes Parteiprogramm, in dem sie sich auf einen klaren Anti-Islam-Kurs festlegt. September 2016:
Die AfD wird in Mecklenburg-Vorpommern mit 20,8 Prozent zweitstärkste Kraft hinter der SPD und lässt damit erstmals in einem Bundesland die CDU hinter sich. Januar 2017:
Thüringens Landeschef Björn Höcke fordert eine "erinnerungspolitische Wende um 180 Grad" und spricht unter Anspielung auf das Berliner Holocaust-Mahnmal von einem "Denkmal der Schande". Ein Beschluss des Bundesvorstands, ihn aus der AfD auszuschließen, bleibt folgenlos. April 2017:
Auf dem Kölner Bundesparteitag scheitert Petry damit, die AfD auf einen realpolitischen Kurs festzulegen. Sie verzichtet auf die Bundestags-Spitzenkandidatur, die Wahlkampf-Doppelspitze bilden Alexander Gauland und Alice Weidel. September 2017:
Bei der Bundestagswahl wird die AfD mit 12,6 Prozent drittstärkste Kraft. Petry tritt aus Fraktion und Partei aus. März 2018:
Mit der Bildung der großen Koalition ist die AfD stärkste Oppositionspartei im Bundestag. Juni 2018:
Gauland sagt auf einem Bundeskongress der Nachwuchsorganisation Junge Alternative (JA), "Hitler und die Nazis" seien "nur ein Vogelschiss in über tausend Jahren erfolgreicher deutscher Geschichte". Oktober 2018:
Mit ihrem Einzug in den hessischen Landtag (13,1 Prozent) ist die AfD in allen 16 Landesparlamenten vertreten. November 2018:
Die Staatsanwaltschaft Konstanz nimmt wegen einer dubiosen Spende aus der Schweiz Ermittlungen gegen Fraktionschefin Weidel auf. Mai 2019:
Bei der Europawahl bleibt die AfD mit 11,0 Prozent hinter ihren Erwartungen zurück. September 2019:
In Sachsen erzielt die AfD mit annähernd 28 Prozent ihr bisher bestes Ergebnis bei einer Wahl. Dezember 2019:
Gauland gibt den Parteivorsitz ab, Tino Chrupalla aus Sachsen wird neben Meuthen AfD-Bundesvorsitzender. Februar 2020:
In Thüringen lässt sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich auch von AfD und CDU zum Ministerpräsidenten wählen. Nach einer Welle der Empörung tritt er wenig später wieder zurück. März 2020:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz stuft den "Flügel" der AfD als "gesichert rechtsextrem" ein. Der AfD-Bundesvorstand fordert daraufhin die Auflösung der Gruppierung bis Ende April. April 2020:
Meuthen plädiert in einem Interview für eine Abspaltung des "Flügels" von der AfD. Drei Tage später nennt er den Vorstoß angesichts heftiger Kritik einen Fehler. Mai 2020:
Der AfD-Bundesvorstand erklärt auf Betreiben Meuthens die Parteimitgliedschaft des "Flügel"-Chefstrategen Andreas Kalbitz für nichtig. Sommer/Herbst 2020:
In der Corona-Pandemie protestiert die AfD mit sogenannten Querdenkern, Rechtsradikalen und Impfkritikern gegen die von Bund und Ländern verhängten Eindämmungsmaßnahmen. Gauland wirft der Regierung im Bundestag "Kriegspropaganda" vor und spricht von einer "Corona-Diktatur". November 2020:
Rechte Youtuber gelangen auf Einladung von AfD-Abgeordneten ins Bundestagsgebäude und bedrängen Parlamentarier anderer Parteien. Auf einem Parteitag in Kalkar rechnet Meuthen mit rechten Provokateuren in der AfD ab. Das Höcke-Lager scheitert knapp mit dem Versuch, Meuthen "spalterisches Gebaren" zu bescheinigen. März 2021:
Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt die AfD Medienberichten zufolge zum Rechtsextremismus-Verdachtsfall. Dies würde ihre Beobachtung mit nachrichtendienstlichen Mitteln ermöglichen.
Quelle: AFP
Mit der Einstufung als Verdachtsfall ist die nächste Stufe erreicht. Das BfV darf sich damit jetzt nicht nur aus offen zugänglichen Quellen bedienen, sondern auch mit nachrichtendienstlichen Methoden Informationen über die AfD sammeln. "Gegenüber konspirativen Methoden versagen diese schlichten Mittel der Nachrichtengewinnung: Spione veröffentlichen keine Programme und verteilen keine Flugblätter, nicht alle Terroristen verfassen nach der Tat Selbstbezichtigungsschreiben, und schon gar nicht nennen sie ihre wahren Namen", begründet das BfV grundsätzlich die Anwendung von Geheimdienstmethoden.
Das Verfassungsschutzgesetz führt auf, welche nachrichtendienstlichen Mittel unter anderem angewendet werden dürfen:
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Einsatz von Vertrauensleuten und Gewährspersonen ("V-Leute")
Observationen
Bild- und Tonaufzeichnungen
Verwendung von Tarnpapieren oder Tarnkennzeichen
Kurz: Mit der Einstufung als rechtsextremistischen Verdachtsfall kann das BfV auch verdeckt Informationen sammeln, um der AfD verfassungsfeindliche Bestrebungen nachweisen zu können.
Es gibt allerdings Einschränkungen: Die Anwendung nachrichtendienstlicher Mittel komme "erst dann in Betracht, wenn alle anderen Mittel der Nachrichtenbeschaffung erschöpft sind", so das BfV. "In keinem Fall darf der Verfassungsschutz den Kernbereich eines Persönlichkeitsrechts, zu dem insbesondere die Intimsphäre gehört, verletzen."
Ausgenommen von der Beobachtung durch den Verfassungsschutz sind vorerst AfD-Abgeordnete des Deutschen Bundestags, des Europaparlaments und der Länderparlamente und Kandidierende für die in diesem Jahr stattfindenden Wahlen. Dazu habe sich der Geheimdienst vor dem Landgericht Köln verpflichtet, meldete der "Spiegel". Dort geht die AfD juristisch gegen das Vorgehen der Behörde vor.
AfD in mehrfacher Hinsicht vor Problem
Agenten oder Agentinnen könnten sich nun also das Vertrauen von AfDlern oder AfDlerinnen erschleichen, Telefongespräche zwischen Funktionärinnen oder Funktionären abhören oder Parteimitglieder und -mitgliederinnen observieren. Alles mit dem Ziel, "Bestrebungen, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung, gerichtet sind", zu erkennen, also zum Beispiel gegen die Menschenrechte oder die Gewaltenteilung.
Die Einstufung als Verdachtsfall kann für die AfD gleich in mehrfacher Hinsicht zum gewaltigen Problem werden. So gilt diese Bewertung insbesondere für Beamtinnen und Beamten und andere Staatsbedienstete in Reihen der AfD als problematisch. Wer auf der einen Seite einen Eid auf das Grundgesetz geschworen hat, kann sich nicht auf der anderen Seite in einer Partei engagieren, die möglicherweise genau dieses bekämpft – es könnten dienstrechtliche Konsequenzen folgen.
Auf bürgerliche und konservative Wählergruppen könnte die Einstufung zudem eine abschreckende Wirkung haben. Sie könnten davon Abstand nehmen, einer Partei, die den Ruch des Rechtsextremismus umgibt, ihre Stimme zu geben.
Letztlich könnte die nachrichtendienstliche Informationssammlung sogar dazu führen, dass die AfD als Ganzes oder Teilgliederungen verboten werden, sollte deutlich werden, dass sie verfassungswidrig ist. Dies ist in der Geschichte der Bundesrepublik bisher zweimal geschehen: 1952 bei der Sozialistischen Reichspartei und 1956 bei der Kommunistischen Partei Deutschlands. Zwei Verbotsverfahren gegen die rechtsextreme NPD waren dagegen gescheitert.
Grundlage für die Beobachtung der gesamten AfD ist Berichten zufolge ein rund 1000 Seiten langes Gutachten des Verfassungsschutzes. Dafür hatten die Juristen und Rechtsextremismus-Experten des Amts in den vergangenen zwei Jahren etliche Belege für mutmaßliche Verstöße gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung zusammengetragen.
Die Landesverbände der AfD in Sachsen, Brandenburg, Thüringen und Sachsen-Anhalt werden bereits von den dortigen Verfassungsschutzämtern als Verdachtsfall geführt.