Asylrecht Wiedereinreise nach Abschiebung kann strafbar sein

Asylbewerber, die trotz Abschiebung wieder in ein EU-Land einreisen, müssen mit einer Freiheitsstrafe rechnen. Der Europäische Gerichtshof hat entschieden, dass in entsprechenden Fällen eine illegale Handlung vorliegt.

Abgeschobene Asylbewerber können nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) bei ihrer Wiedereinreise zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärte der EuGH, eine solche Praxis stehe nicht im Widerspruch zur Rückführungsrichtlinie der EU.

Konkret ging es um einen Albaner, der aus Italien abgeschoben und mit einem dreijährigen Wiedereinreise-Verbot belegt worden war. Nachdem er in dieser Zeit erneut nach Italien eingereist war, beantragte die Staatsanwaltschaft Florenz, ihn zu acht Monaten Haft zu verurteilen. Das italienische Gericht ließ nun vom EuGH prüfen, ob dies mit der EU-Richtlinie vereinbar ist, die die Standards für Abschiebungen festlegt.

Die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention müssen gewahrt werden

Der EuGH urteilte, die Richtlinie hindere einen EU-Mitgliedstaat nicht grundsätzlich daran, in einer nationalen Regelung die erneute, illegale Einreise als Straftat einzustufen. Dabei müssten aber die Grundrechte gewahrt bleiben sowie die Grundsätze der Genfer Flüchtlingskonvention.

Reuters
tim