Im August 2014 flatterte den Mitgliedern des Hamburger CDU-Kreisverbandes Altona/Elbvororte eine attraktive Offerte ins Haus. Der örtliche CDU-Abgeordnete Marcus Weinberg lud die Parteifreunde "als Mitglieder des Kreisverbands" für "eine zweitägige Informationsreise ins politische Berlin" ein, inklusive Stadtrundfahrt. Die "Kosten für Anreise und Unterbringung" trage das Bundespresseamt (BPA).
Weinberg – immerhin familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion - lockte mit Geldern aus einem wenig bekannten Topf des Bundespresseamtes, das vom Regierungssprecher geführt wird. Jährlich fast 24 Millionen Euro sind dort für Besuchergruppen der Abgeordneten reserviert. Fast 8000 solcher Reisen fanden laut einer Aufstellung des BPA allein in der vergangenen Wahlperiode statt. Und einige Abgeordnete haben diesen Etat offenbar entdeckt, um indirekt ihre Parteiarbeit zu bezuschussen.
Dreimal pro Jahr bezahlt das BPA jedem Abgeordneten solche Zwei-Tagesfahrten für jeweils 50 Teilnehmer. Anreise mit Bus oder Bahn, Besuch im Parlament und in einem Ministerium, Gruppenfoto mit dem Abgeordneten – das sind die typischen Programmpunkte. Gedacht sind diese Touren laut Bundespresseamt für "politisch interessierte Bürgerinnen und Bürger aus den jeweiligen Wahlkreisen", die "in der Regel" 18 Jahre alt sein sollen. Mehr Bedingungen gibt es nicht.
Berlin-Besuche im Gegenzug für Wahlkampfhilfe?
Keiner hindert die Parlamentarier also daran, gezielt die eigenen Parteifreunde zu beglücken. Der Hamburger CDU-Mann Weinberg beteuert, er tue das gar nicht. Er habe die vom BPA finanzierten Fahrten "niemals ausschließlich Parteimitgliedern angeboten oder reserviert". Bei ihm seien "weitestgehend alle Fahrten gemischt".
Bei dem CSU-Mann Albert Rupprecht, seines Zeichens bildungspolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, ist das nicht so sicher. Das legen interne Unterlagen aus seinem Büro nahe.
Es ist der 23. Oktober 2009. Wenige Wochen zuvor, bei der Bundestagswahl, hat Rupprecht erfolgreich sein Mandat verteidigt. Nun will er sich bedanken - bei den örtlichen Parteifreunden, die im Wahlkampf geholfen haben. Ein Mitarbeiter soll alle CSU-Ortsvorsitzenden im Wahlkreis bitten, ihren jeweils besten Wahlkämpfer nach Berlin einzuladen.
Rupprecht selbst mailt den Text der Einladung weiter: "Als kleines Dankeschön", so steht es da, werde er als Abgeordneter für die dreitägige Tour in die Hauptstadt "die Kosten für Fahrt und Hotel in Gänze" übernehmen – "anders als bei allen anderen Fahrten in den vergangenen Jahren".
Natürlich übernahm in Wahrheit nicht Rupprecht die Kosten – sondern der Steuerzahler. Auf Anfrage des stern dementierte der CSU-Mann den Vorgang im Oktober 2009 nicht, versicherte aber, es gebe keine "Sonderbehandlung" in Form einer exklusiven Teilnahme von Parteimitgliedern an den Fahrten.
Kassierte man dreist doppelt ab?
Der CSU-Mann scheint im Umgang mit den Reisezuschüssen dennoch ausgefuchst. In seinem Büro erdachte man sich offenbar – wie dem stern vorliegende interne Unterlagen belegen - einen raffinierten Geldkreislauf. Selbst für Berlin-Touren, deren Kosten das Amt komplett übernahm, verlangte man von den Teilnehmern Gebühren – und steckte die erwirtschafteten Überschüsse in zusätzliche Berlin-Fahrten für noch mehr Wahlkreisbürger.
"Auch wenn uns diese Fahrten nix kosten verlangen wir im Normalfall einen Beitrag von 30.- € ('Was nix kostet ist nix wert'), welchen wir wiederum zweckgebunden für andere Gruppen verwenden" hielt vor einigen Jahren ein Rupprecht-Mitarbeiter fest. Rupprecht sagt jetzt, im Widerspruch zu den Unterlagen aus seinem Büro: "Soweit geringe Teilnahmegebühren erbeten wurden, erfolgte dies in zulässiger Weise, um zusätzliche Leistungen zu finanzieren, die durch das Bundespresseamt nicht finanziert wurden beziehungsweise über Leistungen des Deutschen Bundestages hinausgehen."
Sonderbehandlung für V.I.P.'s
Selbst innerhalb von Rupprechts örtlicher CSU rund um Weiden in der Oberpfalz konnten einige offenbar auf besondere Vergünstigungen hoffen. Die vom BPA finanzierten und darum für Teilnehmer besonders günstigen Fahrten seien, heißt es in einem Papier aus Rupprechts Büro, als "besonderes Ereignis" einzustufen, welches "für die Crème de la Crème" der wichtigsten Personen in der örtlichen CSU reserviert bleibe.
Diese Parteifreunde – etwa örtliche Bürgermeister - galten in Rupprechts Büro als "A-Personen". Sie waren für seine Wiederaufstellung als Abgeordneter wichtig. Diejenigen unter den "A-Personen, die besonders gepflegt werden müssen", könnten darüberhinaus "eine Sonderbehandlung erhalten", empfahl einmal ein Mitarbeiter. Ihnen könne man einen "Zuschuss für die Fahrt ihres gesamten Ortsverbandes" anbieten. Der Vorteil für sie: "Damit steigt nämlich ihr eigenes Ansehen in ihrem Ortsverband.“
Fragen des stern nach einer möglichen Privilegierung der "A-Personen" innerhalb der Weidener CSU wich Rupprecht jetzt aus: "Mögliche Inhalte von Mails von vor vielen Jahren eines Mitarbeiters, der vor 10 Jahren in meinem Büro tätig war, lassen sich in der Kürze der Zeit nicht prüfen", teilte er mit.
Gesetzlicher Rahmen zur Verwendung von Budgetgeldern fehlt
Eigentlich gilt nach dem Willen des Bundesverfassungsgerichts eine Obergrenze für die staatliche Parteienfinanzierung. Da passt es schlecht, wenn Steuertöpfe indirekt zur Subvention der Parteiarbeit herangezogen werden.
Der Staatsrechtler Hans Herbert von Arnim sieht in den Praktiken jedenfalls "eine unerhörte Eigenmächtigkeit mit öffentlichen Geldern". Eigentlich, so der Jurist und Parteienkritiker, bräuchte es ein Gesetz, das die Nutzung der BPA-Zuschüsse regele und Missbrauch ausschließe. Sonst sei deren Verwendung "in hohem Maß problematisch."
Doch ein solches Gesetz gibt es nicht. Die Subsidien werden ausschließlich auf Grundlage der alljährlichen Haushaltsgesetze ausgeschüttet – in denen übrigens alljährlich ohne weitere gesetzliche Grundlage ein weiterer paralleler Etat beim Bundestag firmiert, aus dem ebenfalls sogenannte Besucherkontingente für Abgeordnete für Tagesfahrten bezuschusst werden. Kostenpunkt hier: 3,5 Millionen Euro.
Wer ist verantwortlich für das alljährliche Budgetgesetz, über das die Berlin-Touren finanziert werden? Es sind – natürlich - die Mitglieder des Haushaltsausschusses des Bundestages. Und das ist nicht zu ihrem Schaden, denn für sie gibt es, anders als für alle anderen Abgeordneten, sogar Zuschüsse für vier BPA-Fahrten pro Jahr, eine mehr als für gewöhnliche Abgeordneten.
In den schriftlichen "Grundsätzen" des BPA für die Reisezuschüsse wird die Extrawurst für die Haushälter diskreterweise nicht erwähnt. Auch Fragen nach der Begründung für diese Extrawurst lässt das Amt unbeantwortet.
Ganz so, als gehörte das Geld den Abgeordneten aus dem Haushaltszuschuss – und nicht den Steuerzahlern.