Bundesratsinitiative Bayern legt Gesetz gegen Betrug im Sport vor

Bayerns Justizministerin Beate Merk will einen bundesweiten Missstand ausräumen: Bislang ist Korruption in der Sportwelt nicht strafbar. Merk will dem Bundesrat in Kürze einen Gesetzentwurf vorlegen, der harte Strafen für Doping und Bestechung vorsieht.

Die bayerische Staatsregierung will einem Zeitungsbericht zufolge künftig härter gegen Betrug im Sport vorgehen. Wie die "Süddeutsche Zeitung" schreibt, hat Landesjustizministerin Beate Merk (CSU) einen Entwurf für ein Bundes-Sportschutzgesetz ausgearbeitet. Demnach sollen Doping, Bestechung, Bestechlichkeit und sonstige betrügerische Manipulation verfolgt werden. Die Strafen reichten bis zu zehn, bei gewerbsmäßigem Doping bis zu 15 Jahren Haft. Bayern will den Gesetzentwurf, der dem Blatt vorliegt, demnach in den Bundesrat einbringen.

Durch das Gesetz soll gegen Sportbetrüger künftig mit allen Möglichkeiten - bis hin zur Telefonüberwachung - ermittelt werden können. Merk hält das geltende Strafrecht dem Bericht zufolge für lückenhaft - auch nach den Erfahrungen, die sie mit der Schwerpunktstaatsanwaltschaft Doping gemacht habe. Bayern hatte schon vor drei Jahren einen Vorstoß zur Bestrafung des Dopings im Sport unternommen.

Harte Strafen für Dopingsünder

Der neue Gesetzentwurf reiche über den damaligen aber weit hinaus, schreibt die Zeitung. Der Vorschlag gehe auch auf den aktuellen Wettskandal und den Verdacht ein, dass Fußballspiele von der zweiten bis zur sechsten Liga verschoben wurden. Es soll nun jede Korruption im Sport vom Strafrecht abgedeckt werden: "Wer den Verlauf eines sportlichen Wettkampfes in unlauterer Weise" mit Geld oder sonstigen Vorteilen beeinflusst, werde mit Geldstrafe oder Haft bestraft, zitierte das Blatt. Die Bayern wollen das Doping in all seinen Erscheinungsformen bestrafen. Zum ersten Mal werde der Sportler selbst in die Strafbarkeit einbezogen. Bei Ärzten, Trainern und Sportfunktionären werde die Strafbarkeit ausgeweitet. Es solle schon der bestraft werden können, der andere zum Verbrauch von Dopingmitteln verleitet. Darauf stehe Haft bis zu fünf Jahren. Bei gewerbsmäßigem Handeln und bei Abgabe von Dopingmitteln an Minderjährige gelte die Tat als Verbrechen. Das Strafmaß reiche dann bis zu 15 Jahren.

Ein Straftatbestand "Bestechlichkeit und Bestechung im Sport" solle die Straflosigkeit von Korruption im Zusammenhang mit Sportwettkämpfen beenden. Bisher ist Korruption nur im Umgang mit Behörden und im geschäftlichen Verkehr strafbar, der Sport zählt nicht dazu.

AP
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