Bundeswehr Noch ein Wiederaufbauteam für Afghanistan

Deutschland wird außer in Kundus ein zweites regionales Wiederaufbauteam (PRT) in Afghanistan einsetzen. Das bestätigte Verteidigungsminister Peter Struck. Außerdem will er gegen das Kölner Wehrpflicht-Urteil Revision einlegen.

Deutschland wird außer in Kundus ein zweites regionales Wiederaufbauteam (PRT) in Afghanistan einsetzen. Das bestätigte Bundesverteidigungsminister Peter Struck. "Und ich bin froh, dass wir - wahrscheinlich mit den Niederländern - in Kürze vereinbaren werden, ein weiteres, ein zweites Pilotprojekt PRT in der Provinz Badakshan - benachbart Kundus - zu betreiben", sagte der Minister bei der Verabschiedung von 250 Soldaten des Spezialpionierbataillons 464, die demnächst auf den Balkan und nach Afghanistan verlegt werden. Standort des neuen PRT soll die Stadt Feisabad im Nordosten des Landes sein, bestätigte der Sprecher des Bundesverteidigungsministeriums am Freitag in Berlin.

Wie der Hessische Rundfunk berichtete, wurde eine entsprechende Vereinbarung zwischen Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem niederländischen Regierungschef Jan Peter Balkenende getroffen, die Verteidigungsminister Peter Struck (SPD) umsetzen soll. Wie hoch der personelle Anteil der Bundeswehr an dem zweiten Standort sein werde, stehe noch nicht fest, hieß es in Berlin. Gegenwärtig fänden Gespräche auf Arbeitsebene statt.

Der Standort des zweiten Wiederaufbauteams (PRT) in der Provinz Badachschan wird allerdings - entgegen den bisherigen Planungen - kein Außenposten von Kundus, wo rund 250 Bundeswehrsoldaten zur Bewachung von Aufbauhelfern stationiert sind. Laut Bundestagsbeschluss vom Oktober 2003 ist das Engagement der Bundeswehr zum Schutz der Aufbauteams auf 450 Soldaten begrenzt. Sie würden dann auf zwei regionale Aufbauteams verteilt, sagte Struck dem Rundfunksender. Feisabad gilt als ein Zentrums des Mohnanbaus.

Die Bundeswehr werde sich aber auch in Zukunft nicht an der Drogen-Bekämpfung beteiligen. Dies sei Sache der Briten und Afghanistans, sagte Struck. Die Afghanen hatten sich verpflichtet, die Felder selber zu zerstören.

Revision gegen Wehrpflicht-Urteil

Bundesverteidigungsminister Peter Struck wird gegen das Kölner Wehrpflicht-Urteil Rechtsmittel einlegen. "Wir werden in Revision gehen", kündigte ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage an. Struck selbst machte deutlich, dass er ungeachtet des Urteils an der Wehrpflicht festhalten will. In einem Interview des Hessischen Rundfunks sagte der SPD-Politiker, er nehme das Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts ernst. Es gebe aber zwölf Urteile anderer Gerichte, die bei gleicher Sachlage anders entschieden hätten.

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte den Einberufungsbescheid eines Studenten aufgehoben mit der Begründung, die gegenwärtige Einberufungspraxis der Bundeswehr sei willkürlich. Sie sei nicht mit der gesetzlich geforderten Wehrgerechtigkeit vereinbar.

Struck will kämpfen

Struck kündigte an, auf dem SPD-Parteitag im November 2005 für seine Meinung zu kämpfen. Er sei sich der Unterstützung von Bundeskanzler Gerhard Schröder und des SPD-Vorsitzenden Franz Müntefering sicher. Wenn von einem anderen Bundestag aber anders entschieden werde, "werden wir natürlich auch damit fertig werden".

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

Das Wichtigste aus der Bundespolitik auf einen Blick

Abonnieren Sie unseren kostenlosen Hauptstadt-Newsletter – und lesen Sie die wichtigsten Infos der Woche, von unseren Berliner Politik-Expertinnen und -Experten für Sie ausgewählt!

Nach Ansicht des Vorsitzenden des Bundeswehrverbandes, Bernhard Gertz, ist die derzeitige Wehr-Ungerechtigkeit auf Geldmangel zurückzuführen. Wenn für die Bundeswehr nur 24,5 Milliarden Euro im Jahr zur Verfügung stünden, könne man auch nicht mehr Wehrpflichtige finanzieren, sagte Gertz im ARD-Morgenmagazin. Der Zwang, die Einberufungen zu beschränken auf künftig 55.000 gleichzeitig im Dienst befindliche Wehrpflichtige, "ist eine reine Folge der finanziellen Austrocknung der Armee".

AP · DPA
AP