Ausbürgerung CDU will Doppelstaatlern bei "schweren Straftaten" den Pass wegnehmen

Ein deutscher Personalausweis steckt in einer Hosentasche.
Deutscher, aber nicht für immer? Menschen mit zwei Pässen könnten diesen künftig wieder verlieren, wenn sie straffällig werden
© Rene Traut / Imago Images
Ausbürgerungen sollten bisher nur bei Terror möglich sein. Die CDU verschärft ihre Position nun erheblich. Das geht aus einem Papier für die Klausurtagung hervor.

Diese Forderung hat es in sich. Die CDU will offenbar deutschen Staatsbürgern mit zwei Pässen den deutschen Pass wegnehmen, wenn sie "schwere Straftaten" begehen. So steht es in einem Entwurf für ein Sicherheitspapier mit dem Titel "Für einen Politikwechsel bei der inneren Sicherheit", das der Bundesvorstand der Partei am Wochenende in Hamburg beschließen will. Das Papier liegt dem stern vor.

Wörtlich heißt es in dem Entwurf: "Wenn Personen schwere Straftaten begehen und wir erkennen, dass wir mit der Einbürgerung einen Fehler gemacht haben, muss bei Doppelstaatlern eine Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit möglich sein." Dies solle besonders bei Terror und Extremismus gelten, aber eben nicht nur.

Ausbürgerung von Doppelstaatlern nicht im Wahlprogramm

Der CDU geht es dabei dem Vernehmen nach nicht um eine Änderung des Grundgesetzes. Vielmehr soll eine entsprechende Regelung im Staatsangehörigkeitsgesetz verankert werden. Dort ist bisher geregelt, dass der Pass nur durch eigenen Verzicht, den Eintritt in ausländische Streitkräfte oder in terroristische Gruppen im Ausland verloren gehen kann.

Die CDU verschärft ihre Position damit erheblich. Im Wahlprogramm, das erst Mitte Dezember beschlossen worden war, war der mögliche Entzug von Staatsbürgerschaften noch auf die Unterstützung terroristischer Organisationen beschränkt. Was der Begriff "schwere Straftaten" bedeutet, bleibt in dem neuen Papier bisher offen. 

Üblicherweise werden als "schwere Straftaten" solche gewertet, die mehr als ein Jahr Freiheitsstrafe nach sich ziehen und gegen Grundregeln des Miteinanders verstoßen. Darunter können etwa sexueller Missbrauch, Mord, Kinderraub oder schwere Brandstiftung fallen, aber auch Urkundenfälschung, Bestechung, Nötigung oder Betrug.

Friedrich Merz hatte die Debatte selbst gestartet

Die Debatte darum hatte Kanzlerkandidat Friedrich Merz mit einem Interview zu Jahresbeginn gestartet. Darin sagte er bezogen auf den Anschlag in Magdeburg: "Um Anschläge oder weitere Straftaten zu vermeiden, müssen ausländische Straftäter spätestens nach der zweiten Straftat ausgewiesen werden." 

Für Menschen mit deutschem Pass ergänzte Merz: "Es müsste wenigstens auf der gleichen Ebene eine Aberkennung der deutschen Staatsbürgerschaft möglich sein, wenn wir erkennen, dass wir bei straffällig werdenden Personen einen Fehler gemacht haben." Offenkundig soll dies nun nicht nur im Terrorfall galten, sondern allgemein bei schweren Straftaten.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Fast drei Millionen Menschen haben in Deutschland eine doppelte Staatsbürgerschaft. 70 Prozent von ihnen haben die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes der Europäischen Union. Dies ist seit 2007 möglich. 

Durch das 2024 in Kraft getretene Staatsbürgerschaftsrecht der Ampel-Regierung sollen künftig Menschen aller Nationen ihre alte Staatsbürgerschaft bei der Einbürgerung behalten können. Sie alle wären bei schweren Straftaten künftig – zusätzlich zur Strafe – vom Verlust des deutschen Passes bedroht.