Es ist ein Streit um die Art und Weise der politischen Kommunikation: Bundestagsvizepräsidentin Claudia Roth wollte sich mit juristischen Mitteln gegen die auf die Kölner Silvesternacht bezogene Äußerung des AfD-Politikers Markus Frohnmaier wehren, "Leute wie sie" hätten seiner Meinung nach "hier mittelbar mitvergewaltigt". Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsverfügung gegen Frohnmaier nun allerdings abgelehnt. Die Grünen-Politikerin reagiert mit Unverständnis auf die Entscheidung.
Ihr Anwalt Christian Schertz teilt dem Gericht in einem Schreiben mit: "Es kann nicht sein, dass der Umstand, dass heutzutage Hasspostings bei Facebook hingenommen werden und insgesamt die Sprachkultur in der öffentlichen Auseinandersetzung in einer Weise verroht ist, (…), dazu führt, dass plötzlich die deutschen Gerichte das Individuum nicht mehr schützen."
Bedrohen Hasskommentare nun also nicht nur die Kommunikation in sozialen Medien sondern auch den alltäglichen Umgang in Politik und Gesellschaft? Und schützen Gerichte das Individuum nicht mehr? Der stern fragte bei Claudia Roth nach, wen sie in der Pflicht sieht, wieder Anstand in die Kommunikation zu bringen.
Frau Roth, Markus Frohnmaier von der AfD sagte in der ARD-Sendung "Kontraste", "Leute wie Sie" hätten in Köln seiner Meinung nach "mittelbar mitvergewaltigt". Das Landgericht Köln hat eine Unterlassungsverfügung abgelehnt. Müssen Sie sich das Ganze jetzt gefallen lassen?
Das werden wir sehen. Ich habe mich entschlossen, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen. Ich weiß, dass es immer ein gewisses Risiko gibt, wenn man vor Gericht zieht. Doch ich gehe dieses Risiko in diesem Fall ganz bewusst ein und will es jetzt genau wissen: Welche Art des Umgangs miteinander soll tatsächlich noch zulässig sein? Ich habe schon das Gefühl, dass durch die Art und Weise, wie die AfD oder Pegida öffentlich agieren, etwas in Schieflage geraten ist. Plötzlich dominieren in der öffentlichen Debatte oftmals Unanständigkeiten, Pöbeleien und Beschimpfungen. Wenn ich etwa seit neuestem auf offener Straße aufs Übelste beschimpft und von wildfremden Menschen angeschrien werde und diese dann die Verwendung hässlichster Schimpfwörter mit dem Verweis auf die Meinungsfreiheit rechtfertigen, dann zeigt das, dass offenbar Tabus im Umgang miteinander gefallen sind.
Haben Sie das Gefühl, dass breite Teile der Gesellschaft diese Verrohung erleben?
Viele Ehrenamtliche, die sich für Flüchtlinge engagieren, und auch Kommunalpolitiker sind ebenfalls schlimmsten Anfeindungen ausgesetzt. Auch für all diese Menschen möchte ich hier eine Klärung. Gegen diese öffentliche Verrohung möchte ich mich stellen und eine Debatte darüber anstoßen, was wir uns gegenseitig in der politischen Debatte eigentlich zumuten wollen – und was dabei rechtens sein soll.
Einige ihrer AfD-Kollegen legen es gezielt auf Provokation im Grenzbereich an. Wer ist hier als erstes gefordert, Einhalt zu gebieten: Staat oder Gesellschaft?
Für Fairness und Anstand in der öffentlichen Debatte sind wir alle zuständig. Aber sehen Sie, hier geht es ja explizit nicht um eine politische Frage. Es geht ja nicht um einen Streit darum, wie viele Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden sollten, ob die Grenzen geschlossen gehören oder ob eine Obergrenze eine sinnvolle Maßnahme wäre. Sondern es geht hier um etwas ganz anderes, nämlich um den anständigen Umgang miteinander und die Art und Weise, wie politischer Meinungswettstreit auf der Basis unseres demokratischen Grundkonsenses geführt werden soll.
Sie teilen doch eigentlich auch ganz gerne aus, oder Frau Roth?
Verstehen Sie mich nicht falsch: Ich habe nichts gegen eine zugespitzte und inhaltlich hart geführte politische Auseinandersetzung. Ich selbst bin ja tatsächlich auch nicht gerade als Leisetreterin bekannt und teile selbstverständlich auch gern mal aus. Aber die Debatte muss eben fair bleiben und demokratisch geführt werden. Und das heißt für mich, es geht dabei um Argumente und nicht um persönliche Angriffe, und es geht darum, dass der Meinungsstreit in gegenseitigem Respekt geführt wird und nicht mit Suggestion, Denunziation und Trickserei. Aber genau das ist eben allzu oft die Methode von Politikern der AfD oder etwa von Protagonisten von Pegida. Wenn Herr Frohnmaier sagt, Leute wie ich hätten an Silvester in Köln mittelbar mitvergewaltigt, dann geht es dabei nicht um eine Zuspitzung unterschiedlicher politischer Positionen, sondern ganz gezielt um eine Ehrverletzung, die mich in meiner Persönlichkeit und Integrität verletzen soll, aber eben auch ganz konkret als Frau angreift. Und das von jemandem, der sich doch eigentlich als Schutzmacht der "deutschen Frau" zu inszenieren versucht. Mit Verlaub, das hat mit Respekt, mit guter Erziehung oder mit einer an der Sache orientierten demokratischen Debatte überhaupt nichts zu tun. Das ist schlicht unanständig und abstoßend.
Befürchten Sie, dass mit der veränderten Kommunikation auch die Akzeptanz der "Verrohung" von Staatsseite, sprich Gerichtsseite, einhergehen könnte?
Nein, das glaube ich nicht, das wäre ja auch furchtbar. Aber ein Gericht muss eben sehr genau abwägen zwischen dem hohen Gut der Meinungsfreiheit und dem ebenso wichtigen Schutz Einzelner vor diffamierenden Äußerungen. Ich persönlich glaube, dass in diesem Fall die Grenze überschritten ist und gehe deswegen in Berufung.
Ist der Staat derzeit noch stärker als die Beleidigung? Mit anderen Worten: Schützen die Gerichte den Bürger noch genügend vor Schmähung?
Davon gehe ich doch aus. Ich habe großes Vertrauen in unseren Rechtsstaat. Hier sind auch alle gefordert: Zivilgesellschaft, Regierung und Rechtsstaat dürfen es nicht zulassen, dass Misskredit, Hetze und Hass unsere demokratische Kultur zur Unkenntlichkeit verformen.