Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat sich in der Diskussion um die massenhaften Verstöße gegen Corona-Regeln bei der Berliner Großkundgebung am Wochenende gegen ein Verbot solcher Veranstaltungen ausgesprochen. "Ich finde es ganz wichtig, dass wieder Demonstrationen stattfinden können und Menschen dort ihre Meinung, auch zur aktuellen Corona-Politik der Bundesregierung, frei und öffentlich äußern können", sagte Lambrecht dem "Spiegel". Aus dem Innenministerium und der Gewerkschaft der Polizei kamen dagegen Rufe nach einem restriktiveren Vorgehen bei Genehmigungen solcher Demos.
"Es ist aber verstörend und nicht hinnehmbar, wenn dabei bewusst und provokativ gegen die geltenden Corona-Schutzvorschriften verstoßen wird", sagte Lambrecht und forderte die Einhaltung der Auflagen. Werde gegen Regeln und Auflagen verstoßen, müssten die Vorschriften von den Behörden vor Ort konsequent durchgesetzt werden. Dies gelte "unabhängig davon, welches Ziel die jeweilige Demonstration hat".
"Ausreichend Mittel, Versammlungen aufzulösen"
Auch Berlins Innensenator Andreas Geisel (SPD) sprach sich gegen Verbote aus. Grundrechte dürften nur zeitlich begrenzt und mit guter Begründung eingeschränkt werden, sagte er dem "Spiegel". "In Berlin stehen alle Corona-Ampeln noch auf Grün. Da sind neuerliche Verbote schwer zu begründen." Der rheinland-pfälzische Innenminister und SPD-Landeschef Roger Lewentz ergänzte: "Wir haben ausreichend Mittel, Versammlungen aufzulösen, die aus dem Ruder laufen. Eine Verschärfung ist da absolut nicht notwendig", sagte er dem Magazin. "Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut. Auch mit solchen Vorfällen wie in Berlin muss die Demokratie umgehen können."
Bei der Demonstration von gut 20.000 Kritikern der Corona-Politik am vergangenen Samstag in Berlin waren die Auflagen bewusst missachtet worden: Der Mindestabstand wurde nicht eingehalten, kaum jemand trug eine Maske. Danach waren unter anderem Forderungen laut geworden, derartige Veranstaltungen von vornherein zu untersagen.

Mayer: Einhaltung der Corona-Regeln oberste Priorität
In diese Richtung argumentiert der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Stephan Mayer. Er forderte bei Genehmigungen von Versammlungen gegebenenfalls restriktiver vorzugehen. Zwar seien Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung "hohe, allen Bürgern garantierte unveränderliche Grundrechte", schrieb der CSU-Politiker in einem Gastbeitrag für die "Rhein-Neckar-Zeitung". "Allerdings eben immer nur so weit, als die Rechte Dritter oder die öffentliche Sicherheit nicht erheblich verletzt werden".
Die Überwachung der Einhaltung der Hygieneregeln müsse weiter höchste Priorität haben, schrieb er. "Hier obliegt es den Landesbehörden abzuwägen, inwieweit Maßnahmen noch verschärft werden müssen und man aufgrund der negativen Erfahrungen des Demonstrationsgeschehens vom Wochenende bei der Genehmigung von Versammlungen zukünftig restriktiver zu entscheiden hat", schrieb Mayer.
Polizei: "Behörden müssen sensibler sein"
Auch der stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, Jörg Radek, forderte, die Genehmigung solcher Demonstrationen genauer zu prüfen. "Die Behörden müssen sensibler sein, was die Genehmigung solcher Demonstrationen betrifft", sagte Radek der "Augsburger Allgemeinen". Dazu müsse die Politik Vorgaben machen. Baden-Württembergs Innenminister Thomas Strobl (CDU) erinnerte daran, dass in Stuttgart die Versammlungsbehörde die Teilnehmerzahl an einer Demonstration gegen Corona-Maßnahmen begrenzt habe.

Grünen-Bundesgeschäftsführer Michael Kellner bezeichnete das Verhalten der Demonstranten in Berlin als "gemeingefährlich". "Versammlungsbehörden müssen in der aktuellen Situation mit Blick auf das Virus Verbote und Auflagen entsprechend anpassen und entschlossen vorgehen, wenn sie gebrochen werden", sagte Kellner dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) betonte in der "Rheinischen Post", das Versammlungsrecht sei ein viel zu hohes Gut, um eingeschränkt zu werden. Dennoch sei ein konsequentes Vorgehen bei Verstößen nötig. "In dem Moment, da die Auflagen nicht eingehalten wurden, hätte der Veranstalter in Haftung dafür gehen müssen", sagte Ramelow mit Blick auf den Samstag. Die Polizei hatte am Wochenende mitgeteilt, dass der Veranstalter der Berliner Corona-Demo wegen Verstoßes gegen die Hygieneregeln angezeigt worden sei.