FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt hat den Bruch des Parteiengesetzes bei der umstrittenen Postwurfaktion des nordrhein-westfälischen Parteivorsitzenden Jürgen Möllemann eingeräumt. Er sagte am Freitag in Berlin, eine Spendensumme von 840.000 Euro sei gestückelt und anonym der Partei zu Gute gekommen. Die Summe entspreche ziemlich genau dem Betrag, den die Post für die Verteilung der von Möllemann in eigener Regie gedruckten Flugblätter an die Haushalte in Nordrhein-Westfalen in Rechnung gestellt habe.
Verschleierung von Spenden
Rexrodt sagte, die Gelder, deren Herkunft nach bisherigen Erkenntnissen verschleiert werden sollte, stammten vermutlich auch von Großspendern. Diese mutmaßlichen Großspenden seien in 145 Bareinzahlungen vermutlich von Strohmännern bei unterschiedlichen Banken einem von Möllemann am 20. September eingerichteten Wahlkampfsonderkonto zugegangen. Die Stückelungen der Bareinzahlungen hätten zwischen 1.000 und 8.000 Euro gelegen.
Geld- oder Freiheitsstrafe
Die FDP ermittle nunmehr die Spender, um die Geldbeträge zurückgeben zu können. Sollte dies nicht gelingen, seien die Spenden Bundestagspräsident Wolfgang Thierse zu übergeben. Rexrodt unterstrich, dass der dem Vorgang zu Grunde liegende Verschleierungstatbestand nach Paragraf 31 des Parteiengesetzes mit Geld- und Freiheitsstrafe bedroht sei.