Die Bundesregierung sucht nach Medieninformationen im Streit um die Frauenquote in Chefetagen eine einvernehmliche Lösung mit der Wirtschaft. Für den 30. März sei ein Spitzentreffen mit den Arbeitsdirektoren der 30 im DAX notierten Konzerne geplant, berichtet die "Passauer Neue Presse". Gastgeber seien Familienministerin Kristina Schröder, Arbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) sowie Wirtschaftsminister Rainer Brüderle und Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (beide FDP).
SPD forderte die Quote
Die Bundesregierung ist gegen eine Zwangsquote. Die Einheitsquote "ignoriert den unterschiedlichen Frauenanteil in den Branchen, ist ordnungspolitisch falsch und verfassungsrechtlich bedenklich", erklärte Schröder in den "Stuttgarter Nachrichten". Stattdessen empfahl sie familienfreundliche Arbeitszeiten.
Die SPD-Vizechefin Manuela Schwesig forderte dagegen eine Quote von "40 Prozent Frauen für Vorstände und Aufsichtsräte". Freiwillige Vereinbarungen hätten "zu nichts geführt", erklärte sie den Dortmunder "Ruhr Nachrichten". Für die SPD ist der geringe Frauenanteil in den Chefetagen eine Verschleuderung von Kompetenz.
Frauen bevorzugt
Von der Leyen nannte es in NDR Info blamabel, dass Deutschland mit nur drei Prozent Frauen in den Vorständen "hinter China, hinter Brasilien, hinter Russland, auf Augenhöhe mit Indien" stehe. "Frauen sind nicht besser, sie sind einfach anders", proklamierte sie. Frauen seien "nicht so risikofreudig wie Männer" und legten "mehr Wert auf soziale, emotionale Kompetenz". Die Mischung sei wichtig.
Thüringens Ministerpräsidentin Christine Lieberknecht (CDU) macht sich derweil für ein schärferes Gleichstellungsgesetz für ihr Land stark. Der "Thüringer Allgemeinen" sagte sie, das neue Gesetz solle Frauenförderung in allen Bereichen des öffentlichen Dienstes zur Pflicht machen. Bei gleicher Eignung für eine Stelle sollten Frauen bevorzugt beschäftigt werden. Die Verletzung dieser Pflicht solle mit einem Beförderungsstopp geahndet werden können. Die Gleichstellungsbeauftragte solle Klagerecht erhalten.