Kurz vor dem Ende einer EU-Frist zur Umsetzung der betreffenden Richtlinie herrscht in der Bundesregierung offenbar weiter Uneinigkeit über die Vorratsdatenspeicherung. Wie das Portal "Spiegel Online" am Montag berichtete, lehnt Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) einen Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) ab. Friedrich teilte seiner Kabinettskollegin demnach mit, dass die Vorlage nicht geeignet sei, die EU-Richtlinie umzusetzen.
Auch die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts würden in dem Gesetzentwurf nur teilweise umgesetzt, berichtete "Spiegel Online" unter Berufung auf ein Schreiben Friedrichs an Leutheusser-Schnarrenberger. "Das Bundesministerium des Innern stimmt daher der Kabinettsbefassung nur unter der Maßgabe zu, dass die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen übernommen werden", zitierte das Portal daraus. Die EU-Kommission hatte der Bundesregierung am 22. März eine Frist von einem Monat gesetzt, um die Umsetzung der EU-Richtlinie auf den Weg zu bringen.
Das Innenministerium beharrt darauf, dass Internet- und Kontaktdaten zum Zweck der Verbrechensaufklärung anlasslos sechs Monate lang gespeichert werden und lehnt den Gesetzesvorschlag zur anlassbezogenen Speicherung von Leutheusser-Schnarrenberger ab. Diese favorisiert das so genannte Quick-Freeze-Verfahren, wonach die bei den Providern vorhandenen Daten nur nach konkreten Anhaltspunkten für Straftaten eingefroren werden sollen.