Bei der Entsceidung über den Chef der Bundesagentur für Arbeit (BA), Florian Gerster, ging nichts ohne den Kanzler. Gerhard Schröder dürfte bei der Entscheidung über die Zukunft des Nürnberger Behördenchefs das letzte Wort gehabt haben.
Ein wichtiges Glied in der Meinungsbildungs- und Beratungskette über Gerster war zuvor jedoch der Verwaltungsrat der BA. Seit dem BA-Umbau ist das einst geschäftsführende Gremium auf ein reines Kontrollorgan zurecht gestutzt worden. Es soll die Verwaltung überwachen, kann vom Vorstand jederzeit Auskunft über die Geschäftsführung verlangen und bei Bedarf - wie in der aktuellen Gerster-Affäre - die Innenrevision einschalten.
Votum des Verwaltungsrats wichtiger Fingerzeig
Bei der Berufung oder Abberufung von BA-Vorstandsmitgliedern hat der Gesetzgeber dem Verwaltungsrat keine Kompetenzen eingeräumt. Dennoch dient sein Votum als wichtiger Fingerzeig für den in Fragen der BA-Führung zuständigen Wirtschaftsminister Wolfgang Clement (SPD). Da das Gremium Gerster das Vertrauen entzogen hatte, kam der Minister kaum an der Haltung des Gremiums vorbei. Der Verwaltungsrat ist zu jeweils einem Drittel mit Vertretern von Gewerkschaften, von Arbeitgebern und der öffentlichen Hand besetzt.