Der Bremer Bürgerschaftsabgeordnete Jan Timke hat eingeräumt, den geleakten Haftbefehl gegen einen der mutmaßlichen Messerstecher von Chemnitz auf seiner Facebook-Seite veröffentlicht zu haben: Er werde dafür die Verantwortung übernehmen, sagte der Politiker der rechtspopulistischen Wählervereinigung "Bürger in Not" vor Journalisten.
Gleichzeitig erhob der Abgeordnete schwere Vorwürfe gegen die Bremer Justiz. Die Durchsuchung seiner Räumlichkeiten sei möglicherweise rechtswidrig gewesen. Hausdurchsuchungen dürften - abgesehen von einigen Ausnahmen - nur vor 21 Uhr durchgeführt werden. In seinem Fall sei sie gegen 21.15 Uhr erfolgt. Ohnehin sei die Maßnahme der Ermittler unnötig gewesen. Ausreichende Beweise für die Veröffentlichung des Haftbefehls lagen Timke zufolge schon allein durch einen entsprechenden Screenshot vor.
Jan Timke: "Bin Dorn im Auge"
Er könne zudem politische Motive für das Vorgehen der Staatsanwaltschaft "nicht ausschließen". So sei er als "exponierter Oppositionspolitiker" dem Bremer Senat und insbesondere dem Justizsenator schon längere Zeit ein "Dorn im Auge". Die Hausdurchsuchung könne ein Versuch des Senats sein, einen "unliebsamen Politiker öffentlich zu diskreditieren".
Die Bremer Staatsanwaltschaft wollte auf stern-Anfrage zunächst keine Stellung zu den Vorwürfen nehmen. Die Aussagen Timkes seien ihr noch nicht bekannt.
Die Ermittler hatten die Wohnung des Politiker nach einem Hinweis auf den Facebook-Post durchsucht und elektronische Geräte sichergestellt. Die Veröffentlichung des Haftbefehls wird aufgrund des Paragraphen 353d des Strafgesetzbuches verfolgt. Danach ist es verboten, Dokumente eines Strafverfahrens "ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut" öffentlich mitzuteilen, "bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist". Die Strafe bei einem Verstoß beträgt bis zu einem Jahr Gefängnis.
Dass ohne weiteres gegen Timke trotz seines Parlamentsmandats ermittelt werden kann, liegt an einer Sonderregelung zur Abgeordnetenimmunität in dem Stadtstaat. Die Bremische Bürgerschaft habe Ermittlungsverfahren gegen Abgeordnete wegen Straftaten grundsätzlich genehmigt, schreibt die Parlamentsverwaltung auf ihrer Internetseite.
Parallel zu den Ermittlungen gegen Timke versuchen Ermittler in Sachsen herauszufinden, wer den Haftbefehl ursprünglich in Umlauf gebracht hat. Als wahrscheinlich gilt ein Leck in einer Behörde. Es geht hier um den Verrat von Dienstgeheimnissen.