Berlins Regierender Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) hat vor dem Bundesverfassungsgericht Finanzhilfen des Bundes gefordert. Berlin könne sich aus eigener Kraft nicht aus seiner extremen Haushaltsnotlage befreien, sagte Wowereit am Mittwoch zu Beginn der mündlichen Verhandlung. Als Vertreterin der Bundesregierung wies die Parlamentarische Staatssekretärin im Finanzministerium, Barbara Hendricks, ebenfalls SPD, die Forderungen entschieden zurück.
Wowereit betonte in seiner zehnminütigen Stellungnahme, zwei historische Gründe seien entscheidend für den Schuldenberg von rund 60 Milliarden Euro: Der Zweite Weltkrieg und die Teilung Deutschlands. Ohne diese Ereignisse wäre Berlin das wirtschaftliche Zentrum Deuschlands. Er betonte, die geforderten Bundeshilfen seien nicht für den Konsum gedacht, sondern sollten nur, um die Schulden zu bezahlen. Abschließend appellierte er an die Richter: "Wir können nicht zulassen, dass Berlin zum Armenhaus der Republik wird."
"Nicht über den Tisch gezogen"
Finanz-Staatssekretärin Hendricks argumentierte, die Lage der Staatsfinanzen habe sich in den vergangenen Jahren insgesamt beträchtlich verschlechtert. "Der Bund ist bereits an der Grenze zur Selbstgefährdung angelangt." Berlin sei zudem bei der Neuverhandlung des Länderfinanzausgleichs nach der Wiedervereinigung "keineswegs über den Tisch gezogen worden". Mit den Ergebnissen "waren letztlich alle zufrieden, auch Berlin".
Hendricks warf Berlin vor, den Weg der Verschuldung gewählt zu haben. Die Konsolidierung müsse nun nachgeholt werden. Das Ausgaben-Niveau der Hauptstadt liege "weit jenseits der Vergleichsmaßstäbe". Sie sagte: "Selbst wenn man überdurchschnittliche Einnahmen hat, wie das Land Berlin, kann man auf Dauer nicht mehr ausgeben als man hat."
Bremen und Saarland erfolgreich
Die Anhörung sollte bis zum Abend dauern. Das Urteil wird erst in einigen Monaten verkündet, möglicherweise aber vor der Wahl zum Abgeordnetenhaus im September. Der Berliner Senat hatte die Klage im Herbst 2003 eingereicht. 1992 hatten bereits Bremen und das Saarland erfolgreich geklagt. Beide Länder haben neue Klagen ins Auge gefasst.