Leistungsverbesserungen Bundestag beschließt Pflegereform

Der Bundestag hat mit den Stimmen von Union und SPD die Pflegereform beschlossen. Damit sollen schrittweise die Versicherungsleistungen angehoben werden. Für Arbeitgeber und Beschäftigte wird es allerdings teurer. Die Opposition lehnte die Reform ab.

Der Bundestag hat mit den Stimmen der großen Koalition die umstrittene Reform der Pflegeversicherung verabschiedet. Union und SPD brachten damit nach monatelangen Querelen ein weiteres zentrales Reformvorhaben des Koalitionsvertrags unter Dach und Fach. Die Opposition lehnte die Reform am Freitag in Berlin ab. Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) zeigte sich zufrieden, dass die 1995 eingeführte Pflegeversicherung gestärkt werde. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen.

Vorgesehen sind vom 1. Juli an verbesserte Leistungen für die rund 2,1 Millionen Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen. Für Arbeitgeber und Beschäftigte wird es allerdings teurer: Zur Finanzierung der neuen Leistungen steigt der Beitragssatz um 0,25 auf 1,95 Prozentpunkte. FDP und Grüne betonten, trotz der geplanten Beitragserhöhung sei die Pflegeversicherung nicht langfristig finanziell gesichert. Die Linken monierten zudem, die Verbesserungen reichten nicht aus.

Kernstück der Reform ist die schrittweise Anhebung der Versicherungsleistungen. Ab 2015 sollen sie zudem an die Preisentwicklung angepasst werden. Die Pflegekassen sollen künftig - auf Antrag der Länder - Pflegestützpunkte für bessere Beratung einrichten.

Auch Demenzkranke sollen profitieren

Für Altersverwirrte und psychisch Kranke werden zusätzliche Angebote geschaffen. Um Betroffene und Angehörige zu entlasten, können die Länder künftig mit finanzieller Unterstützung des Bundes Pflegestützpunkte einrichten, die in Wohnquartieren Rat und Hilfe bieten. Die Beratung soll durch sogenannte Fallmanager geschehen.

Angehörige erhalten einen Anspruch auf eine sechsmonatige unbezahlte Freistellung von der Arbeit, in der sie weiter sozialversichert sind. Zudem wird ein unbezahlter kurzfristiger Freistellungsanspruch für bis zu zehn Arbeitstage geschaffen. Um die Qualität sicherzustellen, werden Pflegeheime einmal pro Jahr einem TÜV unterzogen. Die Prüfergebnisse müssen in verständlicher Form veröffentlicht werden - etwa mit Sternen am Haus. Pflegekräfte müssen in Zukunft zu den ortsüblichen Gehältern entlohnt werden.

Adolf Bauer, Präsident des Sozialverband Deutschland e.V., begrüßt die Verabschiedung der Pflegereform. "Es ist ein großer Fortschritt, dass Pflegeheime und Pflegedienste ab 2011 jährlich und in der Regel unangemeldet kontrolliert werden sollen. Auch wenn es wünschenswert wäre, dass dies schneller umgesetzt wird, ist dies ein wichtiger Beitrag zur Sicherung einer qualitativ guten und würdevollen Pflege", sagte er. Allerdings gehe die Reform nicht weit genug. So setzte er sich unter anderem dafür ein, dass die Große Koalition ein bundesweit flächendeckendes Netz von Beratungsstellen eingerichtet wurde.