Millionen-Strafbescheid NPD steht vor dem Ruin

Wegen gravierender Fehler im Rechenschaftsbericht 2007 fordert der Bundestag von der NPD 2,2 Millionen Euro Strafe. Die rechtsextreme Partei soll unter anderem Spendeneinnahmen falsch angegeben haben. Die NPD klagt gegen den Strafbescheid, der die ohnehin hoch verschuldete Partei endgültig ruinieren könnte.

Der rechtsextremen NPD droht der finanzielle Kollaps. Der Bundestag fordert wegen Fehlern im Rechenschaftsbericht 2007 eine Strafzahlung in Höhe von rund 2,2 Millionen Euro, wie die Parlamentsverwaltung am Donnerstag in Berlin mitteilte. Die Summe sei zum 1. Mai fällig. Die NPD hat jedoch bereits Klage gegen die Entscheidung der Bundestagsverwaltung eingereicht. Bereits am Freitag verhandelt das Verwaltungsgericht Berlin in der Sache.

Die Bundestagsverwaltung erklärte, die NPD habe im Rechenschaftsbericht 2007 die staatlichen Mittel falsch ausgewiesen. Der Vorjahresanschluss im Hinblick auf die Entwicklung des Parteivermögens sei fehlerhaft gewesen, und notwendige Erläuterungen sonstiger Einnahmen seien unterblieben. Bei Unrichtigkeiten im Rechenschaftsbericht sehe das Parteiengesetz Strafzahlungen in doppelter Höhe des Betrags vor, der falsch ausgewiesen ist. Insgesamt bestehe damit eine Zahlungsverpflichtung der NPD von 2.504.799,10 Euro. Davon seien 304.832,49 mit der eigentlich am 15. Februar 2009 fälligen Abschlagszahlung an die NPD verrechnet worden.

Den Restbetrag von 2.199.966,61 Euro soll die NPD bis zum 1. Mai 2009 zahlen. Allerdings sei eine Vereinbarung über einen Stundungs- und Tilgungsplan grundsätzlich möglich, erklärte die Verwaltung weiter. Die Partei hatte bereits Klage eingereicht, weil der Bundestag wegen der vermuteten Fehler 2007 den Bescheid für die staatliche Parteienfinanzierung 2008 nur vorläufig erteilt und die Abschlagszahlung 2009 nur gegen eine Sicherheitsleistung gewährt hatte. Die Bundestagsverwaltung hatte schon damals auf die möglichen Strafzahlungen hingewiesen. Daraufhin war die NPD vor Gericht gezogen.

Die Partei ist ohnehin hoch verschuldet und dürfte finanziell vor dem Aus stehen, falls der Bundestag Recht behält. Bereits im Mai hatte das Verwaltungsgericht Berlin geurteilt, dass die NPD knapp 870.000 Euro aus der staatlichen Parteienfinanzierung zurückzahlen muss, weil sie falsche Spendenquittungen in ihren Rechenschaftsberichten für 1997, 1998 und 1999 verbucht hatte.

Parteitag am Wochenende

Für das Wochenende plant sie einen außerordentlichen Bundesparteitag in Berlin. Allerdings läuft auch hier noch eine gerichtliche Auseinandersetzung, ob der Bezirk Reinickendorf der rechtsextremen Partei einen Saal vermieten muss. Das Verwaltungsgericht hatte so entschieden, der Bezirk will in die nächste Instanz gehen. Eine Sprecherin des Oberverwaltungsgerichts sagte am Donnerstag, eine Entscheidung werde spätestens am Freitag fallen.

Bei dem Parteitag will der NPD-Fraktionschef im Schweriner Landtag, Udo Pastörs, gegen den Vorsitzenden Udo Voigt antreten. Sowohl Voigt als auch Pastörs wirft die Justiz Volksverhetzung vor. Offenbar gibt es nicht nur im Rechenschaftsbericht 2007, sondern auch in dem Bericht des Vorjahrs Unregelmäßigkeiten. Die NPD selbst hatte sich deswegen im Februar bei der Bundestagsverwaltung angezeigt. Bundesschatzmeister Stefan Köster hatte damals erklärt, für 2006 seien die Schulden mit "einigen hunderttausend Euro" zu niedrig angegeben.

Grundsätzlich erhalten Parteien Geld aus dem Bundeshaushalt, um ihre Arbeit finanzieren zu können. Anspruch auf staatliche Zuwendung haben Parteien, die bei der jeweils letzten Europa- und Bundestagswahl mindestens 0,5 Prozent der Zweitstimmen (bei einer Landtagswahl 1,0 Prozent) erhalten haben. 2007 erhielt die NPD 1,45 Millionen Euro.

AP/DPA AP DPA

Mehr zum Thema

Newsticker