Bundesjustizminister Heiko Maas will die Paragrafen zu Mord und Totschlag ändern. Bei den Tötungsdelikten im Strafgesetzbuch gebe es einen "gesetzgeberischen Regelungsbedarf", sagte der SPD-Politiker der "Süddeutschen Zeitung".
"Mord und Totschlag entsprechen so, wie sie in den Paragrafen 211 und 212 definiert sind, nicht der Systematik des Strafgesetzbuches", sagte Maas der Zeitung. Ziel sei es, Mord besser zu definieren. Die Formulierung stamme aus der Zeit des Nationalsozialismus und orientiere sich am Leitbegriff der "niedrigen Beweggründe". Der Paragraf beschreibe "also nicht, wann eine Tat ein Mord ist", sondern "einen Menschentypus mit moralisch aufgeladenen Gesinnungsmerkmalen wie "niedrige Beweggründe" oder "Heimtücke"". Das sei "noch immer die beklemmende Beschreibung eines Mörders, wie ihn sich die Nazis vorgestellt haben", sagte Maas. Viele Laien verstünden unter Mord dagegen eine geplante, genau überlegte Tötung - und unter Totschlag eine Tötung im Affekt.
Maas kündigte die Einsetzung einer Expertengruppe an, um "eine fundierte Grundlage" für eine parlamentarische Diskussion zu schaffen. Dabei sollten "die Mordmerkmale, wie sie seit 1941 im Gesetz stehen", genau überprüft werden. "Ob wir einige streichen, verändern oder ob neue hinzukommen - das möchte ich jetzt zusammen mit den Experten und dem Parlament klären."