Prüfung Richter misstrauen Wahlcomputern

Die Richter des Bundesverfassungsgerichts zweifeln an der Sicherheit und Zuverlässigkeit von Wahlcomputern. Solche Geräte waren bei der Bundestagswahl 2005 zum Einsatz gekommen. Zwei Bürger hatten jedoch dagegen geklagt, weil für sie nicht nachvollziehbar sei, was mit ihrer Stimme per Knopfdruck geschehe.

Der Einsatz von Wahlcomputern in Deutschland ist bei den Richtern des Bundesverfassungsgerichts auf Skepsis gestoßen. Zweifel an der Zuverlässigkeit und Sicherheit der Geräte, wie sie bei der Bundestagswahl 2005 eingesetzt wurden, ließen die Mitglieder des Zweiten Senats am Dienstag in einer Anhörung über zwei Wahlprüfungsbeschwerden mit kritischen Nachfragen erkennen.

Computer nicht ausreichend vor Manipulationen geschützt

Die beiden Beschwerdeführer halten eine Wahl "per Knopfdruck" für intransparent, weil der Wähler nicht nachvollziehen kann, was mit seiner Stimme im Inneren des Computers geschieht. Außerdem seien die Computer nicht ausreichend gegen Eingriffe von außen gesichert, wie Erfahrungen aus dem Ausland zeigten: "Die Geräte sind nicht fälschungssicher, sie sind manipulierbar", sagte der Rechtsbeistand der Kläger, der Hamburger Professor Ulrich Karpen.

Geklagt hatten der Physiker Ulrich Wiesner und sein Vater Joachim Wiesner, ein emeritierter Politikwissenschaftler. Ein Urteil wird erst in einigen Monaten erwartet. Dass in den betroffenen Wahlkreisen nachgewählt werden muss, gilt aber als unwahrscheinlich.

Aus Sicht von Carl-Christian Dressel (SPD), Vize-Vorsitzender des Wahlprüfungsausschusses, sind die Geräte dagegen nicht unsicherer als das herkömmliche Wahlverfahren: "Auch eine Wahlurne kann ausgetauscht werden." Wahlgeräte verschiedener Bauart würden in Deutschland seit mehr als vier Jahrzehnten eingesetzt, ohne dass je eine Manipulation bekanntgeworden wäre. Zudem rechneten Computer zuverlässiger als Menschen.

Professor kritisiert "Kontroll-Vakuum"

Namens der Kläger kritisierte der Bonner Professor Wolfgang Löwer, dass die Wähler auf "blindes Vertrauen" gegenüber den elektronischen Urnen angewiesen seien. "Wir haben es mit einem Kontroll-Vakuum nach der Stimmabgabe zu tun." Dadurch sei der Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl gefährdet. Bei der Urnenwahl können die Bürger während der Auszählung im Wahllokal anwesend sein. Verfassungsrichter Rudolf Mellinghoff, als Berichterstatter federführend in dem Prozess, erkundigte sich nach der Möglichkeit, die Computerwahl durch einen ausgedruckten Wahlzettel nachvollziehbarer zu machen.

Aus Sicht von Experten können zwar Manipulationen an der Software in aller Regel nachträglich entdeckt werden. Veränderungen der Hardware - also am Gerät selbst - seien dagegen nur schwer aufzudecken, sagte Jörn Müller-Quade vom Europäischen Institut für Systemsicherheit.

Collage mit Porträts von Merz, Klingbeil, Söder und Reiche

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Chaos Computer Club berichtet von Pannen

Im konkreten Fall geht es um den Einsatz von mehr als 1800 elektronischen Wahlgeräten der niederländischen Firma Nedap bei der Bundestagswahl 2005; rund zwei Millionen Wähler haben dabei ihre Stimme per Knopfdruck abgegeben. Bereits 2002 haben etwa 1,3 Millionen Menschen elektronisch gewählt. Erstmals wurden solche Wahlcomputer in Deutschland bei der Europawahl 1999 eingesetzt, zuletzt in diesem Jahr bei der Landtagswahl in Hessen sowie bei der Kommunalwahl in Brandenburg. Nach Beobachtungen des Chaos Computer Clubs soll es dabei zu zahlreichen Pannen gekommen sein, berichtete Mellinghoff zum Auftakt der Verhandlung.

DPA
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