Die frühere RAF-Terroristin Verena Becker war nicht an der Ermordung des damaligen Generalbundesanwaltes Siegfried Buback im April 1977 beteiligt. Ein entsprechender Verdacht hat sich nach einem neuen Gutachten nicht erhärtet, wie die Bundesanwaltschaft am Dienstag auf Anfrage in Karlsruhe mitteilte. Die Spuren in dem beim Attentat verwendeten Motorradhelm und der Motorradjacke stammten nicht von der heute 55-Jährigen.
Das Bundeskriminalamt konnte in einer neuen DNA-Analyse auch ausschließen, dass die in einem Motorradhandschuh sichergestellten Mischspuren von Becker stammen. Die Ermittlungen wurden nach 30 Jahren neu aufgenommen, nachdem Siegfried Bubacks Sohn Michael den Verdacht mehrfach auf eine Frau gelenkt hatte. Einige wenige Zeugen hatten nach dem Attentat in Karlsruhe ausgesagt, dass der Schütze auf dem Motorrad, der vom Sozius aus Buback und seine zwei Begleiter im Dienstfahrzeug erschoss, eine Frau gewesen sein könnte.
Aufgrund der neuen kriminaltechnischen Methode der DNA-Analyse wurden Mischspuren an der verwendeten Motorradkleidung gefunden, die auch von einer Frau stammen könnten. Die Bundesanwaltschaft leitete daraufhin im vergangenen April ein Ermittlungsverfahren gegen Becker ein, um die Spuren abzugleichen. Mit dem vom Kriminaltechnischen Institut des BKA vorgelegten Gutachten konnte Becker nun als Täterin ausgeschlossen werden. Das Ermittlungsverfahren gegen sie wurde aber noch nicht wieder eingestellt, wie der Sprecher der Behörde, Oberstaatsanwalt Frank Wallenta, sagte. Becker hatte den Ermittlern freiwillig DNA-Material zum Vergleich zur Verfügung gestellt.
Todesschütze bis heute nicht identifiziert
Generalbundesanwalt Buback und seine Begleiter Wolfgang Göbel und Georg Wurster waren am 7. April 1977 von einem RAF-Kommando in Karlsruhe erschossen worden. Als unmittelbar an der Tat beteiligt gelten bis heute Christian Klar, Knut Folkerts und Günter Sonnenberg. Neben Klar und Folkerts wurde Brigitte Mohnhaupt wegen Rädelsführerschaft verurteilt. Sonnenberg wurde nie wegen des Anschlages angeklagt, weil er bereits wegen Mordversuchs zu zweimal lebenslänglich verurteilt war. Sonnenberg wurde mit Becker im Mai 1977 in Singen aufgespürt und lieferte sich eine Schießerei mit der Polizei, bei der er schwer verletzt wurde. Becker wurde zu lebenslanger Haft verurteilt und 1989 von Bundespräsident Richard von Weizsäcker begnadigt.
Bis heute ist unklar, wer genau die Schüsse auf Buback abgab. Um den Fall endgültig zu klären, ordnete der Bundesgerichtshof gegen Klar, Mohnhaupt und Folkerts Beugehaft an, um sie zu einer Aussage zu zwingen. Über eine Beschwerde gegen die Entscheidung beraten die Richter noch. Von den früheren RAF-Terroristen sitzt nur noch Klar in Haft. Er könnte im kommenden Jahr freikommen. Seine Zeit im Gefängnis würde sich mit der Beugehaft verlängern.