Dresden Eilantrag: Sachsens Schülerrat soll nicht an eigener Klimakonferenz teilnehmen dürfen

Eine Justizia-Statue
Das Verwaltungsgericht Dresden muss nun über den Eilantrag entscheiden (Symbolbild)
© querbeet / Getty Images
Am 22. Juni findet in Leipzig die Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler statt, die vom Landesschülerrat Sachsen veranstaltet wird. Diesem sollte per Eilantrag gerichtlich verboten werden, selbst an der Konferenz teilzunehmen – da er sich nicht politisch betätigen soll. Dieser Antrag wurde nun abgelehnt.

Am kommenden Samstag findet in Leipzig die Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler statt. Veranstaltet wird sie auch vom Landesschülerrat (LSR) Sachsen – und dieser sollte per Eilantrag daran gehindert werden, an der eigenen Konferenz teilzunehmen. Der LSR erhielt am 18. Juni ein Schreiben des Dresdner Verwaltungsgerichtes, dass diesem ein dementsprechender Antrag seit Montag vorliege. Als Begründung im Eilantrag heißt es nach Angaben der "Leipziger Volkszeitung": Die Schülerräte hätten die Vertretung der Schüler zur Aufgabe und nicht die Klimapolitik. Der Eilantrag wurde nun vom Verwaltungsgericht in Dresden abgelehnt.

14-Jährige Dresdner Gymnasiastin wollte das Verbot durchsetzen

Laut der  "Bild" und "Freien Presse“ wollte ursprünglich eine 14-Jährige Dresdner Gymnasiastin dem LSR verbieten lassen, an der Konferenz teilzunehmen. An ihrer Stelle klagte dann ihre Mutter, die, so berichten die Medien übereinstimmend, eine kommunale AfD-Politikerin ist. Die "Leipziger Volkszeitung" schreibt, in der Antragsbegründung stünde, dass es bei der Konferenz nicht um schulische Interessen, sondern "um ein angebliches Menschheitsanliegen" ginge.

Der LSR veröffentlichte bereits ein Statement zum Eilantrag. Darin heißt es, dass der LSR keine Klimapolitik machen würde. "Der LSR bietet die Veranstaltung lediglich an. Die politischen Debatten führen ausschließlich die Teilnehmer. Wir machen keine Klimapolitik, weder vor, noch während, noch nach der Konferenz. Stattdessen geben wir interessierten Schülern die Möglichkeit, sich mit einem hochaktuellen Thema auseinanderzusetzen – anders, als sie in der Schule die Möglichkeit dazu hätten."

Landesschülersprecher positioniert sich deutlich

Landesschülersprecher Noah Wehn sagt in dem Statement: „Der Landesschülerrat Sachsen agiert auf der Konferenz als ein Plattformgeber, nicht als ein politischer Akteur. Wir wären eine schlechte Schülervertretung, wenn wir uns nicht mit den Themen, die die Schüler bewegen, auseinandersetzen. Wenn Tausende sachsenweit auf die Straße gehen, um für eine bessere Klimapolitik demonstrieren und wir diese Bewegung einfach ignorieren würden, würden wir an unserem Mandat vorbeiarbeiten."

Das Statement positioniert sich eindeutig zu dem gestellten Eilantrag mit einem Hinweis am Ende der Mitteilung: "Jeder hat das Recht, ein Gericht anzurufen, wenn er einen Grund dazu sieht. Dennoch halten wir es für unhöflich und teilweise fragwürdig, erst eine Woche vor der Konferenz (welche im April zum ersten Mal von uns angekündigt wurde) einen Antrag im Eilverfahren zu stellen, jedoch zuvor nie an uns heranzutreten um auf 'außergerichtlichem' Wege mit uns zu sprechen bzw. Kritik vorzubringen."

Verwaltungsgericht lehnt den Eilantrag ab

Das Verwaltungsgericht in Dresden veröffentlichte nun auf seiner Website den Beschluss. Darin heißt es: "Eine Dresdner Schülerin muss hinnehmen, dass der Landesschülerrat Sachsen neben der Sächsischen Staatsregierung als Mitveranstalter der Klimakonferenz sächsischer Schülerinnen und Schüler am Samstag, dem 22. Juni 2019, auf dem Gelände der Universität Leipzig unter dem Motto 'Wir. Machen. Klima.' auftritt."

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