Die FDP will den zurückgetretenen nordrhein-westfälischen Landeschef Jürgen Möllemann wegen seiner Spendenaffäre auch zivilrechtlich in Haftung nehmen. Das kündigte FDP-Bundesschatzmeister Günter Rexrodt nach einer Sitzung des FDP-Präsidiums am Montag in Berlin an. Einzelheiten seien aber noch nicht geklärt. Darüber hinaus werde die Partei Möllemann notfalls auch durch eine Auskunftsklage zwingen, die Namen der Spender zu nennen, mit deren Geld der umstrittene FDP-Politiker ein Wahlkampfflugblatt mit Kritik an Israel bezahlt hatte.
Möllemann soll Geldgeber nennen
Rexrodt sagte, er werde sich noch am Montag an Möllemann wenden und ihn auffordern, die Geldgeber zu nennen. Der FDP-Parteivorsitzende Guido Westerwelle forderte Möllemann indirekt auf, auch seine Abgeordnetenmandate im Bundestag und im Düsseldorfer Landtag niederzulegen. Er könne sich nach dieser Affäre nicht vorstellen, dass Möllemann weiter als Abgeordneter tätig sei, sagte Westerwelle.
Rexrodt äußerte sich überzeugt, dass die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ein Ermittlungsverfahren gegen Möllemann einleiten werde. Die Behörde erklärte, sie werde frühestens in einer Woche darüber entschieden, ob es ein Ermittlungsverfahren geben werde.
Entmachtung zuvorgekommen
Möllemann war am Sonntagabend als Partei- und Fraktionschef der FDP in Nordrhein-Westfalen zurückgetreten und nach Westerwelles Worten damit seiner Entmachtung durch den FDP-Landesvorstand zuvorgekommen. Nach Kritik an der umstrittenen Postwurfsendung während des Bundestagswahlkampfes war Möllemann bereits als stellvertretender Bundesvorsitzender der FDP zurückgetreten.
Unabhängige Wirtschaftsprüfer hatten nach Angaben der FDP-Bundespartei ermittelt, dass auf einem Sonderkonto für die Flugblatt-Aktion Spenden von etwa 840.000 Euro eingegangen waren. Es handele sich um kleinere Einzelspenden, die bar und zumeist anonym auf Verrechnungskonten bei 14 verschiedenen Banken eingezahlt worden seien. Damit habe Möllemann gegen das Parteiengesetz verstoßen.