Bundestrojaner

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsgericht: Einsatz von Staatstrojaner nur bei schweren Straftaten zulässig

Der Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Strafverfolger ist nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur bei schweren Straftaten zulässig. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss erklärten die Karlsruher Richter die Quellen-Telekommunikationsüberwachung zur Aufklärung von Straftaten mit einer Höchststrafe von maximal drei Jahren für unzulässig. Es handle sich hier um einen sehr schwerwiegenden Eingriff, weshalb dieser auf die Verfolgung besonders schwerer Straftaten beschränkt sein müsse.
Bundesverfassungsgericht

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Beschwerden gegen Staatstrojaner

Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe will am Donnerstag eine Entscheidung zum Einsatz sogenannter Staatstrojaner verkünden (9.30 Uhr). Bei dem zu erwartenden Beschluss geht es um eine Verfassungsbeschwerde, die der Verein Digitalcourage eingelegt hat. Unterstützt wird die Beschwerde von Journalisten, Rechtsanwälten und Künstlern.