VG-Wort Pixel

Nach Vorwürfen des Chaos Computer Clubs Datenschutzbeauftragter will "Bundestrojaner" überprüfen

Schwere Vorwürfe des Chaos Computer Clubs: Der "Bundestrojaner" soll an Orten schnüffeln können, die ihm von Verfassungsrichtern verboten wurden. Der Bundesdatenschutzbeauftragte kündigte eine Prüfung der Schnüffelsoftware an.

Nach den Enthüllungen des Chaos Computer Clubs über den angeblichen ungesetzlichen Einsatz von Spionagesoftware durch Ermittlungsbehörden hat der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar eine Prüfung angekündigt. Wenn die Berichte stimmten, wäre der Einsatz eines solchen, sogenannten "Bundestrojaners" durch Behörden rechtlich unzulässig, sagte Schaar am Montag im Nordwestradio von Radio Bremen und dem NDR. Der Datenschutzbeauftragte äußerte sich zudem besorgt, dass das Programm in falsche Hände geraten könnte. Wenn der Chaos Computer Club (CCC) daran gelangt sei, müsse es "offensichtlich Sicherheitslecks in Sicherheitsbehörden" geben. In diesem Fall könnten auch verbrecherische Organisationen die Software haben.

Der CCC hatte am Sonntag nach Untersuchung mehrerer ihm zugespielter Festplatten deutschen Ermittlungsbehörden vorgeworfen, einen Trojaner mit Funktionen einzusetzen, die über das Abhören von Kommunikation hinausgingen. Solchen Formen der Online-Durchsuchung hat das Bundesverfassungsgericht mit einem Urteil vom Februar 2008 enge Grenzen gesetzt. CCC-Sprecherin Constanze Kurz bekräftigte am Montag im ARD-"Morgenmagazin", die Ermittler seien "sehr weit darüber hinausgegangen, was gesetzlich erlaubt ist". Das Programm, das der CCC veröffentlicht habe, werde nun aber sicherlich nicht mehr zum Einsatz kommen, weil die Hersteller von Anti-Viren-Software es in ihren Updates berücksichtigen würden.

jwi/AFP AFP

Mehr zum Thema

Newsticker