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Schreiber-Affäre Pfahls muss Schmiergeld nicht zurückzahlen

Holger Pfahls darf sein Schmiergeld behalten. Das hat das Verwaltungsgericht München entschieden. Der Grund: Die rund vier Millionen Mark werden schon besteuert. Eine Rückzahlung wäre da eine unzulässige Doppelbelastung, so das Gericht.