Verfassungsgericht Wahlergebnis darf Sonntag veröffentlicht werden

Trotz der Nachwahl in Dresden darf das Ergebnis der Bundestagswahl am Sonntag veröffentlicht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden und damit die Klagen von Bürgern gegen die Veröffentlichung abgewiesen.

Das vorläufige amtliche Endergebnis der Bundestagswahl an diesem Sonntag kann wie geplant noch in der Wahlnacht veröffentlicht werden. Das entschied das Bundesverfassungsgericht am Mittwoch in Karlsruhe. In dem Ergebnis wird das Resultat des Wahlkreises Dresden I fehlen. Dort wird erst am 2. Oktober nachträglich gewählt. Die Karlsruher Richter wiesen die Eilanträge mehrerer Bürger gegen eine Veröffentlichung unmittelbar nach der Auszählung als unzulässig ab und verwies sie auf Klagemöglichkeiten nach der Wahl.

Die Kläger hatten wegen der Nachwahl in Dresden gefordert, die Bekanntgabe des Ergebnisses zu verschieben, weil sonst die dortigen Wähler beeinflusst würden. Sie sahen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verletzt, weil die Dresdner ihre Stimmen taktisch einsetzen könnten.

Die Karlsruher Richter fällten keine inhaltliche Entscheidung über die Argumente der Kläger, sondern verwiesen sie lediglich auf die "Wahlprüfungsbeschwerde". Rechtsschutz gegen "Entscheidungen und Maßnahmen, die sich unmittelbar auf das Wahlverfahren beziehen", sei nach dem Grundgesetz und dem Bundeswahlgesetz erst nach der Wahl möglich. Nach Artikel 41 Grundgesetz ist für eine entsprechende Prüfung zunächst der Bundestag zuständig; gegen seine Entscheidung ist eine Beschwerde an das Bundesverfassungsgericht zulässig.

Der Nachwahltermin für den Wahlkreis Dresden I war nach dem Tod der dortigen NPD-Direktkandidatin am 7. September notwendig geworden. Verfassungsrechtler befürchten, daraus könnten Nachteile beispielsweise für kleine Parteien entstehen, die nach der Wahl am 18. September aussichtslos unter der Fünf-Prozent-Hürde liegen. Die Dresdner Wähler könnten - damit ihre Stimmen nicht "verloren" seien - für besser positionierte Parteien votieren, monierte der Osnabrücker Rechtsprofessor Jörn Ipsen. Weil die Dresdner damit ihre Stimmen wirkungsvoller einsetzen könnten als andere Wähler, sei das "Prinzip der gleichen Erfolgschance" verletzt. "Eine Wahl muss immer blind erfolgen und nicht in Kenntnis des Wahlergebnisses", sagte Ipsen der Nachrichtenagentur.

Die rechtsextreme NPD wollte noch am Mittwoch einen Ersatz für ihre vor einer Woche gestorbene Kandidatin Kerstin Lorenz bestimmen. Nominiert ist der frühere Parteichef der rechtsextremen Republikaner, Franz Schönhuber.

DPA
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