Dass Warnstreiks bestimmte Verkehrsmittel lahmlegen, kennt man ja. Am Montag droht aber vielerorts ein ganz besonderes Verkehrschaos. Der Grund: Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi und die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft EVG haben sich für einen gemeinsamen Warnstreik zusammengeschlossen, der viele verschiedene Verkehrsmittel auf einmal trifft. Was bedeutet das für Arbeitnehmer? Der Überblick.
Was fährt alles nicht?
Die Deutsche Bahn stellt ihren Fernverkehr am Montag komplett ein. Bei Regional- und S-Bahnen wird laut Bahn "größtenteils" kein Zug fahren. "Auch am Dienstag werden noch zahlreiche Züge durch Nachwirkungen des Streiks bedingt ausfallen." In sieben Bundesländern ist zudem der Nahverkehr mit Bussen und Straßenbahnen betroffen: in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Sachsen. Auch Flughäfen und selbst der Schiffsverkehr wird bestreikt. Eine Schließung von Autobahntunneln soll durch Notdienstvereinbarungen vermieden werden, auf den Straßen dürfte es aber außergewöhnlich voll werden.
Dürfen Arbeitnehmer wegen des Streiks zu Hause bleiben?
Einfach so natürlich nicht. Nur weil andere streiken, muss man trotzdem seiner Arbeit nachkommen. Wer grundsätzlich die Möglichkeit hat, Homeoffice zu machen, ist gut dran. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollten das mit ihrem Chef absprechen. Im direkten Gespräch lassen sich sowieso oft Lösungen finden, die im beidseitigen Interesse sind. Allerdings: Wenn der Arbeitgeber auf Präsenz besteht, muss sich der Arbeitnehmer rechtzeitig selbst überlegen, wie er ans Ziel kommt.
Bin ich verpflichtet, auf andere Verkehrsmittel auszuweichen?
Ja. Arbeitnehmer müssen alles "Zumutbare" unternehmen – auch wenn das bedeutet, dass sie früher losfahren müssen, Fahrgemeinschaften organisieren oder zusätzliche Kosten anfallen. "Zur Not müssen Arbeitnehmer auf eigene Kosten ein Taxi nehmen, auch das ist zumutbar", sagt Rechtsanwältin Nadine Oberthür der DPA. Eine zweistündige Taxifahrt über die Autobahn dürfte hingegen für die allermeisten Gehaltsklassen als nicht mehr zumutbar gelten, ebenso wenig eine Anreise schon am Vortag. Gibt es keine zumutbare Möglichkeit, muss notfalls ein Urlaubstag genommen werden.
Was ist, wenn ich zu spät (oder gar nicht) auf der Arbeit ankomme?
Laut Arbeitsrecht trägt der Arbeitnehmer das sogenannte "Wegerisiko". Das heißt, er ist auch bei allgemeinen Verkehrsstörungen selbst dafür verantwortlich, rechtzeitig zur Arbeit zu erscheinen, zumal diese ja angekündigt sind. Schafft er das nicht, kann der Arbeitgeber ihn theoretisch abmahnen oder das Gehalt kürzen, sofern keine tariflichen oder betrieblichen Vereinbarungen dem entgegen stehen. Wer trotz aller Bemühungen im Stau hängen bleibt, muss zumindest auf der Arbeit Bescheid sagen. So lässt sich größerer Ärger vielleicht abwenden.
Muss mein Kind trotz Streik zur Schule?
Ja. Die Schulpflicht ist aufgrund des Streiks nicht aufgehoben. "Bei im Vorfeld angekündigten Ereignissen wie einem Streik des öffentlichen Nahverkehrs und daraus eventuell resultierenden Beeinträchtigungen besteht die Schulpflicht auch weiterhin", zitiert die Rheinische Post das Schulministerium in NRW. Eltern müssen sich also auch hier etwas überlegen.
Was gilt für Arbeitnehmer, die selbst streiken?
Wer in der Gewerkschaft ist und selbst am Streik teilnimmt, für den gelten die Arbeitspflichten nicht. "Wenn ver.di zum Streik aufgerufen hat und die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sich dem Streikaufruf anschließen, ist automatisch die Arbeitspflicht für die Dauer des Streiks aufgehoben", schreibt die Gewerkschaft. Streikende Arbeitnehmer müssen sich laut Verdi auch nicht bei ihren Vorgesetzten abmelden. Lediglich "Schlüsselträger" müssen gegebenenfalls klären, wo und an wen sie den Schlüssel abgeben.
Weitere Informationen: Deutsche Bahn / ADAC / Haufe / Verbraucherzentrale 1 / Verbraucherzentrale 2