Millionenstrafe wegen Downloads:
Raubkopieren kann auch in Deutschland teuer werden
Es ist eine außergewöhnlich harte Strafe: 1,9 Millionen Dollar muss eine Amerikanerin zahlen, weil sie illegal Musik aus dem Internet heruntergeladen hat. Auch in Deutschland kann der widerrechtliche Download kostspielig werden. stern.de beantwortet die wichtigsten Fragen zum Urheberrecht.
80.000 Dollar für einen Song von Gloria Estefan, Sheryl Crow oder No Doubt, eine unvorstellbare Summe. Bei einem legalen Download aus dem Netz hätte die Mutter von vier Kindern aus dem US-Bundesstaat Minnesota nur 99 Cent zahlen müssen. Doch ein Gericht verurteilte die 32-Jährige zur Zahlung von 1,9 Millionen Dollar (1,4 Millionen Euro) für das widerrechtliche Herunterladen und der Verbreitung von Musiktiteln. Die Frau will in Berufung gehen, während sich eine Vertreterin der US-Plattenindustrie RIIA erfreut zeigte: Endlich würden Gerichte Urheberechtsverstöße ernst nehmen, hieß es.
Auch in Deutschland kann das illegale Filesharing teuer werden. Hierzulande fahndet etwa das Unternehmen Promedia GmbH im Internet im Auftrag der Musikindustrie nach Menschen, die im Internet unerlaubt Dateien zum unentgeltlichen Herunterladen anbieten. In der Folge erhalten verdächtige Internet-Nutzer Post von einer Anwaltskanzlei. Darin werden diese aufgefordert, die angeblich begangenen Urheberrechts-Verletzungen zu unterlassen. Weiterhin werden die Beschuldigten aufgefordert Schadensersatz leisten und meist vier- bis fünfstelligen Bearbeitungsgebühren zahlen. In der Übersicht links beantwortet stern.de die wichtigsten Fragen zum deutschen Urheberrecht.
Derzeit wird in vielen Ländern über den Umgang mit geistigem Eigentum in der Informationsgesellschaft gestritten, eine einheitliche Gesetzgebung gibt es nicht. So wird in Frankreich derzeit um ein sehr weitgehendes Gesetz gegen Raubkopierer gestritten. Dieses sieht die Schaffung einer eigenen Internet-Kontrollbehörde namens Hadopi (Haute Autorité pour la Diffusion des Oeuvres et la Protection des Droits sur Internet) vor. Rechteinhaber sollten dieser Behörde mutmaßliche Urheberrechtsverletzungen, also beispielsweise illegale Musikdownloads durch Internetnutzer, melden. Die Hadopi soll daraufhin ein dreistufiges Warn- und Bestrafungssystem in Gang setzen, das bei fortwährender Zuwiderhandlung in einer Sperrung des Internetzugangs gipfeln würde.
Das Gesetz, das bereits den französischen Senat passiert hatte, wurde Anfang Juni vom französischen Verfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt und darf in seiner momentanen Form nicht eingeführt werden. Die Richter sehen durch dieses Prozedere sowohl das von der Verfassung garantierte Recht auf freie Meinungsäußerung als auch die Unschuldsvermutung gefährdet. Nun soll das Gesetz überarbeitet werden.
Für viel Aufsehen hatte im Frühjahr ein Prozess in Schweden gesorgt. Ein schwedisches Gericht hatte die Betreiber der Internet-Tauschbörsen-Website The Pirate Bay wegen Verletzung des Urheberrechts verurteilt. Die vier Angeklagten wurden zu einjährigen Haftstrafen verurteilt. Außerdem müssen sie Schadenersatz in Höhe von 30 Millionen Kronen (2,74 Millionen Euro) an verschiedene Musik- und Filmunternehmen zahlen, darunter Warner Bros, Sony Music Entertainment, EMI und Columbia Pictures. Schon vor dem Urteil hatten die Angeklagten angekündigt, im Falle eines Schuldspruchs in die Berufung zu gehen.
Weil die unberechtigten Nutzung von geistigem Eigentum zugenommen hat, hatten sich einige Berufsverbände gemeinsam mit den Verwertungsgesellschaften und Urheberorganisationen beim Gesetzgeber für ein neues Urheberrecht stark gemacht. Mit Erfolg. Um die Rechte von Verlagen, Medien, Autoren, Fotografen und Künstlern besser vor einer unberechtigten Nutzung durch Dritte zu schützen, hat der Gesetzgeber das Urheberrecht seit Jahresbeginn 2008 verschärft.
Dessen ungeachtet mehren sich die Fälle, in denen Texte oder Abbildungen aus fremden Quellen heraus rechtswidrig übernommen und gewerblich genutzt werden. Allein der deutliche Hinweis auf die Quelle der "Entnahme" oder auf den Verfasser oder den Verwertungsberechtigten genügt nicht. Auch ist es einerlei, ob ganze Werke oder nur Teile daraus kopiert werden. Diebstahl von geistigem Eigentum ist kein Kavaliersdelikt und Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Selbst Juristen beweisen gelegentlich beim Thema Urheberrecht keine glückliche Hand. Ein Hamburger Rechtsanwalt wurde von einem Kollegen ertappt, nachdem er von dessen Website Textpassagen einer Pressemitteilung für eigene Zwecke übernahm. Die Richter des Landgerichts Hamburg entschieden mit Urteil vom 31.01.2007 (Az.: 308 O 793/06), dass die ungefragte Übernahme wesentlicher Teile der Pressemitteilung eines Anderen ebenso eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Das neue Urheberrechtsgesetz sieht vor, dass das Kopieren von geschützten Werken zu kommerziellen Zwecken verschärft bestraft wird. Die Kopie zum privaten Gebrauch bleibt weiterhin erlaubt, sofern zuvor kein Kopierschutz geknackt werden musste. Wenn der Rechtsinhaber (Urheber oder Verwertungsberechtigte) ausdrücklich eine honorarfreie (kostenlose) Verwertung gestattet, ist man auch auf der sicheren Seite. Die Rechtsinhaber müssen künftig ihr geistiges Eigentum, wollen sie Raubkopien verhindern, durch Kopierschutzmaßnahmen selbst schützen. Wer dann den Schutz umgeht und trotzdem für private Zwecke kopiert, wird in Zukunft ebenso eine "kriminelle" Handlung begehen, wie derjenige, der beispielsweise mit Raubkopien Geld verdient. Damit ist durch die Hintertür das "Recht auf eine private Kopie" deutlich eingeschränkt."
Vor allem wurde die private Nutzung von Werken über illegale Tauschbörsen klarer geregelt: Wenn für den Nutzer einer Tauschbörse offensichtlich ist, dass es sich bei dem angebotenen Text, Bild, Film oder Musikstück um ein rechtswidriges Angebot im Internet handelt, dann darf er keine Privatkopie davon herstellen. So erschwert der Staat einerseits den Zugang zu Informationen für den Privatmann, wenn er nicht dafür bezahlen möchte, und andererseits reicht die staatliche Kontrolle "bis in die Wohnzimmer der Bürger". Damit wird jeder Privatmann, vor allem auch jeder Schüler und Student, künftig kriminalisiert.
Vergütungspflicht soll künftig für alle Geräte und Speichermedien gelten, die für erlaubnisfreie Vervielfältigungen benutzt werden (können). Welche Geräte dazu zählen, wird noch überprüft. Die Gebühren werden dann im Kaufpreis der Geräte enthalten sein. Der 1. Senat des Bundesgerichtshofs (BGH) hat mit Urteil vom 6.12.2007 (Az: I ZR 94/05) entschieden, dass es auch weiterhin keine pauschale Urheberrechtsabgabe auf Drucker geben wird. Demnächst wird sich der BGH mit der Frage der Vergütungshöhe bei Multifunktionsgeräten, sowie der Frage der Vergütungspflicht von Kopierstationen und PCs befassen. Scanner hingegen sind vergütungspflichtig, so das BGH-Urteil vom 5. Juli 2001 (I ZR 335/98, GRUR 2002, 246), "…weil diese innerhalb einer solchen Gerätekombination am deutlichsten dazu bestimmt sind, zusammen mit den anderen Geräten wie ein Vervielfältigungsgerät eingesetzt zu werden".
Auch wer die Werke eines Autoren oder Künstlers legal erworben hat, kann diese in der Regel nicht ungefragt uneingeschränkt gewerblich nutzen. Seit dem 01.01.2008 muss ein Verwerter den Urheber künftig über eine geplante weitere Nutzung seines Werks informieren, beispielsweise für eine zusätzliche Veröffentlichung über andere, als über das vereinbarte Medium.
Die Entwicklung des deutschen Urheberrechts hat eine lange Geschichte hinter sich. Das gegenwärtige Urheberrechtsgesetz (UrhG) stammt aus dem Jahr 1965. Es wurde seitdem mehrfach novelliert. In Fällen der Rechtsverletzung begründet es insbesondere Unterlassungs-, Auskunfts-, Vernichtungs- und Schadenersatzansprüche. Dem Verletzen stehen damit unterschiedliche Möglichkeiten zur Seite, entstandene Schäden zu beziffern.
Im Einzelnen beinhaltet das UrhG eine Vielzahl von Bestimmungen über geschützte Werke, über Urheber und deren Rechte, über Vergütungsansprüche für Urheber- und Leistungsschutzberechtigte, Nutzungsrechte, Schranken des Urheberrechts - so auch zugunsten der Presseberichterstattung und zugunsten der Nutzung zu privaten Zwecken. Hinzu kommen Spezialvorschriften für Computersoftware, Bestimmungen zugunsten ausübender Künstler, Tonträgerhersteller, Sendeunternehmen, Filmhersteller und anderer Leistungsschutzberechtigter. Ferner finden sich dort Regelungen zum Schutz technischer Maßnahmen gegen unberechtigte Vervielfältigungen und Bestimmungen über die Rechtsfolgen von Urheberrechtsverletzungen.
Beim Urheberecht gilt kein einheitliches, weltweit gültiges Recht, sondern vielmehr ein Bündel von nationalen Urheberrechten, die sich nach den Gesetzen der jeweiligen Länder richten. Dies kann dazu führen, dass sich die einzelnen Urheberrechte in den einzelnen Ländern unterscheiden oder auch Lücken aufweisen. Allerdings gibt es eine Reihe internationaler Abkommen über den Urheberrechtsschutz, so auch das Welturheberabkommen von 1952. Auch ist das Urheberrecht in der EU in Teilen harmonisiert. Auch dies führt jedoch nicht zu einem international oder gar weltweit einheitlichen Urheberrecht, sondern zu einer Angleichung der jeweiligen nationalen Regelungen.
Wer unverhofft im Internet oder sonst wo seine Texte, Bilder oder Musikstücke findet, die dort nicht hingehören, sollte diese Seiten kopieren und die Schutzrechtverletzung genau dokumentieren. Wer rechtssicher ist, kann den Verletzer selbst auffordern, diese Dinge sofort zu entfernen und für die bisherige Nutzung Schadenersatzzahlungen zu leisten (evtl. auch als Spende an eine gemeinnützige Einrichtung).
Wer unsicher ist, welche Rechte er hat, sollte in jedem Falle juristischen Rat einholen.
Wer beim "Klauen geistigen Eigentums" erwischt wird, dem helfen auch keine Ausflüchte. Ausreden lassen den Urheber wie auch die Richter meist kalt. Abmahnung, Schadensersatzforderung und strafbewehrte Unterlassungserklärung (häufig im Rahmen von Schadenersatz- und Unterlassungsklagen) sind meist die Folge. So summieren sich zu den eigentlichen Nutzungsgebühren zusätzliche Kosten für Anwälte, Gutachter und Gerichtsverfahren. Im Wiederholungsfall wird's dann richtig teuer. Wer dann nicht zahlen kann, sitzt die Strafe ab.
Wer eine fremde Veröffentlichung künftig für sich selbst gewerblich nutzen möchte, sollte die schriftliche Zustimmung bei dem jeweiligen Inhaber der Urheber- und Verwertungsrechte einholen. Dass dafür Gebühren oder Lizenzen zu entrichten sind, liegt in der Natur der Sache.
Wurde der Urheber ausfindig gemacht, nennen Sie ihm Zweck und Umfang ihres Vorhabens und dann lassen Sie sich das Recht zur Zweitverwertung schriftlich geben.
Wer bereits unerlaubt verwertet, sollte dies möglichst umgehend dem Urheber anzeigen und mitteilen, was er seit wann und wo benutzt. Gleichzeitig kann er um das Recht zur künftigen Verwertung bitten. Wer allerdings meint, dass mit dem Löschen von Dateien auf der eigenen Website das Problem gelöst sei, der irrt. Im Internet bleiben stets verräterische Spuren zurück.
Wer bei einer unerlaubten Verwertung ertappt wurde, sollte nicht erst versuchen, die geforderte Auskunfts-, Zahlungs- oder Unterlassungserklärung aus dem Bauchgefühl heraus zurückzuweisen. Dann beginnt der Ärger erst richtig.
Fängt man sich eine Abmahnung ein, ist es wichtig rechtlichen Rat einzuholen. Manchmal werden auch Unterlassungserklärungen, Abmahngebühren oder Schadenersatz gefordert, die unberechtigt oder überzogen sind.
Es überrascht mich immer wieder, wie man zu jeder Nachricht eine Verschwörungstheorie aus dem Hut zaubern kann! . Die Internet-Zugangsanbieter sind nicht gerade diejenigen, die wollen, dass man Filesharing macht. Warum? Einfach deshalb, weil dadurch ein gigantisches Datenvolumen zusammenkommt, und das muss der Anbieter bezahlen (bzw. die Infrastruktur dafür bieten). Der Kunde zahlt nur für seine billige Flatrate.
...sehe ich die ganze diskussion aus einer anderen perspektive: das CD-geschäft wird von einer handvoll monopolisten beherrscht. sie entscheiden wer eine CD aufnehmen darf, welcher künstler gepusht wird. diese menschen kommen aber selbst nicht aus dem musikbereich, musik ist denen völlig schnuppe. sie haben ein produkt, dass sie möglicht profitabel verhökern wollen. es werden große werbekampagnen in teenie-magazinen etc gestartet um einen künstliche hype zu erschaffen und während diesem kurzen hypes möglichst viel zu verkaufen. deshalb ist auch der vor einen jahr total hippe act, heute schon wieder in der versenkung verschwunden. die künstler übrigens stehen am ende der nahrungskette und bekommem höchstens die krumen des kuchens ab. von CD-verkäufen allein kann jedenfalls kaum ein künstler noch leben. warum wohl lassen imer mehr musiker ihre verträge mit den plattenfirmen auslaufen um anschließend (ohne diese parasiten) ihre musik direkt im www zu vermarkten? die mjusikkonzernen erinnern an die droschken-kutscher vor 100jahren als das autumobil eingeführt wurde. ob uhrheberrecht (urheber sind die künstler), drm und hastenichtgesehen zum trotz, diese kaste ist dem untergang geweit. punkt.
"Illegale" Downloads begeht so gut wie jeder der ADSL hat, die einen mehr, die anderen weniger regelmäßig. Also müssen wir jezt alle in den Knast? . Nein! ADSL ist ein riesen Wirtschaftszweig, die Lobby wird also schon dafür sorgen, dass wir das nicht müssen. Es geht wohl eher darum "Angst" zu erzeugen, weil ängstliche Menschen besser steuerbar sind und weniger aufmucken, vor allem in Krisenzeiten. P.S.: Das die Kommentar-Funktion bei den Titelgeschichten seit ein paar Tagen abgeschaltet sind, find ich net so doll.
Sich über Gerichtsentscheidungen eines Landes aufzuregen und zu verbreiten und es dann versuchen auf deutsches Recht umzumünzen. Lieber Stern, erstmal sich eine Medienkompetenz verschaffen. Weil Ihr Artikel hier ist schlichtweg FALSCH! Und ich frag mich so langsam, ob beim Stern die Einstellungsgespräche nur noch so ablaufen:" Kennen Sie den Unterschied zwischen einem Upload und einem Download? - Nein, muss man das heute fürs Internet wissen?"
Die Musikindustrie ist der feind ganzer gesellschaften geworden
@zappa1984 " Es soll gar keine hilfe in der auseinandersetzung geben, die musikmafia muss weg und ihre schergen hinter schloss und riegel! eine einigung mit kriminellen darf es nicht geben! Wir sind das volk nicht irgendein raffgieriger verein der es sich leisten kann internationeale gesetze zu erschaffen und mittels gelogener und von politikern und medien geduldetet propaganda massiven schädlichen gesellschaftlichen einfluss nimmt. Nicht die höhe des urteils ist hier stein des anstoßes. Es geht nicht um verhälltnissmäsigkeiten. Das gericht wird dieses urteil in nächster instanz kippen weil es generell unrecht ist. Das zeigen alle nichtvorhandenen urteile seit über 5jahren. Wie verzeifelt muss die musikmafia sein wenn jeder einzelne fall WELTWEIT zu propagandazwecken benutzt wird? Alleine das zeigt wie unrechtmässig die vorderungen der musikmafia sind.
Ahh, die Argumente gehen aus, Notfallplan: persönlicher Angriff. Netter Versuch. "dagegen" ist natürlich immer cooler, am Besten mit einer Mischung aus Kommunismus und Anarchie. Ist klar.
Dass das illegale ins Netz stellen von geschützen Werken ein Strafbestand ist (ob die Höhe der Strafe/Entschädigung angemessen ist, sei dahingestellt), ist eine Tatsache, an der nicht gerüttelt werden kann. Aber wann bekommt endlich der Konsument das Recht, bei einem mieserablen Machwerk (leider die Mehrheit der Filme) das Kino nach der Hälfte der Vorstellung zu verlassen, Eintritt und Fahrtkosten zurückverlangen zu können, incl. einer Entschädigung für die nutzlos vergeudete Zeit? Leider kann man sich heute nicht mehr auf Filmkritiken verlassen. Egal ob es sich um die McDonald-Kinonews, den KinoTipp bei Kabel1, TTT auf ARD oder den Kulturteil der FAZ handelt. So wie FI mit PhantasieSummen "Raubkopierer" ausnimmt, müsste man als Filmkonsument (immerhin lebt die FI von diesen) von den Filmschaffenden und den Kritikern ebenfalls Fantasiesummen fordern können und diese auch erhalten müssen. Der Qualität von Filmen würde es zukünftig sicherlich gut tun.
Dieses durch seine Höhe absolut perverse Urteil ist nur der neueste Auswuchs eines kranken Urheberrechtssystems, wie es nur in einer kapitalistischen Besitzstandsgesellschaft möglich sein kann. Grundsätzlich bin ich der Ansicht, das eine kreative Schöpfung entlohnt werden sollte. Daneben sollte das Urheberrecht dafür sorgen, das Musiker viel gute Musik produzieren. Das heisst, die Schutzfristen müssen deutlich kürzer werden, für Musik halte ich ein Jahr für ausreichend, bei Filmen aufgrund des höheren Aufwandes vielleicht 2 Jahre und bei Videospielen 5 Jahre. Diese Schutzfristen würden ausreichen, um die Erstauswertung kommerziell erfolgreich durchzuführen. Danach sollten die Werke den Menschen zur freien Verfügung stehen, auch um die Künstler ein wenig anzutreiben, Nachschub zu produzieren. Des weiteren würde ich grundsätzlich exklusiv Verträge verbieten, um die Preise für Verbraucher angenehmer zu gestalten. Es sollte eine Regulierungsbehörde geben. die einen EK für Songs festlegt und jeder kann dann verkaufen, solange er diesen Preis an den Rechteinhaber abführt. Was bei der Telekomunikation klappt und die Minutenreise im Mobilfunk von anfangs bis zu einem Euro inzwischen auf unter 20 ct gedrückt hat, würde auch bei den Songpreisen helfen. Wir brauchen ein neues Urheberrecht, das nicht auf Besitzstandsverwaltung sondern auf Leistungsförderung aufbaut.
Das Major-Label Sony/BMG (Sony/Bertelsmann Music Group) ist nicht mehr existent ! Die 50% Anteile an diesen Joint-Venture, wurden von Bertelsmann an Sony verkauft und gehören jetzt zu 100% der neuSony Music Entertainment.
Sie wollte doch bloß Gloria Estefan hören, und die US-Band Linkin Park. Doch weil sich eine Amerikanerin die Musik dieser Bands illegal als Download aus dem Internet besorgt hat, muss die Mutter von vier Kindern jetzt 1,9 Millionen Dollar Strafe zahlen. Das entschied ein Gericht in den USA. mehr...
Wie ist das Haftstrafen-Urteil gegen das Internetportal The Pirate Bay einzuschätzen? Urheberrechtsexperte und Rechtsanwalt Stephan Mathé spricht im stern.de-Interview über die Härte der Strafe, die Rechtslage in Deutschland und darüber, was das Urteil für deutsche Downloader bedeutet. mehr...
Eine Verschärfung des Urheberrechts ist in Kraft getreten: Von nun an ist das Nutzen "offensichtlich rechtswidriger" Angebote strafbar. Das Gesetz zielt besonders auf Downloads von Filmen und Musik aus dem Internet. Und auch wer selbsterstelltes Material online veröffentlicht, muss vorsichtig sein. mehr...