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15. Dezember 2009, 13:15 Uhr

Kläger warnen vor "Dammbruch"

Schlagabtausch vor dem Verfassungsgericht: Zum Auftakt der Verhandlung über die Vorratsdatenspeicherung hat die Bundesregierung das Gesetz verteidigt. Es sei notwendig, um Straftaten verfolgen zu können. Die Kläger hielten dagegen: Der Staat dürfe nicht alle Bürger wie potenzielle Straftäter behandeln.

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Verhandlungsauftakt in Karlsruhe: Dem Ersten Senat liegen knapp 35.000 Beschwerden gegen die Vorratsdatenspeicherung vor© Sean Gallup/Getty Images

Die Bundesregierung hat vor dem Bundesverfassungsgericht das umstrittene Gesetz zur sogenannten Vorratsdatenspeicherung verteidigt. Mit der sechsmonatigen Speicherung sollten Daten geschützt werden, die sonst schnell verloren gingen, sagte der Staatsrechtler Christoph Möllers als Regierungsvertreter am Dienstag beim Verhandlungsauftakt in Karlsruhe. Anders als reale Spuren wie etwa Fingerabdrücke könnten elektronische Spuren schnell nachhaltig vernichtet werden. Ihre Sicherung sei jedoch notwendig, um Straftaten verfolgen zu können.

"Jeder elektronische Atemzug wird gespeichert"

Die Kläger warfen dem Gesetzgeber dagegen einen "Dammbruch" bei der Einschränkung von Grundrechten vor. Das Gesetz berühre den "Kern der Persönlichkeit" der Bürger, kritisierte der FDP-Politiker Burkhard Hirsch als einer der Beschwerdeführer. Gespeichert werde "jeder elektronische Atemzug" unverdächtiger Personen. Der Staat müsse seine Bürger schützen. Er müsse sie jedoch auch respektieren und dürfe sie nicht wie potenzielle Straftäter behandeln. Auch der Berliner Rechtsanwalt Meinhard Starostik, der mehr als 34.900 Kläger vertritt, mahnte eindringlich: "Ist dieser Weg einmal freigegeben, ist die gesamte Erfassung des Alltags die Folge."

Der Grünen-Bundestagsabgeordnete Volker Beck appellierte an das höchste deutsche Gericht, die Vorratsdatenspeicherung dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg zur Prüfung vorzulegen. "Die Kraft Ihrer Argumente würden den Europäischen Gerichtshof nicht unbeeindruckt lassen", meinte Beck.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar erklärte, er habe mit Erschrecken festgestellt, dass Telekommunikationsanbieter viel mehr Daten speicherten als vorgeschrieben. Ein großer deutscher Anbieter etwa speichere im 15-Minuten-Takt den Aufenthaltsort von Smartphone-Besitzern, auch wenn diese die Geräte nicht nutzten. Nach Schaars Analyse lassen sich so Bewegungsprofile über sechs Monate erstellen.

Justizministerin ist Klägerin und Beklagte zugleich

In der größten Sammelklage der deutschen Justizgeschichte liegen den Karlsruher Richter Verfassungsbeschwerden von insgesamt knapp 35.000 Bürgern vor, mehr als 60 davon werden jetzt vor dem Ersten Senat verhandelt. Darunter ist auch die Beschwerde einer Gruppe von Grünen-Politikern sowie der jetzigen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Entgegen der Gepflogenheiten erschien Leutheusser-Schnarrenberger nicht vor Gericht, da sie das Gesetz ansonsten als Regierungsvertreterin hätte verteidigen müssen. Sie hatte die Verfassungsbeschwerde noch als Oppositionspolitikerin mit angestrengt. Die Regelung stammt noch aus Zeiten der Großen Koalition. Mittlerweile ist Leutheusser-Schnarrenberger als Mitglied der schwarz-gelben Bundesregierung Klägerin und Beklagte zugleich.

Anwendung ist bereits stark eingeschränkt

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verpflichtet Telekommunikationsanbieter seit 2008, die Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet auf Vorrat für ein halbes Jahr zu speichern und Polizei sowie Geheimdiensten bei Bedarf zur Verfügung zu stellen. Inhalte der Gespräche werden nicht festgehalten.

Es wird damit gerechnet, dass das Gericht das Gesetz, das eine europäische Richtlinie umsetzen soll, wenigstens teilweise für verfassungswidrig erklärt. Schon kurz nach dessen Inkrafttreten hatten die obersten deutschen Richter die Anwendung der Datenspeicherung stark eingeschränkt und die Weiterleitung der gespeicherten Daten nur bei Verdacht auf schwere Straftaten zugelassen.

mad/Reuters/DPA/APD
 
 
KOMMENTARE (10 von 16)
 
Erich.Mielke (17.12.2009, 14:29 Uhr)
Bald schon ist's soweit!
WARNUNG für alle, die das Folgende ernst nehmen sollten:
Dies ist purer reiner SARKASMUS, gepaart mit reinrassiger IRONIE!
Gleichzeitig will ich damit darauf hinweisen, dass DIESE ÜBERWACHUNG schon einmal existierte und vor fast genau 20 Jahren zu Ende ging.

<sarkasmus> <ironie>
Der Staat sagt im Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, alle Provider sollen unsere Daten 6 Monate lang speichern lassen. Wolfgang Schäuble hat für seine Ideen mit den Fingerabdrücken zwar schon Schelte bekommen, aber mal ehrlich! Wer hat schon was zu verbergen? Schliesslich dienen diese Dinge ja zu unserem Schutz! Daher geht mir die Sache eindeutig nicht weit genug!


Mein 11-Punkte-Programm zur Sicherung der Bundesrepublik Deutschland bis spätestens Ende 2010:

1.) DNA-Speicherung jedes Kindes bei der Geburt zusammen mit der von Vater und Mutter
Vorteil:
-> Ausschluss eines Kuckuckskindes
-> Feststellung eines Täters schon beim Hinterlassen eines Speicheltropfens beim Ladendiebstahl. Jeder Verbrecher fängt ja klein an.
Nachteil:
-> Viele Datensätze, aber es gibt ja grosse Festplatten und Datentapes

2.) Einpflanzung eines Chips zur GPS gestützten Aufzeichnung jeder Sekunde des Lebens.
Vorteil:
-> Ist das Kind weg, findet man's schnell!
-> Schnelle Bestrafung beim Schuleschwänzen und/oder Besuchen des/der nicht erwünschten Freundes/Freundin!
-> Schnelles Auffinden bei Flucht
-> Feststellung einer verbotenen nicht-ehelichen-Beziehung
-> Speicherung der persönlichen Daten im Chip zwecks papierloser Identitätsprüfung. Das ist aktiver Umweltschutz dank Einsparung des Personalausweises!
Nachteil:
-> Siehe 1.)
-> Chips erstellen, bekommt man aber billig in China!

3.) Speicherung der Fingerabdrücke jeder Person (zwischen dem 0ten und 18ten Lebensjahr jährlich, danach 2jährig Pflicht).
Vorteil:
-> Sofortige Feststellung der Identität
Nachteil:
-> Siehe 1.)

4.) Mitschnitt jedes Telefonats, jeder E-Mail, jedes Tastaturklicks mit Live-Auswertung, um zeitnah staatlich eingreifen zu können
Vorteil:
-> Tausende Hartz IV Empfänger können das für 1? machen. Gut für die Arbeitslosenquote
Nachteil:
-> Siehe 1.)

5.) Abschaffung der Pressefreiheit
Vorteil:
-> Keine Nörgeleien an der Politik durch "subversive Subjekte"
Nachteil:
-> Keine erkennbar

6.) Abschaffung von Spartenparteien
Vorteil:
-> Keine Verwirrung am Wahltag
-> Papier- und Tinteneinsparung und damit aktiver Umweltschutz
Nachteil:
-> Keine erkennbar

7.) Schaffung einer Deutschlandpartei
Vorteil:
-> absolute Mehrheit sicher
-> keine Querschüsse politisch verwirrter und selbsternannter "Freiheitskämpfer"
Nachteil:
-> Keine erkennbar

8.) Physische Abgrenzung von anderen unsicheren Staaten durch einen massiven "Anti-Terror-und-Verbrechens-Wall" (ATVW)
Vorteil:
-> Keine unkontrollierte Einwanderung von gefährlichen Subjekten
-> Keine Unterminierung des Lohnniveaus durch Billig-Lohn-Arbeiter
-> Boom der Baubranche
-> Boom der Sicherheitsbranche
-> Grundsätzliche Immunität für Beamte des BGS bzw. der Bundespolozei im Zusammenhang mit möglichen Todesfällen am ATVW
Nachteil:
-> Erhöhte Kosten beim Waffen-, Munitions-, Minen- und Truppenverbrauch beim BGS bzw. der Bundespolizei

9.) Änderung der Staatsform von Demokratie in Polizeistaat

10.) Trotz Umsetzung ins Finanzministerium: Ernennung von Wolfgang Schäuble zum "allmächtigen und unfehlbaren Retter und Wächter der bundesdeutschen Sicherheit" und Einsetzung desselben in den Posten des neu zu erfindenden "Bundesministers für innere und äussere Sicherheit"

11.) Festlegung des Grusses "Für Sicherheit und totale Kontrolle: Seid Bereit!" und der Antwort "Immer bereit!" als Standardbegrüssung.

12.) Abschaffung der Grundgesetzes und des Verfassungsgerichts

</sarkasmus> </ironie>
wadlbeisser (17.12.2009, 13:27 Uhr)
Der Dammbruch ist schon da, dank ELENA
Ab den 01.01. werden die Gehaltsdaten a l l e r Erwerbstätigigen inkl Wochenarbeitszeit und Ausfallzeiten
zentral erfasst. Die Firmen müssen schon mal die nächsten 2 Jahre lang die Daten bereitstellen. Was mann damit alles anstellen kann überlass ich eurer Fantasie.
Acco21 (15.12.2009, 22:54 Uhr)
Die mache das nicht mit Stecker ziehen, sondern über TOR - Server oder so was.
Wenn ich wirklich was verbergen will, dann findet man auch einen weg
Anwalt (15.12.2009, 21:14 Uhr)
Stecker ziehen, neue IP, falsche Wohnung verwüstet
Wer den Telefonstecker kurz zieht, bekommt vom Provider eine neue IP. Die zuvor verwendete IP wird sofort irgendwo neu vergeben. Die Zeitfeststellung im Internet ist nirgendwo genau. Zieht also der Terrorist seinen Stecker kurz vor und kurz nach der Tat, stehen die Chancen, dass die Polizei eine falsche Wohnung verwüstet, 2:1
bR4iNST0RM (15.12.2009, 18:16 Uhr)
Demokra... was?
Wir sind politisch schon längst wieder im 18ten Jahrhundert. Der Adel (also die Politik) ist von jeder Verantwortung entbunden und die Leibeigenen (also Bürger) müssen für jeden Mist Rechenschaft ablegen und sind stets unter Beobachtung. (VDS)
Nur ein Unterschied gibt es tatsächlich: die Technik.
Eines ist in unserem Land in jedem Fall sicher: die Demokratie, wie sie eigentlich sein sollte, ist auf ein Nötiges reduziert und die Macht spätestens seit der Kohl-Ära nicht mehr beim Volk. Oder wurde hier irgendjemand gefragt, ob der Euro als Währung kommen soll?! (nur ein Beispiel)
Dieses Grundproblem schließt nicht nur die VDS ein, sondern ist in allen Bereichen zu finden. Es herrscht purer Aktionismus ohne Verstand oder auch Chronisch Dogmatischer Unsinn, kurz CDU.
2laky (15.12.2009, 17:55 Uhr)
Strafrechtliche Nutzung eingeschränkt, aber...
Strafrechtliche Nutzung eingeschränkt, aber...wer kontrolliert,was die Unternehmen, welche diese erheben müssen, damit machen. Es wurden schon x-mal eigentlich Sicher gelagerte Daten geklaut, zweckentfremdet und missbraucht, wer garantiert, das dies nicht mit den Vorratsdaten passiert, und wer haftet, wenn es passiert, welche Rechte haben die geschädigten Bürger???
Conval (15.12.2009, 17:25 Uhr)
@Hochbahnopfer.de
Da haben die Politiker doch vorgesorgt. Denn Daten von Geistlichen, Strafverteidigern und natürlich Abgeordneten dürfen nicht gespeichert werden. Journalisten und Ärzte sind die gekniffenen.
Was eigentlich erstaunlich ist, dass auch Geistliche eingeschlossen sind, denn wenn man hinter Terroristen mit islamistischen Hintergrund her ist, dann wäre das ja eine naheliegende Überwachung. Entweder zählt z.B. ein Imam nicht dazu oder vielleicht gibt es doch eine andere Intention hinter der Vorratsdatenspeicherung. ;-)
nerventanz (15.12.2009, 17:08 Uhr)
@Hochbahnopfer.de
Das Problem ist... die Politiker schnallen es nicht.

Erinnern Sie sich noch was die Politiker dazu gesagt haben, dass das Vertrauen zwischen Patient und Arzt bei der VDS verletzt wird? Denn Politiker wollten sich da ja absichern, dass sie nicht abgehört werden dürfen. Bei denen darf es ja nicht sein!

Die Aussage des Herren, dessen Name mich jetzt nicht einfällt, war in etwa "Ein Minister hat ja wohl einen wichtigeren Job als ein Mediziner!".

Also, ich kann nur dazu sagen: mehr davon!! ROFL!
Hochbahnopfer.de (15.12.2009, 16:34 Uhr)
Vorratsdatenspeicherung nutzen..
..um z.B. Licht in die Bombadierung von 140 Afghanen zu bringen. Wer hat wann Gutenberg und Merkel sowie Ihre Berater am Tag des Angriffes angerufen, waren die Bauern-Opfer aus dem Verteidigungsministerium darunter, wie lange dauerten die Gespräche usw. Schon morgen würde dieses Gesetz aus der (Bundestags) Welt geschafft! LOL
Ernst1 (15.12.2009, 16:33 Uhr)
Wählt die Piratenpartei
Das ist das einzigste Mittel gegen unsere Stasi Politiker.
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