Wie tief reicht der Bestechungssumpf im Gesundheitswesen? "Das ist der Mutterkuchen des Sommerlochs", polterte Andreas Köhler, Chef der Kassenärztlichen Vereinigung, zunächst. Dann gab er zu, dass sich Ärzte bereichern, aber nur in Einzelfällen.

Überweisung in ein Krankenhaus: Nicht selten entscheidet eine "Prämie", in welcher Klinik der Patient landet© Thomas Kienzle/AP
Zunächst ungebremste Empörung, dann das Eingeständnis, dass Ärzte auf verschiedene Weise Geld von Krankenhäusern bekommen, das ihnen nicht zusteht. Von einer Verleumdungskampagne noch nie dagewesenen Ausmaßes sprach der Vorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands, Klaus Bittmann. Der Chef der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Andreas Köhler, wetterte am Donnerstag zunächst ebenfalls gegen die Vorwürfe, Ärzte seien bestechlich, räumte dann aber ein, es gebe Bereicherungen von Medizinern. Es handele sich dabei aber um Einzelfälle. "Das muss geahndet werden", sagte Köhler in Berlin. Die Patienten könnten trotzdem weiter auf verantwortungsbewusstes Handeln ihres Arztes vertrauen.
Ärzte und Kliniken sind in Verruf geraten, nachdem die Praxis der sogenannten Fangprämien öffentlich geworden war. Dabei zahlen Krankenhäuser Geld an niedergelassene Ärzte, damit diese wiederum Patienten an die jeweilige Klinik überweisen. Krankenkassen-Vertreter hatten daher am Donnerstag schärfere Gesetze gegen diese Form der Bestechung gefordert. Das Gesundheitsministerium sieht dagegen keinen Handlungsbedarf.
Die Regeln seien völlig klar: Zahlungen für die Einweisung von Patienten in bestimmte Krankenhäuser seien verboten, sagte Gesundheitsstaatssekretär Klaus Theo Schröder am Donnerstag der ARD. "Wir schauen uns die Fälle natürlich an", ergänzte er. "Aber wir sehen im Augenblick nicht, dass jenseits des bestehenden Rechts irgendwelche Konsequenzen gezogen werden müssen."
Vielmehr seien Ärzte und Kliniken aufgefordert, die Fälle nicht nur zu diskutieren, sondern Konsequenzen zu ziehen. Wenn es wirklich einen Anfangsverdacht gebe, dann solle man das zur Anzeige bringen. "Das Strafrecht reicht dafür völlig aus", sagte Schröder. Der Staatssekretär widersprach auch Vermutungen, dass der Missbrauch mit der Förderung der sogenannten Integrierten Versorgung zu tun habe, also der besseren Zusammenarbeit von Kliniken und niedergelassenen Ärzten bei der Behandlung von Patienten. Die illegalen Praktiken beträfen nicht die sogenannte Integrierte Versorgung, sondern "normale Einweisungen", sagte er.
Die Debatte gehe voll zulasten der Kranken, empörte sich trotz zugegebener Fälle Kassenärzte-Chef Köhler. "Hier werden im Moment massiv die Patienten verunsichert. Da krieg' ich das Kotzen", wurde er drastisch. Die Angriffe seien Nachwehen der nachrichtenarmen Zeit: "Das ist der Mutterkuchen des Sommerlochs."
Trotz seiner heftigen Worte machte Köhler zugleich auf vier Arten möglichen illegalen Handelns aufmerksam. Er räumte ein, dass es Bestechung in Form von "Motivationsprämie, Fangprämie, Kopfpauschale" gebe. "Da kennen wir Krankenhäuser, die das machen. Das ist Zuweisung gegen Entgelt, und das ist berufsrechtlich zu ahnden." Eine solche Praxis könnte es nach Angaben des Präsidenten der Deutschen Krankenhausgesellschaft, Rudolf Kösters, an etwa fünf Prozent der Krankenhäuser geben. Er korrigierte damit seine aufgeregte Äußerung vom Vortrag, dass fünf Prozent der rund 14 Millionen Einweisungen jährlich unkorrekt seien. Spekulationen über Patientenzahlen entbehrten jeder Grundlage, betonte Kösters nun. Die Bundesärztekammer warf den Kliniken vor, die Debatte aus finanziellen Gründen angestoßen zu haben. Den Kliniken gehe es nur darum, ihre Honorare an die niedergelassenen Ärzte zu drücken, attackierte Vizepräsident Frank Ulrich Montgomery die Einrichtungen in der "Frankfurter Rundschau".
Laut Kassenärzte-Chef Köhler ist zu beachten, dass seit der jüngsten Gesundheitsreform und weiterer Änderungen es möglich ist, dass Krankenhäuser etwa die Nachsorge ihrer Patienten per Vertrag an Praxisärzte abgeben. "Wenn es solche Vertragskonstruktionen gibt, ist es legitim, das mit dem Krankenhaus abzurechnen." Die besseren Übergänge von Klinik zu Praxis seien gewollt und dürften nicht verunglimpft werden. Köhler räumte ein: "Nicht legitim ist es, das noch mal zusätzlich mit der Kassenärztlichen Vereinigung abzurechnen." Zudem gebe es auch unkorrekte Fälle, in denen Ärzte solche Behandlungen abrechneten, obwohl es keinen Vertrag darüber gebe. Außerdem gebe es "noch ganz sonderbare Konstruktionen" wie Prämien für Qualitätssicherung.