24. November 2007, 10:23 Uhr

Das sagen die stern.de-Leser

Der Experte Christian Rumpf sagte im stern.de Interview, das Verfahren gegen Marco W. verlaufe korrekt. Die stern.de-Leser haben kontrovers über das Interview und den Fall diskutiert. Manche stimmen mit Rumpf überein, viele sind jedoch anderer Meinung.

Der siebzehnjährige Marco W. sitzt seit sieben Monaten in einem türkischen Gefängnis©

Normales Verfahren oder Justizskandal? Ungerecht lange Untersuchungshaft oder angemessene Vorsichtsmaßnahme? Der Fall des seit sieben Monaten in der Türkei inhaftierten Marco W. wird in Deutschland kontrovers diskutiert. Nun will sich sogar da EU-Parlament für den 17-jährigen Schüler einsetzen, viele Politiker üben heftige Kritik an der türkischen Justiz und sprechen dem Land sogar die EU-Tauglichkeit ab. Jedoch sagte der Experte für türkisches Recht, Christian Rumpf, im stern.de-Interview, das Gericht in Antalya habe sich keine Fehler zu Schulde kommen lassen, in Deutschland wäre ein solches Verfahren kaum anders verlaufen. Dieses Interview und der gesamte Fall Marco wurde von den stern.de-Lesern daraufhin vielfach kommentiert.

Kritik und Rückendeckung

So gab es neben reichlich Kritik auch viel Zustimmung und Anerkennung für den Experten Rumpf . stern.de-Leser "Dolbert" schreibt, "dass dasselbe Verfahren mit denselben Problemen und Unzulänglichkeiten auch in Deutschland stattfinden könnte. Das kann ich als Jurist nur bestätigen".

Ebenso sieht es "DerJurist": "Selbst ein deutsches Gericht hätte U-Haft verhängen müssen, wenn der Angeklagte Ausländer ohne soziale Bindung zum Land wäre. Die Tatsache, dass es nun schon sieben Monate dauert, ist nicht so sehr verwunderlich wie Sie meinen. Schließlich geht es hier darum, eine gerichtsverwertbare Aussage aus England im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens zu erlangen."

Viele Leser werfen jedoch den türkischen Behörden Schlampigkeit und gar absichtlichen Verzögerung vor. Leser "undjetztnochder" etwa meint, die Dauer der Beweisführung sei unangemessen lang. Viele stören sich vor allem daran, dass eine offizielle Übersetzung der Aussage von Charlotte offenbar nun schon seit Wochen nicht vorliegt. "Zeus166" meint: "In Deutschland wäre ein Richter in der Lage, auch einen englischen Bericht zu lesen und zu verstehen. Natürlich muss er übersetzt werden. Das ist klar. Aber vielleicht hätte es für eine Haftverschonung gereicht."Leser "Alex64" stört sich hingegen an der "Unfähigkeit der türkischen Justiz, ein (von mir aus auch berechtigtes Verfahren) schnell und effizient abzuarbeiten". "Mupfeline" schreibt, die Justiz in der Türkei habe "einfach Mist" gebaut und fragt nach dem Grund für die Verzögerungen. Ist die Haft gerechtfertigt?"Zeus166" ist der Meinung an, dass die Fluchtgefahr von Marco gering sei, denn Deutschland würde ein Untertauchen sicher nicht unterstützen. Doch hier widerspricht der engagierte Kommentator "DerJurist". Deutschland und die Türkei hätten ein Abkommen, sich gegenseitig keine Staatsangehörigen auszuliefern, weshalb aus türkischer Sicht sehr wohl die Möglichkeit bestünde, dass Marco zur Verhandlung nicht erscheint, schreibt "DerJurist".

"Balaban" gibt hierfür indirekt deutschen Politikern die Schuld, die sich mit ihrer Einmischung profilieren wollten. "Die Türkei hätte Marco auf Bewährung ohne Pass freilassen können, doch so muss sie doch befürchten, dass die deutsche Botschaft Marco auch so außer Lande bringt."

"Sie hätten anders handeln können"

Viele Leser appellieren an die türkische Justiz und bitten, das Alter des jungen Angeklagten zu berücksichtigen und im Zweifel für den Marco zu entscheiden. "Gruni36" schreibt: "Mag ja sein, dass die Türken nicht gegen Gesetze verstoßen. Aber eines ist Fakt: Sie hätten anders handeln können!!! Die Abwicklung dieser Geschichte ist peinlich und unverschämt dem Verdächtigten gegenüber."

"Provocateur" erinnert an das Prinzip "Im Zweifel für den Angeklagten". Er schreibt: "Lieber 100 straffällig gewordene Täter laufen lassen, als einen Unschuldigen einknasten."

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KOMMENTARE (10 von 29)
 
dirtyoldman (27.11.2007, 08:38 Uhr)
Nicht schreiben, HANDELN!!!
Fakt ist, dass dieses britische Monster direkt nach der „Tatnacht“ geklärt hat, nicht vergewaltigt worden zu sein. Zeitgleich hat ein türkischer Arzt eine Vergewaltigung ausgeschlossen. Trotzdem ist Marco seit Monaten in Untersuchungshaft. Hierüber sind alle Deutschen verbal sehr empört, fliegen aber mit ungebrochener Reiselust in die Türkei.
Warum sind wir Deutschen eigentlich unfähig konsequent und loyal zu handeln?
Es wäre so einfach Zeichen zu setzen, indem wir ein Land, dessen Justiz Ehrenmorde an Frauen toleriert, aber Steine sammelnde Touristen, oder von notgeilen Britinnen aufs Zimmer gelockte Jugendliche ohne objektive Beweise monatelang ins Gefängnis sperrt, einfach von der Urlaubsliste streicht.
Meine Familie und ich werden dieses Land, nach über 10 Urlauben erst dann wieder besuchen, wenn dort über längere Zeit eine menschenwürdige und gerechte Justiz praktiziert wird.
Roy05441 (27.11.2007, 03:51 Uhr)
Ich denke, dass ich Marko keinen Gefallen tu..
nur eine profitgeile Mama wirds schon richten, erzählen in kuhzunft allen Boulevard-Blättern berichten!
Oh Herr was hat so über Nacht, mit Islamischen Arschlöchern aus Europagemacht!
Roy05441 (27.11.2007, 03:32 Uhr)
Weiss Gott jetzt hab...
ich alle Lieb!
Was willst du mit all diesen Trotteln, die wollen in die EU!
Wenn das Dilemma der Roma und Sinti in Bulgarien ich seh, tut jeder abgeführte Euro für bezahlte politische Arschlöcher mir weh!
Dann will eine Türkai, so als sei sie dabei! Da hat so ein Eselsgepack, keine Menschenrechte so Huckepack! Die EU hat eingeladen,
kommt alle her, der Steuerzahler hat eingeladen, Idioten kannst bei der nächsten Qual du verbraten!
adosa (26.11.2007, 21:32 Uhr)
zuviel takeingkraut?
Bei Ihren Vorwürfen gegen die Türken und mir selbst bleibt mir die Spucke weg.
Da Ihnen sehr viel daran liegt und hier deutlich zu erkennen ist, daß Sie anscheinend sonst nicht viel vom Leben haben, gönne ich Ihnen diesen intellektuellen Sieg gegenüber mir und den Türken allgemein.
Ja, Sie haben in allem Recht. Sie haben die gesamte Verschwörung durchschaut und erkennen den feinen Zusammenhang des Falles Marco mit dem unsinnigen EU-Beitritt der Türkei.
Alles andere was ich dazu sagen könnte ist schon gesagt, da es nicht verstanden wird möchte ich keine Zeit vergeuden.
Free Marco.
talkingkraut (26.11.2007, 13:08 Uhr)
@adosa
Adosa, wenn Sie die Meinung vertreten, Marco säße bei dieser Sachlage auch in Deutschland in U-Haft, dann sollten Sie sich einmal, mit der Praxis deutscher Jugendrichter vertraut machen oder allgemein in europäischen Rechtsstaaten. Dann werden Sie feststellen, dass in so einem Fall in Deutschland keine U-Haft verhängt würde, allerhöchstens sehr kurz. Übrigens eine Frau, die behauptet, sie sei vergewaltigt worden und bei der eine ärztliche Untersuchung ergibt, dass sie noch Jungfrau ist, würde von deutschen Ermittlern als nicht glaubwürdig angesehen. Vergewaltigungsopfer haben auch oftmals Spuren von Gewalteinwirkung, auch das hatte Charlotte nicht. Dann würden natürlich auch die Zeugen auf dem Zimmer befragt. Wenn da ein Mädchen einen Meter von dem angeblichen sexuellen Missbrauch entfernt tief schläft, dann wird ein deutscher Haftrichter auch darin eher ein Hinweis sehen, dass dem Mädchen nicht zu trauen ist, ähnlich verhält es sich bei den beiden anderen Jugendlichen auf dem Balkon des Zimmers, sie haben davon nichts mitbekommen. Adosa seien Sie sich bewusst, dass, weil im Normalfall der Haftrichter bei einer versuchten Vergewaltigung nicht zugegen ist, er deswegen aufgrund von Indizien und Zeugenaussagen entscheiden muß, und wenn da nichts für eine Schuld Marcos spricht, kann er keine Untersuchungshaft anordnen. Das ist so in einem Rechtsstaat. Nur zeigt sich an diesem Fall, dass die Türkei kein Rechtsstaat ist. Das hätte man aus den Urteilen der Straßburger Richter aber schon vorher sehen können. Schade Adosa, dass Sie das nicht einsehen können und weiter daran festhalten, dass die Türkei ein Rechtsstaat ist, wenn Sie so kritiklos die unmenschlichsten Zustände hinnehmen, ist es ja bei Ihnen wahrscheinlich so, dass sie dieses unmenschliche Rechtswesen auch noch gutheißen. Sie können sich Recht nur als Unrecht vorstellen, das Ihren Rachegelüsten zu Dienste sein hat. Sie sind sehr orientalisch und mit Ihren Rechtsansichten dabei sich lächerlich zu machen, denn Ihre Rechtsansichten sind nicht rechtsstaatskompatibel.
adosa (26.11.2007, 10:56 Uhr)
Sorry Richter takeingkraut und pferdeflüsterer
Wenn du eine Braut von der Kneipe abschleppst und diese am nächsten Morgen direkt zur Polizei geht und behauptet du hättest sie vergewaltigt (obwohl es einvernehmlich war) sitzt du am gleichen Mittag schon im Knast und musst erst einmal deine Unschuld beweisen (So wird das schwächere Geschlecht gegen Unterdrückung geschützt).
Ob es eine minderschwere Straftat ist oder nicht weiss doch noch keiner. Bei ihrem Wissensvorsprung gehe ich mal davon aus, das Sie mit Vergewaltigungen und den juristischen Spitzfindigkeiten um einer Strafe zu entgehen Erfahrungen haben.
Ich möchte DasBertl zitieren, "besser den Ball flach halten".
magic_whispering (26.11.2007, 09:22 Uhr)
@Bertl
was wäre wenn Du das jetzt wärst, der da in dem Gefängnis sitzen würde.
Es würde reichen wenn eine Frau eine Anzeige erstattet, dass Du mit ihr etwas gemacht hast, was sie nicht wollte. Ob es so gewesen ist, ist ja zunächst einmal unerheblich.
Wenn dann die Justiz nicht an Aufklärung interessiert wäre, würdest Du ebenso schmoren. Ja, was hättest Du für Verständnis für die Diskussionen um die Rechtsstaatlichkeit und Vertrauen ins Recht. Sicher Du würdest geduldig der Dinge da harren und mit Zuversicht darauf warten, dass die Wahrheit ans Licht kommt. Du würdest auch nicht zweifeln, selbst wenn sich alles von Monat zu Monat verzögert.
Dir würde es nichts ausmachen, als Vergewaltiger, Mißbraucher und Schänder da zu stehen, denn Du allein weißt ja wie es war und alle anderen sind ja egal.
Kennt Du das Lied von Reinhard May: "Weil es in der Zeitung stand?"
Ich finde es erstaunlich wie hier die Menschen im Fall Marco, dass Wort Kinderschänder, Missbraucher und Vergewaltiger in den Mund nehmen. Wie lcichtfertig man damit umgeht und wie schnell solange es einen nicht selbst betrifft.
Wie gedankenlos man sich gebährdet, ohne Beweise zu haben.
"Ja was ist aber wenn doch, dass unterstützt doch meine These."
Was aber wenn nicht?
Ja, die Menschen gehen zur Tagesordnung über und schmeißen dann auf den nächsten die Felsbrocken, man braucht die Wahrheit nicht, man wirft erstmal.
talkingkraut (26.11.2007, 04:32 Uhr)
@DasBertl
Nein, Haft könnte der Haftrichter in Deutschland in so einem Fall selbstverständlich nicht anordnen, höchstens für sehr kurze Zeit. Denn U-Haft auch bei Fluchtgefahr wäre nicht möglich, weil ja schon wenige Tage U-Haft die Strafe übersteigen würden, die bei einer solch minderschweren Straftat, wenn es überhaupt eine ist, herauskommen würde. Ein Delikt, das der Jugendrichter aller Erwartung nach allerhöchstens mit ein paar Stunden gemeinnütziger Arbeit ahndet, dafür kann kein deutscher Haftrichter eine längere U-Haft verantworten. Ich finde es ausgesprochen hässlich, wie die SPD die deutsche Öffentlichkeit auf dem Rücken Marcos über die Schwere seines Deliktes täuscht, nur um weiter das Trugbild der so europäischen Türkei zu pflegen und zu sagen in Deutschland würde in einem solchen Fall auch U-Haft verhängt. Das stimmt ganz und gar nicht. Man kann es Urlaubern nicht anlasten, wenn sie sich in der Türkei normal bewegen, und die Sache spielte sich ja auch unter Touristen ab, leider zeigt sich nun, dass die Türkei überhaupt nicht europäisch ist und so ein Richter in Antalya natürlich nicht ermessen kann, welch strengen Kriterien U-Haft bei uns unterliegt. Dass es keinerlei Hinweise auf sexuelle Nötigung gibt, macht aus der Sache ein minderschweres Delikt wenn überhaupt. Danke, Schnautzibaer für die gute und sachkundige Information.
DasBertl (26.11.2007, 01:42 Uhr)
Eieiei
Die Geschichte wird ja richtig emotional hier. Bin ja mal gespannt wann die Türkei mit solchen Story's aus Deutschland kommt. Ich wäre jedenfalls vorsichtig. Sicherlich, das Verfahren zieht sich extrem in die Länge, es fragt sich allerdings, ob die Reaktionen aus Deutschland zu beginn dieses Prozesses nicht eben gerade dazu beigetragen haben, dieses Verfahren absichtlich in die Länge zu ziehen. Im übrigen würde es sich bei einem ausländischen Verdächtigen ohne Wohnsitz in Deutschland(bzw. EU) genauso verhalten wie in dem Verfahren in der Türkei, der Beschuldigte würde in U-Haft genommen, bis das Verfahren beendet wäre, denn die Fluchtgefahr ist zu jeder Zeit als gegeben zu erachten. Sicher ist eines, solange nicht das Gegenteil bewiesen ist, gilt Marco als unschuldig. Aber ob er es wirklich ist, wer weiß das schon? War einer von uns mit im Zimmer? Nein. Daher sollte man den Ball eher flach halten. Noch dazu, weil man weiss, wie schnell und laut die deutschen Medien, allen voran eine mit 4 großen weissen Buchstaben, "Kinderschänder" rufen würden, wenn der Fall in Deutschland wäre und es sich um einen türkischen Staatsbürger handelte, der der Beschuldigte ist. Wie die Sache wirklich war wissen nur 2 Personen auf der Wlt mit bestimmtheit: Das Mädchen und der Junge...
Schnautzibaer (25.11.2007, 19:29 Uhr)
"Korrektes Verfahren?"
Für mich sind die Ausführungen von Prof. Rumpf in mehreren Punkten nicht nachvollziehbar – soweit eine Analyse ohne Aktenkenntnis nach Zeitungsmeldungen möglich ist.
1) Der Vergleich mit der Behandlung von ausländischen Tätern in Deutschland übersieht offenbar die Gerichtspraxis. Einige Fälle wurden in diesem Forum bereits genannt, ich verweise ergänzend auf den im Hamburger Abendblatt vom 1.Oktober 2007 geschilderten Fall, wo zwei türkische Jugendliche wegen Vergewaltigung verurteilt und mit Bewährungsstrafen bzw. Schuldspruch ohne Strafe laufen gelassen wurden. Hier läßt Deutschland schuldige Türken laufen, die Türkei sperrt auf Grund in sich widersprüchlicher Verdächtigungen Deutsche einmal vorsorglich ein.
2) Jedenfalls wäre eine U-Haft-Dauer von über einem halben Jahr im Falle eines nicht vorbestraften Jugendlichen nicht anzunehmen, schon in Hinblick auf § 121 St.PO und § 72 JGG
3) Art5 EMRK setzt einen „hinreichenden Verdacht“, (§ 112 St.PO einen „dringenden Verdacht“ für eine Freiheitsentziehung voraus. Dies ist offenbar nicht gegeben, da die Verdächtigungen in sich widersprüchlich sind und in den liquiden Beweismitteln (Aussagen des untersuchenden tükischen Arztes, des einzigen angereisten englischen Zeugen und den Angaben des Beschuldigten) keine Deckung finden.
4) Art5 Abs3 EMRK gibt jedem Häftling das Recht „auf ein Urteil innerhalb angemessener Frist oder auf Entlassung während des Verfahrens“. Nun dauert das Verfahren monatelang, weil man angeblich im Kommunikationszeitalter eine Aussage nicht beschaffen und übersetzen kann. Über den Satz: „Die Schuld daran trifft nicht das türkische Gericht“ bin ich entsetzt! Das Gericht ist Herr des Verfahrens und hat bei einem jugendlichen Häftling für die beschleunigte Beischaffung von Beweismitteln zu sorgen. Schafft das das Gericht nicht oder weigern sich Belastungszeugen beharrlich zu erscheinen, ist nach Art5 Abs3 EMRK mit Freilassung vorzugehen. Ist Marco schuld an dieser Verzögerung? Hat er für sie in einem „rechtsstaatlichen Verfahren“ zu büßen?
5) Art6 Abs3 litd EMRK gibt jedem Angeklagten das Recht, „Fragen an Belastungszeugen zu stellen oder stellen zu lassen“. Dieses Recht wird der Verteidigung bisher verweigert und es sind keine Schritte des Gerichtes zu bemerken, ihr dieses Recht einzuräumen, oder auch nur sich selbst einen unmittelbaren Eindruck der Glaubwürdigkeit der Belastungszeugin zu schaffen. Das englische Rechtshilfeprotokoll entstand ohne Fragerecht der Verteidigung. Prof.Rumpf erkennt zwar, daß daran „möglicherweise die Tauglichkeit der dem Gericht vorzulegenden Aussage kranken“. Die daraus folgende Verletzung der rechtstaatlichen Prinzipien der EMRK erkennt er aber nicht?
6) Nicht nachvollziehbar ist für mich der Ausdruck „Winkelzüge“ für eine Anrufung des EuGHMR. Dies ist hinsichtlich der Individualbeschwerde als auch des Staatenbeitritts ein in der EMRK vorgesehenes Instrument zur Rechtswahrung. Was ist da ein „Winkelzug“? Die Türkei unterstützt übrigens häufig ihre Staatsbürger, etwa den aus Medienberichten bekannten Herrn „Mehmed“ gegen Deutschland.
7) Die Ausklammerung der Täuschung über das Alter des „Opfers“ (bei gemeinschaftlicher Unterschreitung der Altersgrenze könnte man von der anderen Seite „Mittäterin“ sagen, neutrale Ausdrücken wären da eher am Platz) ist unverständlich. In europäischen Rechtsordnungen schließt ein Tatsachenirrtum vorsätzliche Begehung aus. Wie ich rechtsvergleichender Literatur entnommen habe, soll dies auch in der Türkei am Papier stehen. Da hätte ich von einem Experten mehr erwartet.
8) Gänzlich übergangen wurden Haftbedingungen und das Krankheitsbild des Häftlings. Art3 EMRK verbietet „unmenschliche“ Behandlung, worunter auch die Verweigerung medizinischer Hilfe an einen Häftling zu verstehen ist. Warum bei Neurodermitis und Asthma keine Verlegung in eine geeignete Heilanstalt – allenfalls mit Bewachung – stattfindet, wurde nicht erörtert.
9) Zur Frage der Fluchtgefahr wird übersehen, daß die bloße Tatsache, daß jemand Ausländer ohne Inlandswohnsitz ist, sie nicht begründet. Weiteres Vorbringen fehlt. Übergangen wird auch, daß Mißbrauch Minderjähriger in Deutschland auch als Auslandstat strafbar ist und Marco daher im Falle seiner „Flucht“ hier Strafverfolgung zu erwarten hätte. Nicht begründet wird auch, warum man Häftling samt Verfahren nicht einfach abtritt.
10) Ich persönlich lehne es ab, eine mir unangenehme Gegenargumentation als „völligen Quatsch“ zu bezeichnen, aber das mag eine Frage des Sprachstiles sein. Hier ist es auch sachlich verfehlt. Die Türkei hat es in Straßburg auf über 300 Verurteilungen gebracht, auch auf Grund der Behandlung (meist kurdischer) Häftlinge. Die Mißachtung der EMRK ist also kein isolierter Einzelfall eines „scharfen Hundes“ im Gericht, sondern ein Dauerzustand des Staates, der ihn von der Leine läßt – wenn wir schon bei diesem Vergleich bleiben. Dies ist zweifellos nur ein berechtigtes Argument von vielen – von geopolitischen Faktoren über die Behandlung von Kurden, Armeniern, Zyprioten, der orthodoxen Kirche durch die Türkei bis zu Straftaten türkischer Intensivtäter in Berlin -, das für eine saubere Trennung zwischen Europa und Kleinasien spricht. Daß die EU mit sich selbst bereits Probleme genug hat, ist wohl richtig, aber kein besonderer Grund, sich zusätzliche aufzulasten. Auch die Haltung von Politikern und Medien gerade in diesem Fall zeigt eine tiefsitzende Distanz zu Europa. Insoferne ist auch die hier geführte Debatte eher ein Grund zu besonderer Vorsicht im Umgang mit der Türkei.
Angebracht wäre auch eine Reisewarnung. Es gibt schließlich auch andere Auswahlkriterien als den Preis für ein Urlaubsziel.
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