Der "Euthanasie-Arzt" Robert Herzer war ein Hochstapler, der im Medizinstudium gescheitert war. Doch selbst seine Verurteilung wegen Mordes 1947 konnte den "Medizinalrat" nicht stoppen: Im DDR-Gefängnis durfte er als Haftarzt arbeiten. Später machte er im Westen wieder Karriere als "Arzt". Von Kerstin Schneider

Robert Herzer: Hochstapler und Massenmörder© Privat
Der Mann, den russische Soldaten fünf Monate nach Kriegsende, am 16. Oktober 1945, in Großschweidnitz - einem kleinen Ort in der Nähe der tschechischen Grenze - festnahmen, machte keinen Hehl daraus, dass er ein Mörder war. "Zum Zwecke der Sparung von Lebens- und Heilmitteln mussten schwer- und unheilbar Kranke hingerichtet werden, um anderen Platz zu machen", gab Robert Herzer ohne jedes Unrechtsbewusstsein zu Protokoll.
Fast fünf Jahre lang war Herzer "Stationsarzt" im "Haus 30" der Landesheilanstalt Großschweidnitz gewesen. Dass in dem roten Backsteinbau am Rande des Klinikgeländes gemordet wurde, war in Großschweidnitz ein offenes Geheimnis. "Sterbehaus" wurde Herzers Station vom Klinikpersonal genannt. "In diese Station habe ich diejenigen Kranken verlegt, die Sterbemedizin bekommen sollten", sagte Herzer in der Vernehmung weiter.
Weit über 5.000 Menschen starben von 1939 bis 1945 im Rahmen der so genannten "Euthanasie" in der "Landesanstalt Großschweidnitz". Die Ärzte ließen die Patienten als "lebensunwertes Leben" verhungern oder vergifteten sie mit Luminal, so wie es auch Herzer im "Haus 30" tat.
Im Juni 1947 wurde Robert Herzer vom Landgericht Dresden als einer von 15 Angeklagten wegen "Verbrechen gegen die Menschlichkeit" zu 20 Jahren Gefängnis verurteilt. Ein Foto zeigt Herzer vor der Urteilsverkündung auf der Anklagebank. Er war blass, hielt die Arme wie einen Schutzwall vor der Brust verschränkt, starrte an die Decke. Fürchtete Herzer nicht nur das Urteil, sondern auch, dass sein dunkles Geheimnis auffliegen könnte? Dass er gar kein Arzt war, sondern ein Hochstapler?
Robert Herzer wurde im Juni 1910 in Chemnitz geboren. Sein Vater war Lehrer. Im April 1929 schrieb sich Herzer mit 18 Jahren an der Universität Würzburg für Medizin ein. 1932 fiel er das erste Mal durch die "ärztliche Vorprüfung". Herzer wechselte an die Universität Heidelberg, wo er die Prüfung wiederholte und im August 1932 erneut durchfiel. Damit war der Traum Arzt zu werden, für Herzer vorerst geplatzt. "§ 15 der neuen Prüfungsordnung ist so auszulegen, daß derjenige Studierende, der bei der ersten Wiederholungsprüfung nicht in allen Fächern bestanden hat, endgültig von nochmaligen ärztlichen Prüfungen ausgeschlossen wird, also auch nach einem vollkommen neuen medizinischen Studium nicht zu einer weiteren Prüfung zugelassen werden kann", legte ein Erlass des Reichsministeriums des Inneren unmissverständlich fest.
Kein Arzt, sondern HochstaplerDennoch blieb Herzer bis zum 6. November 1933 an der Universität Heidelberg. Später gab er an, an diesem Tag die "medizinische Vorprüfung" mit der "Note 3" bestanden zu haben. Doch im Universitätsarchiv findet sich weder ein Zeugnis über diese Prüfung, geschweige denn ein Hinweis auf eine Ausnahmegenehmigung, die Herzer erlaubt hätte, die Prüfung ein drittes Mal abzulegen.
Im Mai 1934 schrieb Herzer sich an der Universität Leipzig für Medizin ein. Herzer gab stets an, "am 15. September 1936 die ärztliche Prüfung vor dem Prüfungsausschuß in Leipzig mit dem Urteil ,genügend' bestanden zu haben. So steht es auch in der "Bestallungsurkunde", die Herzer stets vorlegte. In den Dokumenten der Universität Leipzig taucht Herzers Name allerdings weder bei den Anmeldungen zur Prüfung am 15. September 1936 auf, noch bei den Studenten, die an diesem Tag tatsächlich geprüft wurden. Belegt ist dagegen, dass Herzer die Universität schon im Februar 1936 verließ, und zwar lediglich mit einem Abgangszeugnis, in das keine einzige besuchte Lehrveranstaltung eingetragen war. Herzer war also gar kein promovierter Arzt, als der er sich ausgab, sondern ein Hochstapler.
Um als "Arzt" dennoch Karriere zu machen, diente Herzer, der seit 1933 Mitglied der NSDAP und der SA war, seine medizinischen Dienste der "Sturmabteilung" an. Herzer untersuchte SA-Leute und erteilte ihnen Sanitätsunterricht. Im September 1937 wurde der Hochstapler - nachdem ihm die NSDAP "politische Zuverlässigkeit" bescheinigt hatte - als angestellter Hilfsarzt in Arnsdorf vereidigt.
Knapp drei Wochen später, am 4. Oktober 1937, reichte Herzer die "beglaubigte Abschrift" seiner "Bestallung als Arzt" beim "Herrn Reichsstatthalter in Sachsen - Landesregierung Ministerium des Inneren" ein. Herzer legte jedoch keine amtliche Beglaubigung vor, sondern nur eine Abschrift der Bestallungsurkunde, die lediglich durch den Stempel der Arnsdorfer Klinik "beglaubigt" worden war. Den Beamten im Ministerium reichte das. Ihnen war ohnehin wichtiger, dass Herzer und seine Frau arischer Abstammung waren. Da dies - laut Herzers Stammbaum - der Fall war, stand seiner Karriere als "Arzt" nichts mehr im Wege.
In Arnsdorf profitierte Herzer von seiner nationalsozialistischen Gesinnung. Herzer sei "auch für erbbiologische Arbeiten" geeignet, empfahl ihn der Anstaltsdirektor beim sächsischen Minister des Inneren. Im Oktober 1940 wurde Herzer nach Großschweidnitz versetzt. Im Jahr darauf begann dort die "wilde Euthanasie". Herzer ging durch die Bettreihen und spielte Herr über Leben und Tod. "Der Stationsarzt Dr. Herzer ging mit mir und der Stationsschwester durch die jeweilige Station, bezeichnete die betreffenden Kranken, die ruhig gestellt werden sollten und verordnete die Stärke der Dosis", gab Oberschwester Elsa Sachse, Herzers rechte Hand zu Protokoll. "Den Kranken wurde eine übernormale Dosierung an Veronal und Luminal verabreicht, damit die Kranken in einen tiefen Schlaf verfielen, aus dem sie nach Möglichkeit nicht wieder erwachen sollten."
1943 wurde Herzer "im Namen des Führers" zum "Assistenzarzt" ernannt und "außerplanmäßig" ins Beamtenverhältnis übernommen. Er meldete sich freiwillig zur Waffen-SS und wurde nur ein Jahr später, im Dezember 1944 vom Assistenzarzt zum "Medizinalrat" befördert. "Im Namen des Deutschen Volkes ernenne ich unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit den Assistenzarzt Robert H e r z e r zum Medizinalrat. ... Zugleich sichere ich ihm meinem besonderen Schutz zu. Führer-Hauptquartier, ... Der Führer gez. Adolf Hitler", heißt es in der Ernennungsurkunde.
Fünf Monate später war der Krieg zu Ende. Am 16. Oktober 1945 wurde Herzer festgenommen und im Juni 1947 wegen Mordes verurteilt. Dass der "Stationsarzt" des "Sterbehauses" gar kein Arzt war, sondern ein Hochstapler, der zum Massenmörder geworden war, blieb während des Prozesses unentdeckt. Deshalb konnte seine Verurteilung als Massenmörder den falschen Arzt nicht stoppen.
Herzer kam nach Zwickau ins Gefängnis und durfte schon bald wieder als Arzt arbeiten. Nur wenige Monate nach seiner Verurteilung als Massenmörder, setzte die Gefängnisleitung Herzer im Januar 1948 als "Helfer" auf der "Krankenstation" ein. Und bald darauf ersetzte Herzer sogar den hauptamtlichen Gefängnisarzt. Deshalb wurde eine geplante Verlegung Herzers nach Hoheneck abgelehnt. "Da die Vollzugsanstalt Zwickau über keinen hauptamtlichen Arzt, sondern nur über einen Vertragsarzt" verfügte, ordnete das Justizministerium an, dass "der Strafgefangene Herzer vorläufig in der hiesigen Anstalt verbleiben" durfte. Als inoffizieller Haftarzt genoss der Massenmörder allerlei Vorteile, bekam sogar Ausgang.
Buchtipp Mehr über die Biographie von Robert Herzer und den Massenmord von Großschweidnitz in "Maries Akte - das Geheimnis einer Familie" von Kerstin Schneider, erschienen bei weissbooks, ISBN 978-3-940888-02-0.