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19. Mai 2009, 08:44 Uhr

Erste Datenaffäre in Behörde

Erst Lidl, Telekom und die Bahn, und nun hat auch noch eine Behörde den Datenschutz missachtet: Die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg stellte Bewerbern nach stern-Informationen intime Fragen zu Gesundheit und Gemütsverfassung - laut Datenschützern rechtswidrig.

Psychotest, Behörde, von Gerlach

Wer hier arbeiten wollte, musste auspacken: Die Kreisverwaltung stellte Fragen, die einem Persönlichkeitstest gleichen© Achim Liebsch

Nach den Skandalen bei der Bahn, der Telekom und Lidl ist nun erstmals eine Behörde von einer Datenaffäre erfasst worden. Wie der stern in seiner neuen, am Mittwoch erscheinenden Ausgabe berichtet, ermittelte die Kreisverwaltung Schleswig-Flensburg intime Gesundheitsdetails von Bewerbern - laut Datenschützern rechtswidrig.

In einem Test wurden über einen längeren Zeitraum höchst ungewöhnliche Fragen zur Gemütslage und Gesundheit der Bewerber gestellt. Zudem sollten die Kandidaten für Verwaltungsjobs bei der Kommune ihre Ärzte von der Schweigepflicht entbinden und das Gesundheitsamt "bedeutsame Befunde und Informationen" an das Personalreferat weiterleiten. So wurden die Kandidaten nach "starken Sorgen z. B. über familiäre, berufliche oder finanzielle Angelegenheiten" ebenso befragt wie nach einer etwaigen "Angst vor bestimmten Situationen und Orten" oder nach ihrem Gefühlszustand.

"Der Bewerber-Check ist in Teilen eindeutig rechtswidrig", sagte der schleswig-holsteinische Datenschutzbeauftragte Thilo Weichert dem stern. Zulässig sind bei derartigen Tests Fragen nach schweren oder chronischen Erkrankungen, die Einfluss auf die vorgesehene Arbeit haben könnten - nicht aber ein Persönlichkeitscheck. "Das geht den Arbeitgeber alles nichts an", sagte Klaus Müller-Knapp, Fachanwalt für Arbeitsrecht, dem Magazin.

Vom stern mit dem ungewöhnlichen Fragebogen konfrontiert, stoppte der Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg, Bogislav-Tessen von Gerlach, den Test vorerst. Es bestünden Zweifel darüber, ob "einige der im Bogen enthaltenen Fragen" datenschutzrechtlichen Anforderungen entsprechen. Der Test werde daher "einer Prüfung unterzogen".

Gefunden in ... Stern Stern
Ausgabe 22/2009

Lesen Sie mehr über den Fragenkatalog der Kreisverwaltung im neuen stern

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