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4. August 2011, 15:23 Uhr

Gäfgens Entschädigung sorgt für Empörung

"Skandal", "Ohrfeige", "Entsetzen": Das Schmerzensgeld für den Kindermörder Magnus Gäfgen löst Verärgerung aus. Der Richter begründet seine Entscheidung ganz kühl.

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3000 Euro Schmerzensgeld für Magnus Gäfgen: Für viele ein echter Aufreger© Kai Pfaffenbach/Reuters

Teilweise mit großem Entsetzen ist das Urteil des Frankfurter Landgerichts aufgenommen worden, dem verurteilten Kindesmörder Magnus Gäfgen Schmerzensgeld zu zahlen. "Dass hier ein Mörder eine Entschädigung bekommt, ist für mich völlig unverständlich", sagte der Vorsitzende des Innenausschusses im Deutschen Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU). Der "Bild"-Zeitung teilte er mit, dass er die Entscheidung für einen "Schlag ins Gesicht der Eltern und Angehörigen des Opfers" halte.

Der Innenexperte der SPD-Bundestagsfraktion, Dieter Wiefelspütz hält dagegen: "Wenn das Gericht die Androhung der Folter als erwiesen ansieht, ist das Urteil in Ordnung." Dem Tagesspiegel sagte er: "Falls die Androhung von Folter in Deutschland zulässig wäre, hätten wir keinen Rechtsstaat."

"Widerlich und abstoßend"

Die Polizeigewerkschaft nennt es einen "absoluten Skandal, dass ein selbstverliebter Gewaltverbrecher und Kindsmörder jetzt auch noch Geld bekommt". Der hessische Vorsitzende Heini Schmitt sagte: "Wir finden es widerlich und abstoßend, dass Gäfgen immer wieder auf andere zeigen und bei staatlichen Institutionen auf Unterstützung hoffen kann." Der Kindesmörder solle sich "in seiner Zelle verkriechen und schweigen".

Auch die Opferhilfe-Organisation Weißer Ring reagierte mit Unverständnis. "Das ist ein Urteil, das die Bürger nicht verstehen können, auch nicht verstehen werden", sagte der Sprecher der Organisation, Helmut Rüster, dem Fernsehsender N24. "Jemand, der sich auf Todesangst beruft wegen einer Androhung, der muss sich mal überlegen, was das Kind erlitten hat, das er letztlich dann dem Tode zugeführt hat."

Richter: "Straftat darf nicht berücksichtigt werden"

Gäfgen ist zu lebenslanger Haft verurteilt, weil er 2002 den Bankierssohn Jakob von Metzler entführte und ermordete. Das Landgericht Frankfurt sprach dem 36-Jährigen am Donnerstag 3000 Euro Entschädigung und Zinsen zu, weil die Polizei ihm im Verhör mit Folter gedroht hatte.

Der Frankfurter Richter Christoph Hefter sagte in seiner Urteilsbegründung: "Es ist gänzlich unerheblich und darf schlechthin nicht berücksichtigt werden, dass der Kläger zuvor eine Straftat begangen hat. Das Recht auf Achtung seiner Würde kann auch dem Straftäter nicht abgesprochen werden."

Anwalt spricht von Lakmustest

Nach Ansicht von Gäfgens Anwalt hat das Verfahren die Rechtsstaatlichkeit auf den Prüfstand gestellt. "Das war der Lackmustest", sagte Michael Heuchemer. Das Verfahren habe gezeigt, dass auch für Verurteilte gilt, was im Grundgesetz steht. Ob er mit seinem Mandanten in Berufung geht, wolle er mit Gäfgen erst später entscheiden.

Abstimmung

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fw/AFP/DPA/Reuters
 
 
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