Vor 16 Jahren ging alles los - und erst jetzt, wo es wohl zu spät ist, hat sich der Protest gegen Stuttgart 21 breit formiert. Wie das Projekt alle Hürden überwand und immer teurer wurde. Von David Weyand, Stuttgart

So ging alles los: Die 94er-Pressekonferenz mit den Herren Dürr, Teufel und Wissmann (zweiter v. l. bis zweiter v. r.)© Picture-Alliance
Demokratienachhilfestunde bei Rüdiger Grube: Der Bahnchef Rüdiger Grube las den Gegnern von "Stuttgart 21" in der "Bild am Sonntag" kräftig die Leviten. "Bei uns entscheiden Parlamente, niemand sonst. Unsere frei gewählten Volksvertreter haben das Dutzende Mal getan: im Bund, im Land, in Stadt und Region. Immer mit großen Mehrheiten." Was waren das für Entscheidungen, von denen Grube sprach? Wann wurden sie von wem getroffen? Und welche Widerstände gab es dagegen? Eine Chronologie der Ereignisse.
Auf einer gewöhnlichen Pressekonferenz im April 1994 stellen Bahn-Chef Heinz Dürr, Baden-Württembergs Ministerpräsident Erwin Teufel und Bundesverkehrsminister Matthias Wissmann der Öffentlichkeit erstmals ihre Visionen zum Projekt "Stuttgart 21" vor. Ihre Absicht ist es, den Stuttgarter Kopfbahnhof in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof umzuwandeln, den Flughafen an den Fernverkehr anzuschließen und durch neue Tunnel alte Gleisanlagen im Stadtgebiet abzubauen. Anstelle der Schienen sollen auf rund 100 Hektar, einer Fläche mehr als doppelt so groß wie der Vatikanstaat, Wohnquartiere und Geschäfte die Innenstadt beleben. Zusätzlich ist eine neue Hochgeschwindigkeitsstrecke zwischen Wendlingen und Ulm vorgesehen.
Schon zwei Monate später beginnt eine großangelegte Machbarkeitstudie. Mehr als 100 Experten - Geologen, Städteplaner, Architekten und Ingenieure – tragen ihre Einschätzungen zu dem Projekt zusammen und präsentieren die Ergebnisse im Januar 1995. Ihr Urteil: Das Projekt ist realisierbar. Notwendig seien dafür rund sechs Jahre Planung und etwa acht Jahre Bauzeit. Daraufhin unterzeichnen die Bahn, der Bund, das Land Baden-Württemberg und die Stadt Stuttgart im November 1995 eine Rahmenvereinbarung zur Umsetzung des Bahnhofneubaus. Darin sind auch die veranschlagten Kosten enthalten: fünf Milliarden Mark, umgerechnet etwa 2,5 Milliarden Euro. Finanzieren ließe sich der überwiegende Teil durch Grundstücksverkäufe, den Rest müssten Bund, Land und Stadt sowie private Investoren übernehmen.
Nachdem die politischen Weichen gestellt sind, werden 1997 erste Etappenziele bei der Umsetzung erreicht. Mehr als 10.000 Einsprüchen von Bürgern und Behörden zum Trotz, vor allem gegen die Streckenführung und die erwartete Lärmentwicklung, schließt das Regierungspräsidium Stuttgart das so genannte Raumordnungsverfahren positiv ab. Im November 1997 erhält schließlich das Düsseldorfer Architekturbüro von Christoph Ingenhoven den Zuschlag für den Umbau des denkmalgeschützten Kopf- in einen unterirdischen Durchgangsbahnhof. Dieser Vorschlag, dessen besonderes Charakteristikum die großen Lichtaugen sind, hat sich gegen 125 andere Entwürfe durchgesetzt.
Widerstand gegen das Bahnhofsprojekt gibt es von Anfang an, von den Grünen, Umweltverbänden und Bürgerinitiativen. Sie kritisieren die mangelnde Prüfung von Alternativen, falsche Angaben über Fahrzeitverkürzungen und unseriöse Kostenprognosen.
Außerdem gibt es Streit über die Kostenverteilung: Baden-Württemberg wehrt sich gegen Forderungen des Bundes nach einer höheren finanziellen Beteiligung, der Bund seinerseits befürchtet, alleine für höhere Vorfinanzierungskosten aufkommen zu müssen. Zeitweilig stoppen die Planungen, der einst anvisierte Baubeginn 2001 ist längst nicht mehr zu halten. Erst im Frühjahr 2001 einigen sich die Beteiligten über die Vorfinanzierung, kurz darauf beschließt darüber auch der Aufsichtsrat der Bahn.
Anschließend beginnt im Oktober 2001 das Planfeststellungsverfahren, also das offizielle Genehmigungsverfahren, beim Eisenbahn-Bundesamt. Die Stadt Stuttgart kauft der Bahn im Dezember 2001 Grundstücke für 459 Millionen Euro rund um den Hauptbahnhof ab. Ganze vier Jahre später erteilt das Eisenbahn-Bundesamt nach gründlicher Prüfung etwa auch von Einwänden persönlich betroffener Bürger eine Baugenehmigung. Die Klagen zweier Anwohner und der Naturschutzorganisation BUND gegen diesen Beschluss lehnt das oberste Verwaltungsgericht Baden-Württembergs im April 2006 ab. Jetzt müssen nur noch die gewählten Volksvertreter zustimmen - und "Stuttgart 21" darf gebaut werden.