Neue Regelungen Tempolimit, Nachtfahrverbot: EU berät über neue Führerschein-Richtlinien

Führerschein: Eine Autobahn
Um die Zahl der Verkehrstoten zu senken, hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlaments einen Entwurf für eine neue Führerschein-Richtlinie vorgelegt (Symbolbild)
© Daniel Bockwoldt / DPA
Der Verkehrsausschuss hat dem EU-Parlament am Dienstag einen Entwurf zu neuen Führerschein-Richtlinien vorgelegt – und der hat es in sich. Unter anderem soll es ein Nachtfahr-Verbot für Fahranfänger geben. 

Die Europäische Union will ihre Führerschein-Richtlinien überarbeiten. Am Dienstag hat der Verkehrsausschuss des EU-Parlamentes einen Entwurf zu Beratung vorgelegt, der die Regelungen aktuellen Regelungen deutlich verändern könnte. Der Vorschlag betrifft insbesondere Fahranfänger und Senioren. 

Ziel ist es, die Zahl der Unfalltoten im Rahmen des Projekts "Vision Zero" bis 2050 auf null zu senken. Dafür schlägt der Ausschuss eine Reihe von Änderungen im Verkehrsrecht vor, die nicht nur Einschränkungen für Fahrer bedeuten könnten, sondern auch höhere Kosten. Das berichten mehrere Medien unter Berufung der österreichischen "Kronen Zeitung". 

Tempolimit 90 für Fahranfänger, regelmäßige Fahrtests für Senioren: EU-Parlament berät über neue Führerschein-Richtlinien

Unter anderem schlägt der Ausschuss vor, für Fahranfänger ein Tempolimit von 90 km/h einzuführen. Dies mache es einfacher, Raser zu identifizieren und die Zahl der Unfallopfer durch überhöhte Geschwindigkeit zu verringern. Allerdings wäre so das Überholen auf Autobahnen oder Landstraßen beinahe unmöglich. 

Doch das Tempolimit ist nicht der einzige Vorschlag für Fahranfänger. Der Ausschuss schlägt zudem eine zweite Prüfung für den Probeführerschein vor. Demnach müssten Kandidaten nach bestandener Probezeit einen zweiten Test absolvieren, um auch alleine fahren zu dürfen. 

Ein weiterer Vorschlag ist ein Nachtfahrverbot für unerfahrene Fahrerinnen und Fahrer. Hintergrund sind die sogenannten "Disco-Unfälle", die sich häufig nachts ereignen. Sie spielen eine wichtige Rolle bei Verkehrstoten. Wie t-online.de berichtet, wurde 2018 jeder sechste Unfall mit Personenschaden von einem jungen Erwachsenen verursacht. Zwischen 19 und 5 Uhr kamen demnach 161 junge Fahrer bei Verkehrsunfällen ums Leben – prozentual doppelt so viel wie aus anderen Altersgruppen. Jedes sechste Opfer starb nachts am Wochenende. In anderen Altersgruppen sei dies nur bei jedem zwanzigsten Opfer der Fall. Für den EU-Verkehrsausschuss offenbar Grund genug, vorzuschlagen, Nachtfahrten für junge Fahrer einzuschränken. 

Gutachten für Senioren: Führerschein soll ab Altersgrenzen nur noch befristet gültig sein

Die zweite Zielgruppe, die der Ausschuss besonders ins Auge nimmt, sind Senioren. Schon seit Jahren wird über zusätzliche Kontrollen für ältere Verkehrsteilnehmer diskutiert. Im Entwurf wird angeregt, ab einem gewissen Alter den Führerschein zu befristen. Soll heißen: Ab 60 Jahren wäre er nur noch sieben Jahre gültig. Ab 70 Jahren noch fünf, ab 80 Jahren zwei Jahre. Hinzu kämen umfangreiche Gutachten bei der jeweiligen Erneuerung der Fahrlizenz. 

Ein weiterer bemerkenswerter Vorschlag betrifft das zulässige Gewicht der Führerscheingruppen. So soll das maximale Gewicht von Pkw von derzeit 3500 auf 1800 Kilogramm gesenkt werden. Und ein Tempolimit von 110 km/h gelten. Um ein schwereres Auto zu fahren, wäre ein weiterer Führerschein nötig, den man aber erst ab 21 Jahren erhalten kann. 

Ziel dieses Vorschlags ist es, zu verhindern, dass Fahranfänger direkt in großen und hochmotorisierten Autos unterwegs sind. Aus dem Entwurf heißt es dazu: "Besonders schwere Personenkraftwagen (SUV) sind […] anfälliger für Zusammenstöße als leichte Personenkraftwagen. Da in der EU immer größere und schwerere Fahrzeuge in Verkehr gebracht werden, ist der Führerschein der Klasse B für diese Fahrzeuge nicht mehr geeignet." 

Wie genau eine solche Regelung kontrolliert werden soll, bleibt offen. Zudem würden nach heutigem Stand auch einige nicht sonderlich große Fahrzeuge, insbesondere mit Elektroantrieb, nicht mehr für Führerscheinhalter mit Klasse B erlaubt sein, weil sie zu schwer wären. 

Noch kein Beschluss: Änderungen im Entwurf sind möglich

Wer jetzt bereits Angst um seinen Führerschein oder Fahrzeug hat, kann sich noch zurücklehnen. Der Entwurf des Verkehrsausschusses ist keineswegs ein Beschluss. Das Parlament und die Mitgliedsstaaten müssen zunächst darüber abstimmen. In diesem Vorgang sind auch Änderungen noch möglich. 

Sollte der Entwurf letztlich in einer Form beschlossen werden, müssen sich die EU-Mitgliedsstaaten daran halten. Ob dies überhaupt der Fall sein wird, ist offen. 

pgo