Abhauen! Ganz schnell! Rasch ein hektischer Blick in die nähere Umgebung. Kein Zeuge zu sehen? Dann nichts wie weg. Der Fluchtreflex setzt zuverlässig ein. Er steckt tief in uns drin. Vermutlich ein Überbleibsel aus grauen Vorzeiten der menschlichen Entwicklungsgeschichte.
Die Reaktion "Mich kriegt keiner" ist überraschend weit verbreitet in Deutschland. Gerade im Straßenverkehr geben immer mehr Menschen ihrem Instinkt nach – und nach einem Unfall Gas. Nach Schätzungen des Auto Club Europa begehen jedes Jahr mehr als 500.000 Autofahrer Unfallflucht. Tendenz steigend.
Viele sehen das "unerlaubte Entfernen vom Unfallort", wie es juristisch korrekt heißt, als Kavaliersdelikt an. Besonders, wenn, wie 2011 in Minden, Angst und Schock eine Rolle spielen: Ein Pizzafahrer wurde dort von den lokalen Medien zum dümmsten Fahrerflüchtling Deutschlands erklärt, weil er nach einer Kollision seinen Lieferwagen am Unfallort stehen ließ und zu Fuß flüchtete. Dass die Telefonnummer des Pizzadienstes groß auf dem Lieferwagen stand und er als Fahrer so schnell ermittelt werden konnte, hatte er in seiner Panik außer Acht gelassen. Darüber lachte die Nation. Doch nach dem Gesetz ist das kein Witz, sondern eine Straftat. Bei einer halben Million Fälle und durchschnittlich 1000 Euro Reparaturkosten jeweils kommt schnell eine halbe Milliarde zusammen. Genauere Zahlen gibt es nicht, weil nach Angaben des Gesamtverbandes der deutschen Versicherungswirtschaft bei den Assekuranzen keine Statistiken dazu geführt werden.
Fahrerflucht ist ein alltägliches Delikt. Doch unter dem Begriff wird viel zusammengefasst, was von der Dimension kaum zusammen gehört: Für Parkrempler gilt Paragraf 142 des Strafgesetzbuches genauso, wie für einen Horrorcrash mit Toten. Im schlechtesten Fall gibt es sieben Punkte, eine Gefängnis- oder Geldstrafe und in der Regel wird der Führerschein eingezogen. Bei Bagatellschäden, die etwa 90 Prozent ausmachen, hat die Staatsanwaltschaft allerdings einen Ermessenspielraum bis hin zur Einstellung des Verfahrens. Solche Bagatellen würde der ADAC gerne entkriminalisiert sehen, weil Verursacher von Beulen nicht mit Leuten in einen Topf geworfen werden dürfen, die durch ihr Verhalten Leben zerstört haben. Dann blieben nur noch die schrecklichsten Taten strafbewehrt.
Nach einer repräsentativen Umfrage von Forsa im Auftrag des stern räumten 15 Prozent der Befragten ein, bereits einmal durchgestartet zu sein, nachdem sie mit ihrem Fahrzeug ein anderes Auto verkratzt oder leicht beschädigt haben. 15 Prozent – das klingt nach wenig. Bei etwa 53 Millionen deutschen Führerscheinbesitzern sind das aber fast acht Millionen, die sich schon mal nach kleinen Remplern ihrer Verantwortung entzogen haben. Und die echten Zahlen dürften deutlich höher sein: Bei der stern-Umfrage gaben nämlich sogar 60 Prozent der Befragten an, schon mal kleinere Schäden am Auto nach dem Abstellen entdeckt zu haben, die vorher nicht vorhanden waren. Es gibt also viermal mehr Geschädigte als Verursacher. Und wenn die nicht alle Serientäter sind, ist die Dunkelziffer hoch.
Sterbende zurück gelassen
Der wohl schlimmste Fall des Jahres 2011 trug sich am 2. Oktober im Raum Stade zu. Johannes und Annemaria Dammann waren an einem Spätsommersonntag in ihrem sieben Jahre alten Ford auf der Bundesstraße 74 unterwegs. Am frühen Nachmittag war dort nicht viel los. Bis nach Hagenah, dem Wohnort des Ehepaares, 86 und 83 Jahre alt, war es noch etwa ein Kilometer. Nach dem Sachverständigengutachten befuhr Johannes Dammann die schnurgerade Straße mit etwa 90 km/h. Tempo 100 ist dort erlaubt. Gegen 14.40 Uhr wurde der Ford der Dammanns bei Kilometer 10,6 von einem weinroten Audi 80 Avant überholt.
Am Steuer Fritz F.*, Kranfahrer im Hamburger Hafen, der regelmäßig zwischen Wilhelmshaven und Hamburg pendelt. Beim scharfen Wiedereinscheren auf die rechte Spur rammte der Audi offenbar den Ford, so dass Johannes Dammann die Kontrolle über sein Fahrzeug verlor und rechts gegen einen Baum prallte. Seine Frau Annemaria war sofort tot, er selbst starb wenig später im Krankenhaus.
Fritz F. hielt unmittelbar nach dem Unfall an, lief sogar zurück zum Wrack. Das sagt jedenfalls eine Krankenschwester, die erste Hilfe leisten wollte. Sie berichtete der Polizei, dass der Mann wenige Meter vor ihr zwei- oder dreimal auf und ab gegangen sei, völlig von der Rolle gewirkt habe und schließlich weg gefahren sei. Sie konnte sein Gesichtso präzise beschrieben, dass das vom Polizeizeichner angefertigte Bild schließlich zum Erfolg führte: Ein Arbeitskollege meldete sich bei der Sonderkommission und gab den Ermittlern den passenden Namen. Einige Tage nach dem Unfall wurde Fritz F. gestellt. Den Audi hatte er inzwischen reparieren lassen.
Stress und Panik können zur Flucht führen
Ob Alkohol im Spiel war und ob er weiter gefahren ist, um seinen Führerschein zu retten, ist unbekannt. Fritz F. wollte sich dazu gegenüber dem stern nicht äußern. Vielleicht fürchtete er die Konsequenzen: Eine Vorstrafe und die finanzielle Last, wenn die Autoversicherung bis zu 5000 Euro der entstanden Kosten von ihm wiederhaben will. Bernhard Schlag, Professor für Verkehrswissenschaften an der Technischen Universität Dresden, erklärt solche mentalen Aussetzer so: "In Notlagen reagiert der Mensch, vereinfacht gesprochen, entweder mit Kampf oder mit Flucht. Das sind Stresssituationen, in denen der Verstand oft in den Hintergrund tritt. Vor allem, wenn noch Panik hinzukommt."
Sofern Fritz F. fahrlässige Tötung nachgewiesen werden kann, droht ihm eine Gefängnisstrafe, die in der Regel allerdings zur Bewährung ausgesetzt wird. Doch Kai Ebisch, der Anwalt des Beschuldigten, sagt nicht nur, dass sich sein Mandant an nichts erinnern könne. Der Jurist setzt vor allem auf eine angebliche weitere Zeugenaussage in der Unfallakte. Danach könnte ein dritter Wagen die Katastrophe ausgelöst haben. Anwalt Ebisch glaubt, dass dieses Szenario seinen Mandanten entlasten und die Staatsanwaltschaft milde stimmen könnte: "Dann erhält er neun bis zehn Monate Fahrverbot und eineinhalb Monatsgehälter Strafe", sagt Ebisch. Nach Angaben der Polizei gibt es solch eine Zeugenaussage jedoch gar nicht. "Es ist lediglich ein Gerücht", so Oberkommissar Rainer Bohmbach, "das sich an der Unfallstelle verbreitete und von dem in der Akte die Rede ist."
Wenn sogar Verursacher von tödlichen Unfällen wie jenem auf der B74 das Weite suchen, dann glauben Täter von vergleichsweise läppischen Kratzern oder Beulen erst recht, einfach abhauen zu könne. Statistisch passiert einem Autofahrer eine Fahrerflucht nach ADAC-Angaben zwar nur alle zwei Millionen Kilometer. Doch weil viele Betroffene wegen null Aufklärungschancen gar nicht erst zur Polizei gehen, dürfte die Zahl von 500.000 Betroffenen bei weitem nicht reichen. Eine amtliche bundesweite Statistik gibt es nicht. Abgeurteilt wurden in ganz Deutschland laut Statistischem Bundesamt 2010 lediglich 31101 Fälle, 31 Verfahren mehr als 2009. Für 2011 existieren noch keine Zahlen.
Unfallflüchtige gibt es quer durch alle gesellschaftlichen Schichten. Selbst gute Bildung oder eine herausragende Bekanntheit schützen zumeist nicht davor, in der für die Fahrerflucht entscheidenden Sekunde wie ein Neandertaler zu handeln. Oft hauen die Leute nur deshalb ab, weil sie andernfalls fürchten müssen, dass ihr Schadenfreiheitsrabatt der Autoversicherung hoch gestuft wird. Ganz vorne in der Skala der Gründe, sich unerkannt aus dem Staub zu machen, stehen jedoch Drogen und Alkohol am Steuer.
Sich richtig zu verhalten ist ganz einfach: Immer die Polizei rufen und warten. Für die, die dennoch abdüsen und die hinterher ein schlechtes Gewissen plagt, hält der Gesetzgeber eine Tür auf. Allerdings nur bei Bagatellschäden. "Wer sich innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei meldet", sagt ADAC-Jurist Stefan Bergmann, "hat Chancen, eine Strafmilderung zu bekommen. Vorbestraft ist nur, wer ins Gefängnis muss oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen seines Einkommens und einen Eintrag ins Führungszeugnis bekommt." Ist die Staatsanwaltschaft der Ansicht, dass die Schadensumme gering ist, kann sie sogar von einer Strafe ganz absehen.
Darauf spekulieren manche Verteidiger. Je nach Gerichtsbereich gilt in Deutschland ein Schaden von 750 Euro bis 1200 Euro als Bagatelle, für die es sich nicht lohnt, ein Verfahren in Gang zu setzen. Ausschlaggebend dafür ist die Reparaturrechnung. Nicht selten gibt es deswegen zwei. Eine über die echte Reparatursumme und eine geschönte für den Staatsanwalt. Das Ziel der Trickser: Die Einstellung des Verfahrens.
Der ADAC und das Unfallflüchter
Häufig nimmt der Beschuldigte aber auch für sich in Anspruch, nichts gehört oder gemerkt zu haben. Neuere wissenschaftliche Erkenntnisse geben Anlass zu der Vermutung, dass die Beschuldigten manchmal tatsächlich nichts gemerkt haben. Jochen Buck, Professor für forensisches Sachverständigenwesen an der Hochschule Nürtingen-Geislingen, sagt: "Wenn man nicht jeden Fall individuell untersucht, dann ist die Gefahr groß, dass es zu Fehlurteilen kommt." Buck und sein Team stellen solche Unfälle im Auftrag der Gerichte akribisch nach und kommen oft zu ganz anderen Ergebnissen als Gutachter, die nach Aktenlage befinden. Hohenbrunn, ein kleiner Ort am Südostrand Münchens. Auf dem Gelände der Autobahnmeisterei haben Buck und seine Leute eine Versuchsanordnung aufgebaut, um herauszufinden, ob ein Beschuldigter tatsächlich nichts bemerkt haben kann: Ein Audi A4 ist mit zwei sensiblen Mikrofonen auf Ohrhöhe an der Fahrerkopfstütze, zwei Beschleunigungssensoren im Beifahrerfußraum für eventuelle Stöße und einer Hochgeschwindigkeitskamera auf der Motorhaube direkt vor dem rechten Außenspiegel präpariert worden. Vor dem Audi stehen zwei weitere Kameras, die jede Phase des Tests aufzeichnen werden. Etwa 30 Meter weiter vorn steht ein älterer Geländewagen, der mit einem zusätzlich montierten Spiegel gleich jenen am Audi rammen wird. Auf ein Zeichen eines Mitarbeiters fährt der ferngesteuerte Jeep los. Tempo 30 liegt an. Wenige Sekunden nach dem Start kracht es, der Spiegel des Audi klappt nach innen und die Verkleidung platzt ab. Außen ist das Geräusch deutlich zu hören. Aber innen? Dort war deutlich weniger zu vernehmen. Wer schwerhörig ist, wie in dem nachgestellten Fall ärztlich festgestellt wurde, oder ob viele jüngere Fahrer durch zu laute Musik bereits Hörschäden haben, wird von solchen Kollisionen nichts merken.
Für den ADAC, als Deutschlands mächtigsten Vertreter der Autofahrerbelange, sind solche differenzierten Ergebnisse Wasser auf die Mühlen einer neuen Initiative. Dem Club geht es darum, Verursacher von Bagatellschäden vom Stigma des Verbrechers zu befreien. ADAC-Jurist Stefan Bergmann sagt: "Es ist aus unserer Sicht unverhältnismäßig, dass solche Personen Straftäter sind. Bei der Regelung, die wir dem Gesetzgeber vorschlagen wollen, muss natürlich sichergestellt sein, dass der Schaden bezahlt wird." Dann könnten solche Verfahren ohne Strafe eingestellt werden.
In jedem Fall kriminell hingegen war eine Auswirkung des Horror-Unfalls vom letzten Jahr auf der B 74 bei Stade: Kaum waren die tragischen Ereignisse in der örtlichen Presse mit Namen und Wohnort des betroffenen Ehepaars Dammanns geschildert worden, knackten Einbrecher deren Eigenheim. Die Polizei vermutet einen Zusammenhang zwischen der Berichterstattung und dem Einbruch.