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Lukratives Geschäft mit Punkten So bewahren dubiose Anbieter Verkehrssünder vor Fahrverbot

Flensburg - Punkte - Fahrverbot - Punktehändler
Einmal rechts ran, bitte: Wer schon Punkte in Flensburg hat, den kann ein erneuter Verkehrsverstoß schnell den Führerschein kosten - und damit auch die Existenz gefährden
© Picture Alliance
Behörden sind sie ein Dorn im Auge: Anbieter, die gegen Bezahlung Punkte in Flensburg oder gar ein Fahrverbot von Verkehrssündern übernehmen und so nicht selten den Führerschein "retten". Eine fragwürdige Praxis, die sich vor allem für die Punktehändler lohnt.

René Meier heißt in Wahrheit gar nicht René Meier. Das Pseudonym legte sich der Finanzberater aus dem Saarland 2006 zu, weil er seinen echten Namen offenbar nicht mit einem Geschäftsmodell verbunden sehen will, das ihm viel Geld einbringt, Bußgeldbehörden hingegen schon lange ein Dorn im Auge ist: dem Handel mit Punkten aus dem Flensburger Fahreignungsregister, vielen besser als Verkehrsünderdatei bekannt. 

Meier, so schreibt er zumindest auf seiner Homepage, half damals einem Freund aus der Patsche, dem wegen zu schnellen Fahrens ein Fahrverbot und in diesem Zuge auch der Jobverlust drohte. Meier vermittelte ihn an einen Bekannten, der seinen Führerschein krankheitsbedingt nicht brauchte und kurzerhand als Strohmann für den Raser einsprang - gegen Bezahlung versteht sich. Auch Meier profitierte vom Deal und so entstand die Idee, seinen "Service" künftig professionell anzubieten.

Strohmann nimmt die Schuld auf sich - also auch Punkte oder Fahrverbot

Mit Erfolg. Heute gilt Meier unter den stetig zunehmenden Anbietern solcher Leistungen als so etwas wie der "Punkte Papst". Wie die Konkurrenz bietet auch er seine fragwürdige Hilfe im Internet an. Dort können sich Interessierte informieren oder gleich Kontakt aufnehmen. Das weitere Prozedere ist dann simpel: Der Verkehrssünder schickt Meier den jeweiligen Anhörungs- oder Zeugenfragebogen des ihm vorgeworfenen Delikts eingescannt zu. Der wiederum gleicht den Verstoß mit dem Bußgeldkatalog ab, berechnet die Höhe der Strafe samt Verwaltungskosten sowie dem Salär, das er selbst veranschlagt.

Kommen beide Parteien preislich überein, leitet Meier den Anhörungsbogen dann einem seiner "Mitarbeiter" weiter. Dieser Strohmann füllt den Bogen mit seinen Daten aus und nimmt so die Schuld auf sich - also auch die Punkte bis hin zum Fahrverbot. "Sobald ich den Bußgeldbescheid erhalte, bezahle ich die geforderte Geldstrafe inklusive der Verwaltungskosten. Spätestens jetzt ist die Sache für Sie erledigt", erklärt Meier ganz ungeniert auf seiner Homepage.

Bußgeldbehörden fehlt Personal für die Überprüfung

Dass Verkehrssünder mit diesem Trick durchkommen - Meier brüstet sich mit einer Erfolgsquote von 95 Prozent -, ist wohl auch der dünnen Personallage der Bußgeldbehörden geschuldet. Gerade wenn Blitzerfotos nicht eindeutig sind und sich Strohmann und Raser in Sachen Geschlecht, Alter und Aussehen einigermaßen ähneln, falle die Trickserei meist nicht auf und laufe stattdessen ohne genauere Überprüfung glatt durch die Verwaltungsroutinen, berichtet Christian Demuth, ein auf Verkehrsstrafrecht spezialisierter Fachanwalt, gegenüber "Stiftung Warentest". "Für die Bußgeldbehörden ist es bei der Plausibilitätsprüfung schwer, so einen Schwindel aufzudecken." Ihm sei jedenfalls kein Fall einer Verurteilung bekannt. 

Eine verlockende Aussicht gerade für Personen wie Außendienstmitarbeiter oder Kuriere, für die ein Fahrverbot oder der Verlust des Führerscheins existenzbedrohend ist. Zumal der "Lappen" nach der Punktereform 2014 inzwischen deutlich schneller eingezogen wird. War er damals erst bei 18 Punkten weg, reichen heute bereits acht aus. Zudem haben Verkehrssünder nur einmal innerhalb von fünf Jahren die Chance, einen angesammelten Punkt abzubauen. Und das auch nur, wenn sie nicht mehr als fünf auf dem Konto haben. 

Zwei Punkte und drei Monate Fahrverbot kosten 1500 Euro

Punktehändlern wie Meier spielt das natürlich in die Karten. Und sie lassen sich ihre Leistung teuer bezahlen. Pro übernommenen Punkt berechnet Meier seinen Kunden 250 Euro, ein Monat Fahrverbot kostet 300 Euro. Hinzu kommen eine pauschale Bearbeitungsgebühr von 100 Euro und natürlich das eigentliche Bußgeld plus Verwaltungsgebühr. Eine mit zwei Punkten und einem dreimonatigen Fahrverbot bestrafte Geschwindigkeitsüberschreitung lässt sich Meier so schnell 1500 Euro kosten, wie er vorrechnet.

Ein lukratives Geschäft. Und eines, bei dem die Beteiligten nicht illegal agieren - eine Gesetzeslücke macht es möglich, wie auch Meier freizügig einräumt. Zwar betont das Kraftfahrtbundesamt gegenüber "Stiftung Warentest", es sei natürlich im öffentlichen Interesse, "dass die in einem Bußgeldbescheid festgesetzten Sanktionen die wahren Täter treffen". Eine rechtlich Handhabe gegen das Vorgehen der Punktehändler gibt es jedoch nicht. 

Eine Gesetzeslücke macht den Punktehandel möglich

"Beim richtig ausgeführten Punktehandel bezichtigt der tatsächlich Fahrer keinen Anderen eines Verkehrsverstoßes, sondern der Strohmann nur sich selbst", erklärt Anwalt Demuth. Die Selbstbezichtigung einer Ordnungswidrigkeit sei jedoch nicht strafbar. Anders verhielte es sich, würde der tatsächliche Sünder den Strohmann des Verkehrsverstoßes bezichtigen, sprich den Anhörungsbogen einfach mit dessen Daten ausfüllen. In diesem Fall machte sich der Raser wegen falscher Verdächtigung (Paragraf 164 Strafgesetzbuch) strafbar und müsste mit einem Gerichtsprozess rechnen.

Auch der Vorwurf der "mittelbaren Falschbeurkundung" (Paragraf 271 Strafgesetzbuch) greift laut Demuth nicht. Zwar gebe er Strohmann eine unwahre Angabe ab, die im Fahreignungsregister gespeichert werde. Jedoch seien die von Kraftfahrtbundesamt und Bußgeldbehörden erstellten und gespeicherten Daten und Aufzeichnungen "keine Urkunden im Sinne des Strafgesetzbuch" und somit strafrechtlich nicht relevant, so Demuth in dem Bericht weiter. 

"Natürlich bin ich kein Edelritter"

Meier und seine Mitbewerber wissen sich also auf der sicheren Seite. Dass viele den Punktehandel verwerflich finden, stört ihn nicht. "Natürlich bin ich kein Edelritter", schreibt Meier. Das behaupte er auch nicht. Sein Angebot sei vielleicht unmoralisch, aber eben auch legal und daher "absolut angemessen". "Für mich ist dieser Punktehandel ein Geschäft, mein Broterwerb", führt er aus. 

Der Bedarf an derartigen Angeboten jedenfalls scheint groß: Aktuell sucht Meier wegen "starker Nachfrage" wieder neue Fahrer.

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