Fohlen von falschem Hengst: Tierarzt muss keinen höheren Schadenersatz zahlen
Die Besitzerin eines Fohlens, das nicht vom gewünschten Hengst abstammt, ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit dem Versuch gescheitert, vom Tierarzt einen höheren Schadenersatz zu bekommen. Zwar verletzte der Tierarzt seine Pflicht und verwendete das falsche Sperma, wie der BGH in einem am Dienstag in Karlsruhe veröffentlichten Urteil bestätigte. Er schulde der Pferdebesitzerin aber keinen womöglich entgangenen Gewinn durch ein wertvolleres Fohlen. (Az. VI ZR 14/25)