Das Körperverletzungsverfahren gegen den Fußballweltmeister Jérôme Boateng muss ein weiteres Mal aufgerollt werden. In dritter Instanz hob das Bayerische Oberste Landesgericht am Donnerstag die Verurteilung Boatengs durch das Landgericht München I auf. Das Gericht gab sowohl der Revision des derzeit vereinslosen Fußballers als auch jenen der Staatsanwaltschaft und der früheren Partnerin Boatengs statt.