Parkraumüberwachung
Abzocke beim Parken: So dreist gehen private Firmen vor

Eon Schild mit "Digitaler Parkraumkontrolle" darauf
Parken ist auf manchen Arealen nur begrenzt erlaubt – woraus manche Firmen Profit schlagen
© Udo Herrmann / Imago Images

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Viele Supermärkte und Shoppingzentren erlauben das Parken vor ihrer Haustür nur noch eingeschränkt. Private Unternehmen überwachen die Einhaltung der Regeln – was oft Kritik hervorruft.

Ein schneller Einkauf, ein Termin beim Arzt, man parkt kurz vor dem Supermarkt um die Ecke – und ein paar Tage später hat man unerwartete Post im Briefkasten. Darin eine Forderung nach 30, 40 oder mehr Euro wegen eines angeblichen Parkverstoßes. Das mussten in den vergangenen Monaten zahlreiche Menschen erleben. 

Was viele zunächst für ein behördliches Knöllchen halten, stammt in Wirklichkeit von privaten Unternehmen: Dahinter steckt eine Branche, die mittlerweile auf deutschen Kundenparkplätzen ein lukratives Geschäftsmodell etabliert hat.  

Kurz vor dem Supermarkt parken? Vorsicht!

Lange Zeit galten die Parkflächen vor Supermärkten, Einkaufszentren oder Fachmärkten als Orte, an denen man problemlos für einen Shoppingtrip, einen Termin oder andere Erledigungen halten konnte. Kostenlos, auch wenn man nicht exakt in diesem Geschäft einkaufte, sondern anderswo. Doch den Marktbetreibern zufolge wurden viele dieser Flächen immer öfter dauerhaft von Pendlern und Anwohnern genutzt. 

Für die Märkte ein Problem – denn so können dort tagsüber weniger echte Kunden parken. Um ihre Stellplätze freizuhalten, beauftragten deshalb immer mehr Eigentümer spezialisierte Firmen mit der Überwachung der Parkflächen. Was nach einer sinnvollen Lösung klingt, hat sich inzwischen jedoch zu einem fragwürdigen Geschäft entwickelt. Eines, das hochtechnologisiert abläuft.

Parken kann heutzutage teuer werden

Moderne Kamerasysteme erfassen Kennzeichen bei der Ein- und Ausfahrt, Sensoren dokumentieren Standzeiten und spezielle Software erstellt bei Verstößen automatisch Zahlungsaufforderungen. Juristisch handelt es sich dabei nicht um Bußgelder, sondern um Vertragsstrafen. Denn wer sein Fahrzeug auf einem entsprechend ausgeschilderten Privatparkplatz abstellt, akzeptiert nach Auffassung der Betreiber die dort geltenden Bedingungen. Wird gegen diese Regeln verstoßen, können die Unternehmen Geld verlangen. 

Voraussetzung ist allerdings, dass die Hinweise gut sichtbar angebracht und klar verständlich formuliert sind – darauf weisen Verbraucherschützer und Rechtsexperten regelmäßig hin. Eine ARD-Recherche zeigte jedoch, dass das in der Praxis nicht immer korrekt gehandhabt wird. Betroffene berichten mitunter, dass sie die Beschilderung kaum wahrgenommen hatten.

Auch moderne Technik ist nicht unfehlbar

Und auch die Technik verursacht immer wieder Probleme: So erhalten immer wieder auch Menschen Zahlungsaufforderungen, die nur kurz auf den Parkplatz gefahren sind und ihn dann sofort wieder verlassen haben – etwa, weil alle Plätze besetzt waren oder sie dort erst die Schilder mit den Regelungen lesen konnten. Auch die Zeitmessung war in einigen Fällen fehlerhaft.

Deshalb sollte jeder Betroffene solche „Knöllchen“ gründlich prüfen. Nach Aussagen von Insidern setzen manche Unternehmen darauf, dass viele Empfänger aus Unsicherheit oder Angst vor weiteren Konsequenzen zahlen, ohne die Forderung zu hinterfragen. Ignorieren ist aber auch keine gute Idee – denn Firmen wie „Parkvision“ oder „Parkcontrol24“ schalten bei Nichtzahlung schnell Inkassounternehmen ein. Aus ursprünglich überschaubaren Beträgen können dann durch zusätzliche Gebühren deutlich höhere Forderungen entstehen. 

Nicht jede Forderung blind akzeptieren

Die Branche bewegt sich in einem rechtlich sensiblen Bereich. Zwar haben Grundstückseigentümer das Recht, ihre Parkflächen kontrollieren zu lassen und gegen unerlaubte Nutzung vorzugehen. Doch die Forderungen an Falschparker müssen „verhältnismäßig“ bleiben. Der Bundesgerichtshof hielt in einem Fall eine Vertragsstrafe von 30 Euro für angemessen. Deutlich höhere Beträge oder unklare Vertragsbedingungen können dagegen juristisch angreifbar sein. Zudem müssen die Betreiber nachweisen können, dass die Voraussetzungen für eine Vertragsstrafe tatsächlich nachweisbar vorlagen. 

Für Autofahrer bedeutet das: Private Knöllchen sind erst einmal rechtens – aber nicht jede Forderung muss widerspruchslos akzeptiert werden. Wer einen entsprechenden Bescheid erhält, sollte die Beschilderung vor Ort, die angegebenen Zeiten und mögliche Nachweise, etwa Kassenbons, sorgfältig prüfen und aufbewahren.

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