Verhandlung zu Sammelklage von Verbraucherschützern nach Facebook-Datenleck beginnt
In Hamburg befasst sich das Hanseatische Oberlandesgericht (OLG) am Freitag erstmals mit einer Sammelklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta. Bei der mündlichen Verhandlung soll es nach Angaben einer Gerichtssprecherin zunächst um Fragen zur Zulässigkeit der Klage und der Zuständigkeit des Gerichts gehen. Die Verbraucherschützer wollen im Rahmen einer sogenannten Musterfeststellungsklage erreichen, dass Betroffene eines 2021 bekannt gewordenen Datenlecks bei Facebook Schadenersatz in Höhe von bis zu 600 Euro geltend machen können. (Az. 11 VKI 1/24)