Mord in Varel 39-Jährige erstochen - War es die 14-jährige Tochter mit einem Freund?

In Niedersachsen hat die Polizei zwei Teenager nach dem Mord an einer 39-Jährigen in Varel festgenommen (Symbolbild)
In Niedersachsen hat die Polizei zwei Teenager nach dem Mord an einer 39-Jährigen in Varel festgenommen (Symbolbild)
© Friso Gentsch/DPA
In Ostfriesland haben Polizisten eine 39-jährige Frau gefunden, die erstochen worden war. Einen Tag später stehen ihre 14-jährige Tochter und ein 15-jähriger Freund unter dringendem Mordverdacht.

Eine 14-Jährige aus Niedersachsen steht nach dem Tod ihrer Mutter zusammen mit einem 15-jährigen Jungen unter Mordverdacht. Gegen das Mädchen und den ein Jahr älteren Jugendlichen aus dem Ort Varel bei Wilhelmshaven wurde am Dienstag Untersuchungshaft wegen gemeinschaftlich begangenen Mordes angeordnet.

Polizisten hatten die leblose und mit mehreren Stichen verletzte 39 Jahre alte Frau in der Nacht zum Montag in einem Mehrfamilienhaus gefunden. "Die mutmaßliche Tatwaffe, ein Messer, wurde noch am Montagabend im Rahmen von Durchsuchungsmaßnahmen in der Wohnung des 15-Jährigen entdeckt", sagte eine Polizeisprecherin.

Tochter unter dringendem Tatverdacht

Das Mädchen und der Junge stünden unter dringendem Tatverdacht, teilte die Polizei am mit. Deshalb seien die beiden am Nachmittag auf Antrag der Staatsanwaltschaft Oldenburg einem Haftrichter vorgeführt worden.

Dass es sich bei dem 15-Jährigen um den Freund des Mädchens handelt, wollte die Polizei bisher weder bestätigen noch dementieren. Nähere Angaben machte die Polizeisprecherin mit Blick auf das laufende Verfahren und das Alter der Tatverdächtigen zunächst nicht.

Jugendstrafrecht in Deutschland

Wer zum Zeitpunkt einer Straftat 14, aber noch nicht 18 Jahre alt ist, wird in Deutschland nach dem Jugendstrafrecht behandelt. Dabei ist Erziehung der Grundgedanke, Jugendliche gelten nur als bedingt strafmündig. In einem Prozess prüfen Sachverständige meist, ob junge Angeklagte reif genug sind, um das Unrecht einer Tat einzusehen. Noch jüngere Kinder unter 14 Jahren können nach deutschem Strafrecht nicht für ein Verbrechen bestraft werden.

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