Die Frage, wie reich Donald Trump tatsächlich ist, kann kaum jemand zufriedenstellend beantworten. Es gab Zeiten, Mitte der 90er, da betrug sein zu versteuerndes Einkommen keine 10.000 Dollar im Monat. 15 Jahre später, während des letzten US-Wahlkampfs, will er zehn Milliarden Dollar besessen haben. Das war jedenfalls eine Summe, mit er selbst hausieren ging. Seine Steuererklärung hätte Anhaltspunkte liefern können, doch anders als die anderen Präsidentschaftskandidaten hat sich Trump geweigert, seine Finanzen offenzulegen. Bis heute. Nun hat der Oberste Gerichtshof entschieden, dass zumindest ein New Yorker Staatsanwalt Einsicht in die Steuerakten nehmen darf.
Mehrere Trump-Verfahren am Obersten Gerichtshof
Dem Supreme Court lagen mehrere Verfahren vor: So forderte der New Yorker Bezirksstaatsanwalt Cyrus Vance die Steuererklärungen des Präsidenten ab dem Jahr 2011 an. Grund für die Neugier sind Ermittlungen um die angebliche Schweigegeldzahlung von Trumps Ex-Anwalt Michael Cohen an die Pornodarstellerin Stormy Daniels. Der US-Präsident hatte indirekt eingeräumt, ihr 130.000 Dollar gezahlt zu haben, die juristisch brisante Frage dahinter aber lautet: Hätte das Geld als Wahlkampfausgabe deklariert werden müssen? Sollte die Antwort Ja lauten, wäre es ein Verstoß gegen die entsprechenden Vorschriften.
Eine zweite Entscheidung fiel eher im Sinne des US-Präsidenten aus: Das US-Repräsentantenhaus bekommt vorerst keinen Zugang zu zurückgehaltenen Finanzunterlagen Trumps. Der -Gerichtshof verwies den Rechtsstreit zurück an ein Gericht unterer Instanz. Mehrere Ausschüsse des von den oppositionellen Demokraten kontrollierten Repräsentantenhauses hatten unter anderem von der Deutschen Bank Finanzunterlagen zu Trump angefordert. Die Abgeordneten wollten die Finanzunterlagen nach möglichen Interessenskonflikten durchsuchen. Konkret ging es darum, ob mögliche Verbindungen nach Russland Trump erpressbar machen können.
Donald Trump hat gegen Herausgabe geklagt
Donald Trump selbst hat in der Vergangenheit immer wieder deutlich gemacht, dass wer seine Nase in seine Finanzen stecke, "eine rote Linie überschreitet". Die Geheimnistauerei lässt immer wieder Zweifel an seinem Reichtum aufkommen. Laut der für diese Fälle einschlägigen "Forbes"-Liste rangiert der US-Präsident mit einem Vermögen von 2,1 Milliarden US-Dollar auf Platz 1001 aller Milliardäre weltweit. Zu seinem Besitz zählt "Forbes" unter anderem ein halbes Dutzend Gebäude in Midtown, New York City, eine Reihe von Golfplätzen auf der ganzen Welt. Auch wenn die Summe immer noch sehr viel Geld ist, war die Präsidentschaft nicht gut fürs Geschäft. Im Wahljahr 2016 besaß er mit 4,5 Milliarden noch doppelt so viel Vermögen.
Auch wenn der Milliardär selbst geizig mit Auskünften über seine Verhältnisse ist, veröffentlicht die US-Ethikbehörde regelmäßig die Einnahmen von Regierungsmitgliedern. So hatte er 2018 434 Millionen US-Dollar verdient, das waren 16 Millionen Dollar weniger als im Jahr zuvor. Auf sein knapp 400.000 US-Dollar Präsidentsalär soll er dabei aber verzichten. Regelmäßig aber gibt es Kritik an seinen Golfwochenenden, die aufgrund vom aufwändigen Transport und den Sicherheitsmaßnahmen exorbitante Kosten verursachen, für die der Steuerzahler aufkommen muss.
Trump, der Unternehmer und Pleitier
In der Vergangenheit waren zudem immer Zweifel an den Vermögensangaben Trumps aufgekommen. Er selbst verkauft sich zwar als Selfmademan, hatte aber von seinem Vater bis zu 300 Millionen Dollar geerbt. Seine Baufirmen wurden unzählige Male verklagt, weil sie sich weigerten, die Rechnungen der Zulieferer zu begleichen. In den 90er Jahren gingen zahllose Unternehmen, die Trump gegründet oder gekauft hatte, Pleite, darunter eine Fluggesellschaft und die Spielcasino in Atlantic City. Schlagzeilen machte auch seine "Trump University", die wegen Betrugs Schadenersatz an ihre Kunden zahlen musste oder der vermutete Missbrauch von Spenden, die an die gemeinnützige "Donald J. Trump Foundation" gegangen waren.
Quellen: Forbes, DPA, AFP, Handelsblatt
Anmerkung: Der Text wurde nach Veröffentlichung des Supreme-Court-Urteils gegen 16.30 Uhr deutscher Zeit noch einmal angepasst und überarbeitet, d.Red.