Der finnische Zoll hat mehrere Lieferungen beschlagnahmt, die Kunstgegenstände beinhalteten und nach Russland geschifft werden sollten. Das teilte der Zoll am Mittwoch mit. Die Lieferungen seien am Wochenende beschlagnahmt worden. Sie seien aus Italien und Japan via Finnland in Richtung Russland in Lkw transportiert und zuvor als Leihgaben bei Ausstellungen gezeigt worden.
"Die Europäische Union hat wegen des russischen Angriffs auf die Ukraine umfangreiche Sanktionen gegen Russland und Weißrussland verhängt. Zu den Aufgaben des finnischen Zolls als Durchführungsbehörde gehört es, die auf EU-Ebene vereinbarten Sanktionen gegen Waren durchzusetzen", so der Zoll. Das finnische Außenministerium habe bestätigt, dass die EU-Sanktionsliste einen Absatz zu Kunstwerken enthält. Nach dem Beginn des russischen Angriffskrieges in der Ukraine hat die Europäische Union eine Vielzahl an Sanktionen gegen Russland erlassen.
Gemälde und Skulpturen im Wert von 42 Millionen Euro
Der finnische Zoll hat eine vorläufige Untersuchung des Falls eingeleitet. Die Ermittlungen laufen sowohl im Außenministerium als auch beim Zoll. Der genaue Zeitpunkt, wann die Ermittlungsmaßnahmen abgeschlossen sein werden, ist noch nicht bekannt.
"Es ist wichtig, dass die Durchsetzung von Sanktionen effektiv funktioniert. Die Durchsetzung von Sanktionen ist Teil unserer normalen Geschäftstätigkeit und wir richten unsere Kontrollen immer risikobasiert aus. Die Sendungen, die jetzt strafrechtlich untersucht wurden, wurden im Rahmen unserer üblichen Arbeit entdeckt", sagt Sami Rakshit, Direktor der finnischen Zolldurchsetzungsabteilung.
Wie der finnische Rundfunk Yle berichtet, sollen die Gemälde und Skulpturen einen Wert von 42 Millionen Euro haben. Laut Rakshit sind die Kunstwerke Teil des Transports von Objekten zwischen Museen in Russland und Europa und werden in der Hauptstadtregion zwischengelagert. Welche Museen betroffen sind, wollte er nicht kommentieren.
Russland fordert Kunstgegenstände von Finnland zurück
Das russische Magazin "Fontanka" berichtete, dass die beschlagnahmten Gegenstände Werke aus der Staatlichen Eremitage in St. Petersburg und der Staatlichen Tretjakow-Galerie in Moskau enthielten, die in Italien und Japan ausgestellt worden waren.
Einen Tag nach der Bekanntgabe der Beschlagnahmung hat der Kreml den finnischen Botschafter vorgeladen, um den Fall zu erörtern. "Was passiert ist, kann man nicht anders als illegal bezeichnen", zitiert Yle eine Mitteilung des russischen Außenministeriums. Die Sprecherin des russischen Außenministeriums, Marija Sacharowa, sagte am Mittwoch, Russland erwarte, dass Finnland die Kunstwerke bald zurückgeben werde. Sie bezeichnete die Beschlagnahmung der Gegenstände ebenfalls als rechtswidrig.
Der Sprecher der russischen Staatsduma, Wjatscheslaw Wolodin, forderte Finnland auf, die Kunstwerke zurückzugeben und Russland eine Entschädigung für die Beschlagnahmung zu zahlen.
Russlands Kulturministerin: Kunst kommt am Wochenende zurück
Finnlands Außenminister Pekka Haavisto sagte dem Sender am Donnerstag, dass die Zollbeamten die Sendungen zu Recht beschlagnahmt hätten. Die Kunstgegenstände sollten "an die Museen zurückgegeben werden, zu denen sie gehören", fügte er hinzu.
Am Freitag berichtete die Nachrichtenagentur Reuters, dass die Kunstgegenstände noch am Wochenende nach Russland weitertransportiert werden sollen. Die russische Kulturministerin Olga Lyubimova sagte zuvor, die Gemälde würden am Wochenende nach Russland zurückkehren.
Der Zoll teilte am Freitag lediglich mit, dass die EU ihre ursprünglich am 16. März 2022 in Kraft getretene Sanktionsverordnung gegen Russland im Hinblick auf den Kunstparagrafen geändert habe. "Die Novelle ermöglicht die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für Museumstransporte", heißt es in einer Mitteilung. "Die Änderung ermöglicht den Transfer von sanktionierten Kunstwerken zwischen Museen mit einer Ausnahmegenehmigung, die von einer zuständigen Behörde, in diesem Fall dem finnischen Außenministerium, erteilt wird."

Zoll: "Unsere Tätigkeit basiert stets auf geltendem Recht"
Das Außenministerium werde eine Genehmigung gemäß der neuen Verordnung für den Transport von Kunstwerken erteilen, die am 1. und 2. April beschlagnahmt wurden, erteilen, teilte das Ministerium am Freitag mit. Nach Erteilung einer Ausnahmegenehmigung werde der finnische Zoll die Situation unverzüglich neu bewerten, so die Behörde. "Ist eine Beschlagnahmung der Kunstwerke als Beweismittel für Ermittlungen nicht mehr erforderlich, hebt der Zoll die Beschlagnahmungen der Waren auf."
"Es ist gut, dass die Sanktionsverordnung geändert wurde, um ihren Zweck besser zu erfüllen" so Sami Rakshit. "Unsere Tätigkeit basiert stets auf geltendem Recht. So sind wir am vergangenen Wochenende vorgegangen, als wir die Sendungen mit Kunstwerken abgefangen haben, und werden dies auch in Zukunft tun, damit die Durchsetzung der auf EU-Ebene vereinbarten Sanktionen wirksam bleibt."